Stadt Neudenau

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Feuerwehrstandort Herbolzheim

Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in öffentlicher Sitzung am 29.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes "Feuerwehrstandort Herbolzheim" und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften  im Stadtteil Herbolzheim mit Datum vom 17.04.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 03.06.2025 wurde die Ergänzung bzw. die Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit Plandatum vom 22.05.2025 gebilligt und nochmals die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB beschlossen.

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74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
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