Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2022

1. Stadtwald Neudenau - Verabschiedung der mittelfristigen Betriebsplanung für die Periode 2022 bis 2031
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Landeswaldgesetzes ist der periodische Betriebsplan in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren von der höheren Forstbehörde aufzustellen. Forsteinrichtung ist die umfassende mittelfristig naturale Steuerung und Kontrolle von Forstbetrieben und besteht aus der Zustandserfassung (Waldinventur), Kontrolle des Betriebsvollzugs und der Waldentwicklung im vorangegangenen Forsteinrichtungszeitraum und der Forstplanung für die Folgeperiode. Sie dient der nachhaltigen Sicherung aller Waldfunktionen. Der Gemeinderat und die Verwaltung wurden durch einen Waldbegang am 29.04.2022 über die Forsteinrichtungsergebnisse des Kommunalwaldes umfassend informiert. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg, Herrn Thomas Lehn von der höheren Forstbehörde (Forstdirektion), Herrn Tobias Traber, stellvertretender Leiter des Kreisforstamtes, sowie den Revierleiter, Herrn Ulrich Zobel, in der Sitzung. Sie erläuterten den Damen und Herren des Gemeinderates den periodischen Betriebsplan. Der Gemeinderat nahm das Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Neudenau für den Waldbewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2031 zustimmend zur Kenntnis und beschloss den von der Forstdirektion ausgearbeiteten periodische Betriebsplan zum Stichtag 01.01.2022 einstimmig.
 

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