Stadt Neudenau

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Feuerwehrstandort Herbolzheim

Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in der öffentlichen Sitzung am 1. Oktober 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim" im Stadtteil Herbolzheim beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Abgrenzungsplan vom 5. September 2024, gefertigt vom Ingenieurbüro IFK- Ingenieure. Gleichzeitig billigte der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom
5. September 2024 und gab diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch frei.

Im Stadtteil Herbolzheim soll eine Gemeinbedarfsfläche für den geplanten Feuerwehrstandort ausgewiesen werden. Der Standort angrenzend an die L 1096 bzw. „Untergriesheimer Straße“ ist dabei verkehrlich sehr gut angebunden und daher für den Zweck als Standort für die Feuerwehr geeignet. Ein neuer Feuerwehrstandort ist erforderlich, da der aktuelle Standort für die Unterbringung der Feuerwehrgeräte nicht mehr ausreicht. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des
Feuerwehrstandortes zu schaffen und somit die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhalten zu können.

Kontakt

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Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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