Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. September 2026
1. Annahme von Spenden
Herr Andreas Frank vom Blumenwerk Neudenau hat den Betrag der Gutscheine für das Blumenwerk, die im Rahmen des Stadtradelns 2026 ausgegeben wurden, um jeweils 5 Euro (24 mal 5 Euro = 120 Euro) aufgestockt. Herzlichen Dank. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.
2. Stadtsanierung Neudenau: Sanierung und Modernisierung Hauptstraße 25 - Beauftragung einer Machbarkeitsstudie
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude Hauptstraße 25, das ehemalige Gasthaus „Zur Krone“, liegt sehr ortsbildprägend unmittelbar neben dem Rathaus Neudenau. Es bildet einen wesentlichen Baustein des vorhandenen Fachwerkensembles rund um den historischen Marktplatz. Dieses Gebäude verfügt derzeit über einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Es liegt im aktuellen Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmeßgasse“, was für die Revitalisierung und die Behebung der vorliegenden städtebaulichen Missstände der Hauptstraße 25 sehr gute Fördermöglichkeiten bietet. Seitens des zuständigen Ministeriums wurde inzwischen eine letztmalige Verlängerung dieses Sanierungsgebietes um 4 Jahre vom 1. Mai 2027 bis 30. April 2031 in Aussicht gestellt. Ziel ist es, auf Basis der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie im Gemeinderat eine Entscheidung herbeizuführen, ob sich die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes Hauptstraße 25 innerhalb des voraussichtlich noch bis 30. April 2031 laufenden Sanierungsgebietes „Kronengasse/Frühmeßgasse“ mit sehr erheblichen Fördermitteln aus der Stadtsanierung realisieren lässt oder stattdessen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss, was in diesem Fall jedoch auch zur Folge hätte - und dessen müssen wir uns alle bewusst sein -, dass keine finanziellen Mittel aus der Stadtsanierung mehr zur Verfügung stehen würden. Jedoch scheint Stand heute eine Umsetzung dieses Projektes ohne Stadtsanierungsmittel völlig unrealistisch. Vor diesem Hintergrund wurde von der Drees & Sommer SE aus Stuttgart am 31. Juli 2026 ein Angebot für eine Machbarkeitsstudie abgegeben. Das Pauschalhonorar für die definierten Leistungen beträgt 28.500 Euro netto zzgl. Nebenkosten (Pauschale 5 Prozent) und Umsatzsteuer. Sollten sich Annahmen der Aufwandsschätzung ändern und z. B. zusätzlicher Aufwand durch weitere Abstimmungs- oder Gremientermine entstehen, so werden diese zusätzlichen Leistungen nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgt im Rahmen der Stadtsanierung und wird dementsprechend seitens des Landes bezuschusst. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, das vorliegende Angebot vom 31. Juli 2026 des Büros Drees und Sommer SE wie vorgestellt und zu den im Angebot vom 31. Juli 2026 genannten Konditionen anzunehmen.
3. Kläranlage Herbolzheim: Beauftragung Abwasserkonzeption 2045 - ingenieurtechnische Gesamtanalyse
Im Jahr 2009 wurde die Kläranlage in Herbolzheim als zentrale Kläranlage der Stadt Neudenau als SBR-Anlage in Betrieb genommen. Es besteht leider bereits heute in einigen Bereichen der Kläranlage Sanierungsbedarf. Insbesondere der hohe Schwefelwasserstoffgehalt (H2S) im Anlagenzulauf führt zu erheblichem Mehraufwand und starken Verschleiß an Gebäude und Technik. Es entsteht eine Störanfälligkeit der Anlagenteile. Der hohe H2S-Gehalt entsteht, da das Abwasser erst nach Ankunft in der Kläranlage entlüften kann. Ein vorheriges Entlüften ist in der Druckleitung nicht möglich. Durch einen chemischen Prozess entsteht das H2S in der Leitung. In Absprache mit der Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG) sollen in diesem Jahr die Rechenanlage und der Sandfang ausgetauscht werden, um den Betrieb der Kläranlage zu gewährleisten. Sanierungsbedarf besteht am Zulaufschacht, der Einlaufgruppe und der Belüftungseinheit. Ebenfalls muss eine Lösung erarbeitet werden, wie die H2S Konzentration verringert werden kann.Um einen zukunftssicheren Betrieb der Kläranlage zu gewährleisten, hat die Stadt Neudenau bei der Firma Jedele und Partner GmbH ein Sanierungskonzept angefragt. Der Gemeinderat nahm den vorliegenden Sachverhalt zur Kenntnis. Des Weiteren nahm der Gemeinderat Kenntnis vom erforderlichen Austausch der Rechenanlage und des Sandfangs der Kläranlage Herbolzheim und beauftragte diesbezüglich die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der HNVG und der Firma Jedele und Partner GmbH alle erforderlichen Schritte für den Betrieb der Kläranlage in die Wege zu leiten. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Erstellung einer Konzeption 2045 für die Sanierung der Kläranlage Herbolzheim an die Firma Jedele und Partner GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 24.420 Euro zu vergeben.
