Hinweis zum Beantragen von Ausweisdokumenten
Hinweis zum Beantragen von Ausweisdokumenten: Seit dem 01. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden. Als Alternative wird es zukünftig die Möglichkeit geben, die Lichtbilder in der Stadtverwaltung oder den Ortsverwaltungen durch das Rathauspersonal anfertigen zu lassen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist dies noch nicht möglich und es können keine Bilder von der Stadt Neudenau angefertigt werden, da die erforderlichen Geräte seitens der Bundesdruckerei noch nicht bereitgestellt wurden. Bis zur Lieferung der Geräte können ausschließlich Bilder von Fotografen oder weiteren digitalen Anbietern verwendet werden. |
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