Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2026

1. Erhöhung des kommunalen Zuschusses und Umstellung des Abrechnungsmodells im Zuge einer vorgesehenen Zusammenlegung der Musikschulen Möckmühl e.V. und Neuenstadt e.V.
Die Musikschulen Möckmühl e.V. und Neuenstadt e.V. stehen im Zuge der geplanten Verschmelzung zu einem gemeinsamen Verein zum 1. Januar 2027 vor der Notwendigkeit, ihre Finanzierungsstruktur zu vereinheitlichen und zukunftsfähig auszugestalten. Ein zentraler Baustein hierbei ist die Anpassung und Vereinheitlichung der kommunalen Zuschüsse. Die Anpassung ist erforderlich, da beide Musikschulen zunehmend mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert sind. Hierzu zählen insbesondere der Fachkräftemangel, steigende Anforderungen an eine tariforientierte Vergütung sowie wachsende Qualitätsansprüche in der musikalischen Ausbildung. Der Gemeinderat stimmte der Umstellung des kommunalen Zuschusses auf das Wohnortmodell und der Festsetzung des jährlichen Zuschusses auf 400 Euro pro Schüler ab dem 1. Januar 2027 zu. Zudem erteilte der Gemeinderat seine grundsätzliche Zustimmung zur geplanten Verschmelzung der Musikschulen Möckmühl e.V. und Neuenstadt e.V. zu einem gemeinsamen Verein zum 1. Januar 2027 und stimmte weiterhin der kostenfreien Bereitstellung geeigneter Unterrichtsräume im Stadtgebiet bzw. der Übernahme der anfallenden Kosten zu.

2. Gestaltung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Neudenau - Vorstellung der Ergebnisse aus dem Workshop
Am 7. Februar 2026 fand ein Workshop zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Neudenau statt. Gemeinsam entwickelten aktive und teilweise ehemalige Stadt- und Ortschaftsräte sowie die Verwaltung mit Unterstützung von externen Experten unter der Führung des Büros Cornelia Biegert Landschaftsarchitektur GmbH aus Bad Friedrichshall Ideen zu möglichen Gestaltungen, Nutzungen und deren Prioritäten auf den 3 Friedhöfen in Herbolzheim, Neudenau und Siglingen. Die Ergebnisse dieses Workshops wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt und von ihm zur Kenntnis genommen. In Zusammenarbeit mit dem Büro Cornelia Biegert Landschaftsarchitektur GmbH wird die Verwaltung nun Modulbausteine mit den dazugehörigen Kostenschätzungen erstellen. Auf dieser Basis wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt über die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen entscheiden können.

3. Bearbeitung von Bauanträgen 
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Herbolzheim und 1 Bauantrag in Neudenau beraten und beschlossen.

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Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
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