Stadt Neudenau

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 01. März 2016

1. Sanierung/Erneuerung Forststraße mit Kanal- und Wasserleitung
Nach der Zuschussbewilligung für den Kanalbau wurde die Baumaßnahme im Detail weiter geplant. Dabei wurde festgestellt, dass die ursprünglich vorgesehene Erneuerung der Wasserleitung im östlichen Teil der Forststraße (Häuser Nummern 16 - 32), wie auch dem Gemeinderat in der ursprünglichen Planung vorgestellt, nicht zwingend erforderlich ist, es jedoch aufgrund des Alters der Wasserleitung und des Zustandes der Fahrbahn dringend geboten ist, im westlichen Bereich der Forststraße den Teil der Wasserleitung und der Fahrbahn von der Einmündung der Kreßbachstraße bis zum Haus Nr. 21 baulich zu erneuern. Der ursprünglich geplante Bereich für den Kanalaustausch bleibt gleich. Auch beim Kostenrahmen ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl. Ing. Kehle in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Baumaßnahme im Detail vorstellte. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Sanierung/Erneuerung der Forststraße mit Kanal- und Wasserleitung wie vorgestellt zu und bevollmächtigte die Verwaltung, die Änderung der Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben.

2. Freiwillige Feuerwehr Neudenau – Zustimmung zur Bestellung der stellvertretenden Abtei-lungskommandanten der Einsatzabteilung Siglingen
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau, Einsatzabteilung Siglingen, am 06.02.2016 wurden Herr Florian Mayer und Herr Philipp Böhringer zu stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Siglingen gewählt. Die Funktionsträger sind nach der Wahl mit Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister zu bestellen. Der Gemeinderat stimmte der Bestellung von Herrn Florian Mayer und Herrn Philipp Böhringer zu stellvertretenden Abteilungskommandanten der Einsatzabteilung Siglingen für die Dauer von 5 Jahren zu.

3. Erschließungsbeiträge Baugebiet „Weiler II“, 3. und 4. Bauabschnitt, in Neudenau
Das Baugebiet „Weiler II“ wird im Trennsystem entwässert, d. h. das anfallende Oberflächenwasser von den Grundstücken und den Straßenflächen wird in einem getrennten Kanal erfasst, der einem Vorfluter zugeht. Für die Bauabschnitte 1, 2 und 3 erfolgt die Entwässerung über das Baugebiet „Lottermann“ in den bestehenden Regenwasserkanal zur Jagst. Für den Bauabschnitt 4 soll ein räumlich und technisch abgegrenztes Entwässerungssystem hergestellt werden. Das Regenwasser wird zur Pufferung in ein Regenrückhaltebecken, das im südwestlichen Teil des 4. Bauabschnittes angesiedelt werden soll, mit Überlauf eingeleitet. Der Überlauf wird in westlicher Richtung in die nächste Klinge eingeleitet. Vom Gemeinderat war diesbezüglich hinsichtlich der Erschließungsbeiträge eine so genannte Entwässerungssystementscheidung zu treffen, die er einstimmig beschloss.

4. Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, einen Antrag für die Förderung der Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz beim zuständigen Projektträger zu stellen und bei positiver Entscheidung die erforderlichen Arbeiten in die Wege zu leiten. Voraussetzung für die Antragstellung ist jedoch, dass sich mindestens 2 Kommunen an einem so genannten Konvoiantrag beteiligen. Die Vorteile einer Konvoiberatung für mehrere Kommunen bestehen, neben einem geringen Kostenaufwand je Gemeinde auch darin, vor allem Synergieeffekte zu generieren, beispielsweise durch ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen und den damit einhergehenden Wissenstransfer und Informationsaustausch.

5. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über jeweils 2 Bauanträge in Neudenau und Siglingen beschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

Mehr erfahren