Hier finden Sie Informationen zum Download
- BP Feuerwehrstandort Herbolzheim - Bekanntmachung
- BP Feuerwehrstandort Herbolzheim - Anlage 0 - Abgrenzungsplan
- BP Feuerwehrstandort Herbolzheim - Anlage 1 - Begruendung
- BP Feuerwehrstandort Herbolzheim - Anlage 2a - Bebauungsplan zeichnerischer Teil
- BP Feuerwehrstandort Herbolzheim - Anlage 2b - Bebauungsplan textlicher Teil
- BP Feuerwehrstandort Herbolzheim - Anlage 3 - Geländeschnitt
Feuerwehrstandort Herbolzheim
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in der öffentlichen Sitzung am 1. Oktober 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim" im Stadtteil Herbolzheim beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Abgrenzungsplan vom 5. September 2024, gefertigt vom Ingenieurbüro IFK- Ingenieure. Gleichzeitig billigte der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom
5. September 2024 und gab diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch frei.
Im Stadtteil Herbolzheim soll eine Gemeinbedarfsfläche für den geplanten Feuerwehrstandort ausgewiesen werden. Der Standort angrenzend an die L 1096 bzw. „Untergriesheimer Straße“ ist dabei verkehrlich sehr gut angebunden und daher für den Zweck als Standort für die Feuerwehr geeignet. Ein neuer Feuerwehrstandort ist erforderlich, da der aktuelle Standort für die Unterbringung der Feuerwehrgeräte nicht mehr ausreicht. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des
Feuerwehrstandortes zu schaffen und somit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhalten zu können.
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