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Landkreis verlängert Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Gewässern

Landkreis verlängert Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Gewässern
 
Anhaltende Trockenheit und niedrige Wasserstände machen Fortführung der Allgemeinverfügung erforderlich
 
Aufgrund der Dürreperiode und der damit verbundenen angespannten Niedrigwassersituation verlängert das Landratsamt Heilbronn die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Die bisher bis zum 30. September 2026 befristete Regelung gilt bis zum 31.Oktober 2026.
Die Wasserstände zahlreicher Gewässer im Landkreis liegen weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Eine nachhaltige Entspannung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Ursache ist die seit Monaten anhaltende Dürrephase. Seit November 2025 waren – mit Ausnahme des Februars – alle Monate zu niederschlagsarm. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen haben bislang nicht ausgereicht, um die Wasser- und Grundwasserstände nachhaltig zu verbessern.
Nach den aktuellen Wetterprognosen ist kurzfristig nicht mit ausreichenden Niederschlägen zu rechnen. Da die Grundwasserneubildung überwiegend durch Herbst- und Winterniederschläge erfolgt, ist unter normalen Bedingungen erst im weiteren Jahresverlauf mit einer Entspannung zu rechnen.
An jeder dritten Messstelle im Land liegen die aktuellen Verhältnisse unter den bisherigen September-Niedrigstwerten der vergangenen 30 Jahre. An mehr als 10% der Messstellen bewegen sich die Grundwasserstände mittlerweile auf historisch niedrigem Niveau, hauptsächlich im Bereich der Schwäbischen Alb, des Neckarbeckens und in Oberschwaben. Da bereits ein erhebliches Niederschlagsdefizit vorliegt und die Herbstniederschläge bisher unterdurchschnittlich ausfallen, ist davon auszugehen, dass das Wasserdargebot weiter zurückgeht.
Die anhaltend geringe Wasserführung beeinträchtigt die Gewässerökologie erheblich. Auch wenn die Wassertemperaturen im Herbst sinken, können durch die geringe Abflussführung eine eingeschränkte Durchgängigkeit und weniger Teillebensräume bestehen, wodurch Fische und andere wassergebundene Tiere und Pflanzen gefährdet sind. Außerdem kann die Selbstreinigungskraft der Gewässer abnehmen. Insbesondere nach starken Gewitterregen in Trockenphasen werden sauerstoffzehrende Stoffe über Regenwasserentlastungen in Kanalnetze eingetragen, welche schnell fallende Sauerstoffgehalte zur Folge haben können. Zusätzliche Wasserentnahmen würden diese Situation weiter verschärfen und könnten den ökologischen Zustand der Gewässer gefährden.
Da zahlreiche Gewässer im Landkreis weiterhin den mittleren Niedrigwasserabfluss oder weniger als zwei Drittel davon aufweisen, bleiben die mit der Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2026 angeordneten Beschränkungen bestehen. Dies gilt auch für die mit Änderung vom 18. August 2026 ergänzten Regelungen zu Wasserentnahmen aus Quellen, Wasserzapfstellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, die in oberirdische Gewässer münden.
Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung können auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden: https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm
Weitere Informationen und die Beantwortung zu öfters aufkommenden Fragen hinsichtlich der Regelungen der Allgemeinverfügung und deren Änderung enthält das FAQ, welches unter der Rubrik „Gewässer und Hochwasserschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn eingesehen werden kann: https://www.landkreis-heilbronn.de/gewaesser-und-hochwasserschutz.867.htm
Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg sind außerdem über das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg abrufbar: https://niz.baden-wuerttemberg.de/
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels gewinnt ein bewusster und vorausschauender Umgang mit der Ressource Wasser zunehmend an Bedeutung. Niederschlagswasser sollte, sofern möglich, in regenreichen Zeiten gesammelt und beispielsweise in Zisternen oder Teichen gespeichert werden, um es während trockener Perioden nutzen zu können. Ist eine Speicherung nicht möglich, kann die Versickerung des Niederschlagswassers dazu beitragen, die Grundwasserneubildung zu unterstützen.
 
Das Landratsamt Heilbronn bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Betriebe um Verständnis für die geltenden Einschränkungen. Durch die Einhaltung der Regelungen und einen sparsamen Umgang mit Wasser leisten alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer und ihrer vielfältigen Lebensgemeinschaften.
 

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