Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2015
1. Sanierung/Erneuerung Kuttenweg mit Kanal- und Wasserleitung
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kehle vom Ingenieurbüro Kehle in der Sitzung. Bürgermeister Hebeiß wies zudem darauf hin, dass mit den betroffenen Anliegern in der Planungsphase noch Gespräche geführt werden. Herr Kehle stellte den Damen und Herren des Gemeinderates die Baumaßnahme im Detail vor. Er verdeutlichte die erheblichen Schäden im Kuttenweg und die zwingende Notwendigkeit der Sanierung/Erneuerung. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass sowohl die Kanal- als auch die Wasserleitung aus wirtschaftlichen Gründen in offener Bauweise ausgetauscht werden sollen. Neben der Kanal- und Wasserleitung sollen in Abstimmung mit den betroffenen Anliegern auch die maroden Grundstücksanschlüsse erneuert werden. Herr Kehle betonte, dass sich das vorhandene Straßenniveau durch die Baumaßnahme voraussichtlich nicht signifikant verändern wird, so dass diesbezüglich keine Schwierigkeiten für die betroffenen Anlieger zu erwarten sind. Auf Grund der aktuellen sehr guten Auftrags-lage in der Baubranche ist es derzeit jedoch grundsätzlich sehr schwierig, Aufträge innerhalb des veranschlagten Kostenrahmens zu vergeben. Herr Kehle schlug deswegen vor, die Baumaßnahme hinsichtlich der Ausführungsfristen entsprechend großzügig auszuschreiben und den Großteil der erforderlichen Arbeiten voraussichtlich ca. im Zeitraum März bis Mai 2016 durchzuführen. Der Gemeinderat stimmte der Sanierung/Erneuerung des Kuttenweges mit Kanal- und Wasserleitung wie vorgestellt zu und bevollmächtigte die Verwaltung, die Baumaßnahme auszuschreiben und, sofern erforderlich, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
2. Landesstraße 720, Steiner Straße - Grundhafte Sanierung der Teilstrecke ab Bahnübergang bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kehle vom Inge-nieurbüro Kehle in der Sitzung. Bürgermeister Hebeiß informierte, dass die erforderlichen Verhandlungen nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates mit dem Regierungspräsidium (RP) Stuttgart, Straßenbauamt Heilbronn, inzwischen geführt wurden. Er berichtete über die Ergebnisse im Detail. Demnach trägt die Stadt Neudenau die Kosten für den Graben und den ordentlichen Aufbau bis einschließlich der ersten Decke, weil sie auch für die Sanierung/Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen zuständig ist. Das Land Baden-Württemberg wird die Kosten für den restlichen Aufbau und die zweite Decke komplett tragen. Für die Planungskosten erhält die Stadt Neudenau vom Land einen pauschalen Kostenersatz von 10 Prozent der gesamten Baukosten. Die Landesmittel können jedoch aus haushaltstechnischen Gründen eventuell erst im Jahr 2016 zur Verfügung gestellt werden. Herr Dipl.-Ing. Kehle erläuterte im Detail, dass es sich vorliegend nicht um einen „Vollausbau“, sondern um eine „grundhafte Sanierung“ handelt. Ein „Vollausbau“ ist demnach auf Grund der vorhandenen Situation praktisch nicht realisierbar. Der Gemeinderat nahm die Planungen zustimmend zur Kenntnis und bevollmächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über die grundhafte Sanierung der Landesstraße 720 ab dem Bahnübergang bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze.
3. Annahme von Spenden
Zur Einweihung des Erweiterungsbaus des Feuerwehrhauses in Neudenau hat die Firma Diesch der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau 150,00 Euro gespendet. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.
