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Wasserentnahme im Landkreis eingeschränkt

Wasserentnahmen im Landkreis eingeschränkt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ab Freitag, 6. September, per Allgemeinverfügung eingeschränkt.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 15. Oktober 2019 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten Wassermenge reduziert, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de nachlesbar. Für Fragen wurde eine Hotline eingerichtet: 07131 994-2199.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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