Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. November 2022

1. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2023, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2022
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn mit dem Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 aufgestellt. Für das Planjahr 2023 ist ein Einschlag in Höhe von 5.800 Festmeter geplant. Die Eckdaten sind im Haushaltsplan und im Naturalplan ausgewiesen. Diese wurden während der Sitzung von Herrn Zobel im Detail erläutert. Des Weiteren gab Herr Zobel einen Überblick zum Forstwirtschaftsjahr 2022. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2023 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2022 zustimmend zur Kenntnis.

2. Annahme von Spenden
Am 17. Oktober 2022 ist eine Spende in Höhe von 2.050,00 € für einen Defibrillator in Herbolzheim von der Volksbank Möckmühl eingegangen. Der Betrag ist aus dem Reinertrag des VR-GewinnSparens. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.

3. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Stadt Neudenau
Weil der Stadt Neudenau am 27. Oktober 2022 vom Landkreis 5 weitere Flüchtlinge zugewiesen wurden und ab Dezember 2022 ggf. mit weiteren Zuweisungen zu rechnen ist, war die Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte zu ändern. Die Unterkunft Brückenstraße 7 und die Gebühren für diese Unterkunft wurden in die bestehende Satzung aufgenommen.

4. Ergebnisse der Verkehrsschau vom 11. Oktober 2022
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 11. Oktober 2022 zur Kenntnis.

5. Modernisierung des Sirenennetzes im Landkreis Heilbronn
Die vom Landkreis Heilbronn beauftragte Firma Hörmann hat für den Verwaltungsraum Neudenau eine Schallausbreitungsprognose erstellt. Aus dieser geht hervor, dass der gesamte Siedlungsbereich durch die modernen Sirenenanlagen mit weniger Anlagen als bisher abgedeckt werden kann. Auf Basis dieser Schallprognose werden nun die einzelnen Standorte durch die Firma Hörmann hinsichtlich der jeweiligen Eignung überprüft. Der vorliegende Sachverhalt wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Zudem wurde die Verwaltung auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes der Firma Hörmann in Höhe von 88.373 Euro ermächtigt, nach einer Begehung mit der Firma Hörmann, dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau und der Verwaltung, ggf. weitere Anpassungen vorzunehmen. Die Stadt rechnet mit einem Zuschuss in Höhe von ca. 90 Prozent.

6. Kindertagesstätte Mauseloch - Erhöhung Betriebskostenzuschuss 2022
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Betriebskostenzuschuss 2022 für die Kindertagesstätte Mauseloch um 85.000 Euro auf insgesamt 850.500 Euro zu.

7. 2. Änderung der Betriebssatzung für die Abwasserbeseitigung Neudenau vom 21.10.1997
Aufgrund der Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes ist in der Betriebssatzung festzulegen, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen sollen. Aufgrund einer festgelegten Übergangsfrist soll dies bis spätestens 01. Januar 2023 erfolgen. Die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung soll wie seither auch nach den Vorgaben des HGB erfolgen. Der Gemeinderat stimmte der Änderungssatzung zu.

8. 5. Änderung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Neudenau vom 07.12.1993
Aufgrund der Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes ist in der Betriebssatzung festzulegen, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des HGB oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen sollen. Aufgrund einer festgelegten Übergangsfrist soll dies bis spätestens 01. Januar 2023 erfolgen. Die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung soll wie seither auch nach den Vorgaben des HGB erfolgen. Der Gemeinderat stimmte der Änderungssatzung zu.

9. Kelter Siglingen - Löschung der Verpflichtung zum Kelterbetrieb
Die Stadt Neudenau möchte die Kelter in Siglingen verkaufen. In der zweiten Abteilung des Grundbuches ist Folgendes eingetragen: Die Ortsgemeinde hat für sich und ihre Rechtsnachfolger die Verpflichtung übernommen, die Kelter nebst Zubehör zu keinem anderen Zwecke als wie bisher zu benützen. Den Weinbergbesitzern auf Gemarkung Siglingen steht das Recht der Benützung (als Kelter) auf ewige Zeiten zu, solange von denselben ein nennenswerter Weinbau auf Siglinger Gemarkung betrieben wird. Aus Sicht der Verwaltung wird von den Weinbergbesitzern auf Gemarkung Siglingen schon lange „kein nennenswerter Weinbau auf Siglinger Gemarkung“ mehr betrieben. Der Gemeinderat stellte fest, dass von den Weinbergbesitzern auf Gemarkung Siglingen schon lange „kein nennenswerter Weinbau auf Siglinger Gemarkung“ mehr betrieben wird. Zudem stimmte der Gemeinderat der Aufhebung der Benützung der Kelter nebst Zubehör als Kelter auf ewige Zeiten mit sofortiger Wirkung zu.    

10. Bürgermeisterwahl 2023 – Organisation
Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Neudenau wird wegen Ablaufs der Amtszeit am 08. Mai 2023 von Herrn Bürgermeister Manfred Hebeiß im Jahre 2023 notwendig. Der Gemeinderat hat diesbezüglich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung von Fristen Folgendes zu regeln: Festsetzung des Wahltages und des Tages einer etwaigen Neuwahl; Festsetzung des Ende der Einreichungsfrist von Bewerbungen für die Wahl und eine etwaige Neuwahl; Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg; Bildung des Gemeindewahlausschusses; Bildung der Wahlbezirke und Wahlvorstände; Bewerbervorstellung. Der Tag der Wahl wurde auf Sonntag, den 05. März 2023, der Tag einer etwaigen Neuwahl auf Sonntag, den 26. März 2023, festgelegt. Die Stellenausschreibung wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, den 09. Dezember 2022 erfolgen. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus Bürgermeister Manfred Hebeiß (Vorsitzender), 1. Bürgermeister-Stellvertreter Daniel Weiß (stellvertretender Vorsitzender), Frau Julia Goncalves Rodrigues (Schriftführerin und Beisitzerin), Stadtrat Fabian Klotz (stellvertretender Schriftführer und stellvertretender Beisitzer von Frau Julia Goncalves Rodrigues), Stadtrat Dominik Frank (Beisitzer), Stadtrat Sven Reinhardt (Beisitzer), Herrn Karl-Heinz Weeber (stellvertretender Beisitzer von Stadtrat Dominik Frank) und Herrn Matthias Brechter (stellvertretender Beisitzer von Stadtrat Sven Reinhardt). Es werden wie bisher folgende Wahlbezirke gebildet: 001-01 Neudenau: Stadtteil Neudenau (Wahlraum: Sturmfeder-Halle Neudenau); 002-01 Herbolzheim: Stadtteil Herbolzheim (Wahlraum: Bernhardusheim Herbolzheim); 003-01 Siglingen/Kreßbach: Stadtteile Siglingen und Kreßbach (Wahlraum: Sporthalle Siglingen); 004-01 Reichertshausen: Stadtteil Reichertshausen (Wahlraum: Halle Reichertshausen). Für die Bürgermeisterwahl wird ein Briefwahlvorstand eingesetzt. Die Ernennung bzw. Berufung des Wahlvorstandes 002-01 Herbolzheim erfolgt durch den Bürgermeister auf Vorschlag des Ortschaftsrates Herbolzheim. Die Ernennung bzw. Berufung der Wahlvorstände für die Wahlbezirke 001-01 Neudenau, 003-01 Siglingen/Kreßbach, 004-01 Reichertshausen sowie des Briefwahlvorstandes erfolgt durch den Bürgermeister.

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Tel.: 06264 92780-0
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