Öffentliche Bekanntmachungen aktuell
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Stadt Neudenau Bebauungsplan "Salzäcker" mit der 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Salzäcker
Wirtschaftsplan 2026 - Wasserversorgungsverband Siglingen-Bittelbronn, Sitz Möckmühl, Rathaus
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 des Wasserversorgungsverband „Siglingen-Bittelbronn“, Sitz Möckmühl, wurde erstellt und von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 20.04.2026 wie folgt festgestellt:
1. im Erfolgsplan
Erträge in Höhe von 43.343 €
Aufwendungen in Höhe von 43.343 €
einem Jahresergebnis von 0 €
2. im Liquiditätsplan
a) aus laufender Geschäftstätigkeit
Einzahlungen in Höhe von 36.815 €
Auszahlungen in Höhe von 36.815 €
einem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf von 0 €
b) aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen in Höhe von 0 €
Auszahlungen in Höhe von 0 €
ein Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von 0 €
c) ein Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Geschäfts- und Investitionstätigkeit (Saldo a und b) 0 €
d) aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen in Höhe von 0 €
Auszahlungen in Höhe von 0 €
ein Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf von 0 €
e) ein Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
des Liquiditätsplans von (Saldo c und d) 0 €
3. Der Gesamtbetrag der
a) vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitonsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) auf 0 €
b) vorgesehene Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförder-
maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) 0 €
4. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit von Montag, 04.05.2026 bis einschließlich Freitag, 15.05.2026, im Rathaus Möckmühl, Hauptstraße 23, Zimmer 101, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Möckmühl, 20.04.2026
gez. Michler, Verbandsvorsitzender
Jahresabschluss 2025 - Wasserversorgungsverband Siglingen-Bittelbronn, Sitz Möckmühl, Rathaus
Jahresabschluss 2025
Der Jahresabschluss für das Jahr 2025 des Wasserversorgungsverband „Siglingen-Bittelbronn“, Sitz Möckmühl, wurde erstellt und von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 20.04.2026 wie folgt festgestellt:
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| Euro | |
1. | Erfolgsrechnung |
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1.1 | Summe Erträge | 41.901,42 | |
1.2 | Summe Aufwendungen | -41.901,42 | |
1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0,00 | |
| nachrichtlich: |
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| Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere | - | |
| Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere | - | |
2. | Liquiditätsrechnung |
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2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender | 56,00 | |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 0,00 | |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | 56,00 | |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 | |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 56,00 | |
2.6 | Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 0,00 | |
3. | Bilanzsumme | 77.666,30 | |
Nachrichtlich: Es wird keine Abschreibungsumlage erhoben, da ertragswirksame Auflösungen aus passivierten Sonderposten in gleicher Höhe zur Verfügung stehen. | |||
Der Jahresabschluss liegt in der Zeit von Montag, 04.05.2026 bis einschließlich Freitag, 15.05.2026, im Rathaus Möckmühl, Hauptstraße 23, Zimmer 101, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.
Möckmühl, 20.04.2026
gez. Michler, Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 33 Abs. 6 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg
BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08. März 2026
1. Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
7. Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Neudenau vom 26.02.2013
4. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Neudenau vom 20.05.2014
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Neudenau, Stadtteil Herbolzheim, Bebauungsplan "Feuerwehrstandort Herbolzheim "Inkrafttreten des Bebauungsplanessowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichenBauvorschriften
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49








