Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2015

1. Bebauungsplan „Bildäcker - Höchstberger Weg“ – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden sowie Billigung des Planentwurfs und Freigabe für die Offenlegung und Behördenbeteiligung
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Glaser vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach in der Sitzung, welcher den Damen und Herren des Gemeinderates die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden bezüglich des o. g. Bebauungsplanes im Detail erläuterte und gleichzeitig berichtete, wie auf diese eingegangen werden sollte. Mit dem Beschluss wurde die nächste Verfahrensstufe eingeleitet, nämlich die zweite Beteiligungsphase, bei der im Rahmen der formellen Offenlegung auch die Bürgerschaft beteiligt wird.

2. Sanierung/Erneuerung der Austraße mit Kanal- und Wasserleitung
Nach der Zuschussbewilligung zur Sanierung/Erneuerung der Kanäle in der Steiner Straße und im Kuttenweg wurde nun auch ein Zuschuss für die Austraße bewilligt. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kehle vom Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau, welcher die Baumaßnahme sowie die hierzu voraussichtlich anfallenden Baukosten im Detail erläuterte. Im Zuge der Kanalsanierung sollen außerdem die Wasserleitung, die Wasserhausanschlüsse, sowie die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Die Maßnahme wird frühestens März 2016 beginnen und voraussichtlich ein halbes Jahr dauern. Der Anliegerverkehr wird teilweise eingeschränkt sein. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger wird rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte der Sanierung der Austraße zu.

3. Sanierung/Erneuerung der Forststraße mit Kanal- und Wasserleitung
Für die Forststraße hat die Stadt Neudenau ebenfalls einen Zuschuss für die Sanierung der Kanäle erhalten. Bürgermeister Hebeiß übergab auch zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Kehle. Im Zuge der Kanalsanierung sollen die Wasserleitung, die Wasserhausanschlüsse sowie die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Diese Maßnahme wird voraussichtlich im März 2016 beginnen und ca. 3 Monate dauern. Der Gemeinderat stimmte der Sanierung der Forststraße zu.

4. Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern – Antrag des Landkreises Heilbronn zur Flächenverpachtung
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Fuhr, Leiter des Sozial- und Versorgungsamtes, sowie dessen Kollegin Frau Bandse vom Bauamt des Landkreises Heilbronn in der Sitzung. Beide präsentierten den Damen und Herren des Gemeinderats den aktuellen Stand der Zuwanderung. Wöchentlich kommen ca. 100 neue Flüchtlinge im Landkreis Heilbronn an und müssen irgendwo untergebracht werden. Als Unterbringungsmöglichkeit in Neudenau standen zur Diskussion ein Wohnhaus in der Züttlinger Straße in Siglingen, welches dem Landkreis von einer Privatperson angeboten wurde, sowie eine Fläche in Herbolzheim und Siglingen, welche die Stadt dem Landkreis verpachten kann. Das Wohnhaus bietet Platz für die Unterbringung von bis zu 24 Asylbewerbern. Auf den Flächen in Herbolzheim und Siglingen können so genannte Leichtbauhallen mit Platz für maximal 50 Personen aufgestellt werden. Bürgermeister Hebeiß führte aus, dass bei der Auswahl der potentiellen Flächen zur Errichtung der Leichtbauhallen kein Stadtteil benachteiligt werde. In den anderen Stadtteilen gibt es keine geeigneten Alternativflächen im städtischen Eigentum. Bürgermeister Hebeiß bat den Gemeinderat und die Bürger, ihm gegebenenfalls weitere potentielle städtische Flächen mitzuteilen, damit geprüft werden kann ob diese in Frage kommen.
Nach reger Diskussion beschloss der Gemeinderat die Fläche in Herbolzheim an den Landkreis zu verpachten. Einer Verpachtung in Siglingen konnte der Gemeinderat jedoch nicht nähertreten vor dem Hintergrund, dass es nach aller Voraussicht zu der Verpachtung des Privatobjektes zur Unterbringung von Asylbewerbern kommen wird.

5. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2015/2016 bis 2017/2018
Bürgermeister Hebeiß informierte die Damen und Herren des Gemeinderates, dass auch zukünftig jedem Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Stadtgebiet ein Kindergartenplatz, in aller Regel auch im jeweils örtlichen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden kann.
Um bei den Kindern von 1 bis 3 Jahren die Betreuungsquote von 34 Prozent im Neudenauer Stadtgebiet bereits ohne die Kindertagespflege zu erfüllen, müssen zum Stichtag 01.08.2016 für insgesamt 30 Kinder zwischen 1 und 3 Jahren (für insgesamt 15 Kinder zwischen 1 und 2 Jahren) Betreuungsplätze bereitgestellt werden. Diese Quote wird nach Bedarfsplanung der Stadt sogar übertroffen. In der Kindertagesstätte Mauseloch werden 20 Plätze, im Kindergarten St. Michael 10 Plätze und im Kindergarten St. Josef 10 Plätze angeboten, die von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren belegt werden können. Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren können auch in einer altersgemischten Gruppe, die in der Kindertagesstätte Mauseloch angeboten wird, betreut werden - hierfür müssen jedoch 2 Kindergartenplätze gerechnet werden. Der Gemeinderat hat der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2015/2016 bis 2017/2018 zugestimmt.

6. Erste Änderung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung wurden zuletzt zum 01.01.2013 berechnet. Die  Kämmerei hat die Höhe der Abwassergebühren überprüft und die Gebührenobergrenze durchschnittlich für die Jahre 2016 bis 2017 ermittelt und neu festgelegt. Seit 01.01.2013 betrug die Schmutzwassergebühr 3,85 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,45 €/m². Ab 01.01.2016 wird die Schmutzwassergebühr auf 3,59 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,43 €/m² gesenkt. Die Abwassersatzung wurde deshalb vom Gemeinderat zum 01.01.2016 geändert.

7. Dritte Änderung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
Die Gebühren für die Wasserversorgung wurden zuletzt zum 01.01.2013 berechnet. Die Kämmerei hat die Höhe der Wassergebühren überprüft und die Gebührenobergrenze durchschnittlich für die Jahre 2016 bis 2017 ermittelt und neu festgelegt. Seit 01.01.2013 betrug die Wassergebühr 1,68 €/m³ (brutto 1,80 €/m³). Ab 01.01.2016 erhöht sich die Gebühr auf 2,28 €/m³ (brutto 2,44 €/m³). Die Wasserversorgungssatzung wurde deshalb vom Gemeinderat zum 01.01.2016 geändert.

8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag in Herbolzheim und zwei Bauanträge in Siglingen beschlossen.

9. Informationen
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 12.11.2015 die Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, sowie die Nachtragswirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt. Der Erlass wurde im Wortlaut bekanntgegeben.

Kontakt

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Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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