4. Teilsanierung der Fallleitung vom Hochbehälter Herbolzheim ins Ortsnetz - vorzeitige Beschaffung der notwendigen Wasserleitungen
Im Zuge der Modernisierungsarbeiten am Hochbehälter Herbolzheim durch den Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein wird, nach Rücksprache mit der HNVG, ein Teil der Fallleitung mit ausgetauscht. Die bestehende Leitung stammt aus dem Jahr 1964. Die Gesamtausgaben in Höhe von rund 110.000 Euro netto sind im Wirtschaftsplan 2026 mit 80.000 Euro netto des Eigenbetriebs Wasserversorgung eingeplant. 100.000 Euro netto sind im Wirtschaftsjahr 2027 eingeplant, da vermutlich auch die Außenanlage des Hochbehälters angepasst werden muss (Zugangsbereich, Umzäunung, Maler- und Putzarbeiten). Der Gemeinderat stimmte der Baumaßnahme „Wasserleitung Hungerbergstraße – Teilsanierung der bestehenden Fallleitung“ im Zuge der Modernisierungsarbeiten durch den Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein zu und beauftragte die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zur Beschaffung der Wasserleitung in die Wege zu leiten. Die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung soll erst nach Vorlage der Bürgschaft erfolgen.
5. Sanierung Hochbehälter Siglingen - sicherheitsrelevante Anpassungen
Nach den Modernisierungsarbeiten durch den Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein müssen die sicherheitsrelevanten Bereiche im Hochbehälter Siglingen angepasst werden. Hierzu zählen das Podest im Rohkeller mit Geländer und Steigleiter sowie eine neue Absturzsicherung mit Sicherheitstüre. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 30.000 Euro. Das vorliegende Angebot der Firma Metallbau Wurmbauer GmbH aus Ebersbach für den ersten Bauabschnitt beläuft sich auf 19.855,15 Euro brutto. Der Gemeinderat stimmte den sicherheitsrelevanten Anpassungen im Hochbehälter Siglingen mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 30.000 Euro zu.
6. Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
Die Kämmerei hat die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 im Wesentlichen erfasst und entsprechend eingebucht. Die abschließende Bearbeitung auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Dokumentation und Prüffähigkeit kann die Kämmerei ohne die Unterstützung eines externen Dienstleisters jedoch nicht leisten. Der Gemeinderat stimmte dem Rahmenvertrag über Beratungsleistungen zur unterstützenden Erstellung der doppischen Eröffnungsbilanz mit der Uelzener Doppik Beratungsgesellschaft mbH wie vorgestellt zu.
7. Beschluss der Wirtschaftspläne 2026 für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat beschloss die Wirtschaftspläne 2026 einschließlich der Finanzpläne und der Investitionsprogramme für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat beschloss den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026.
9. Bebauungsplan „Salzäcker“ im Stadtteil Neudenau
Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB sowie bei der Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan „Salzäcker“ eingegangenen Stellungnahmen. Ferner beschloss er den Bebauungsplan „Salzäcker“ gemäß § 10 Absatz 1 BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO für dieses Plangebiet als Satzung.
10. 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Salzäcker“ im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB
Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB sowie bei der Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß § 2 Absatz 2 BauGB zur 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Salzäcker“ eingegangenen Stellungnahmen. Ferner billigte der Gemeinderat die 7. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Rahmen des Parallelverfahrens zum Bebauungsplan „Salzäcker“ und fasst den Feststellungsbeschluss.
11. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag aus Neudenau beraten und beschlossen.
Kontakt
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