4. Polizeiliche Kriminalstatistik 2014
Der Verwaltung liegt die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2014 vor. Bürgermeister Hebeiß erläuterte an Hand einer Präsentation detailliert die Entwicklung der Kriminalität und der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet. Es liegt wiederum ein durchaus erfreuliches Ergebnis vor. So weist die Stadt Neudenau bei der Anzahl der Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neckarsulm ohne Berücksichtigung der Einwohnerzahlen das fünftniedrigste bzw. mit Berücksichtigung der Einwohnerzahlen das viertniedrigste Ergebnis von sechzehn Gemeinden aus und liegt somit jeweils im oberen Drittel. Diese Zahlen belegen deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit im Stadtgebiet sehr sicher leben können. Sehr erfreulich ist besonders, dass bei Verkehrsunfällen im Stadtgebiet in den letzten Jahren keine Menschen gestorben sind. Der Gemeinderat nahm die Entwicklungen nach der Kriminalstatistik im Stadtgebiet zur Kenntnis
5. Gemeindeverbindungsstraße Neudenau - Billigheim - Anbringung von Leitplanken
Bürgermeister Hebeiß erläuterte, dass auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit nach Mitteilung des Landratsamtes Heilbronn im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße Neudenau - Billigheim keine passiven Schutzeinrichtungen (Leitplanken) montiert werden müssen. Er regte jedoch an, an einigen Teilbereichen dennoch zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit Leitplanken als zusätzlichen Schutz anzubringen. Bauamtsleiter Hamberger stellte den Damen und Herren des Gemeinderates die vorgesehenen Stationen an Hand einer Bildpräsentation vor. Letztendlich sollen die ausgewählten Stationen jedoch noch im Rahmen der nächsten Kreisverkehrsschau besprochen werden; ggf. können dort noch Stationen gestrichen werden oder weitere Stationen hinzukommen. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Hebeiß auch auf die Bedeutung des Langholzverkehres in Einmündungsbereichen hin und darauf, dass die Zufahrtsverhältnisse im Zuge der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Neudenau - Billigheim sicher nicht schlechter geworden sind. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Bauleistungen zum Angebotspreis von 33.080,02 Euro zur Anbringung der Schutzplanken entlang der Gemeindeverbindungsstraße Neudenau - Billigheim an die Firma Schalltec aus Weilersteußlingen zu vergeben, vorbehaltlich der Ergebnisse der nächsten Kreisverkehrsschau. Bürgermeister Hebeiß informierte in diesem Zusammenhang, dass sich die gesamte Baumaßnahme auch mit dieser zusätzlichen Maßnahme im Kostenrahmen befindet.
6. Erhöhung und Anpassung der Kindergartenentgelte
Der Gemeinderat hat eine Anpassung der Elternbeiträge für den kommunalen Kindergarten in Siglingen beschlossen. Demnach bezahlen Familien mit einem Kind 108,00 Euro für das Kindergartenjahr 2015/16. Familien mit zwei Kindern bezahlen 83,00 Euro. Familien mit drei Kindern 54,00 Euro. Familien mit vier Kindern und mehr bezahlen 17,00 Euro. Für Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten erhebt die Kommune für den Kindergarten in Siglingen einen Zuschlag von jeweils 25 Prozent, angepasst auf durchschnittlich 6,5 Betreuungsstunden pro Tag. Somit bezahlen bei verlängerten Öffnungszeiten Familien mit einem Kind 146,00 Euro für das Kindergartenjahr 2015/16. Familien mit zwei Kindern bezahlen 112,50 Euro. Familien mit drei Kindern 73,00 Euro. Familien mit vier Kindern und mehr bezahlen 23,00 Euro. Der Rat folgt damit den zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen kirchlichen Stellen vereinbarten Sätzen. Der Elternbeitrag in Siglingen wird weiterhin wie bisher auf elf Monate pro Jahr angesetzt. Eine Anpassung der Kindergartenbeiträge (verlängerte Öffnungszeiten) war demnach notwendig, weil die Kindergartenbeiträge, analog der Katholischen Kindergärten in Herbolzheim und Neudenau, erstmals auf der Basis von mindestens 6,5 Betreuungsstunden pro Tag berechnet werden mussten.
7. Erschließung des Baugebietes „Weiler II“, 3. Bauabschnitt, in Neudenau - Vergabe der Bauleistungen
Auf Grund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauplätzen im Stadtgebiet sieht die Verwaltung Bedarf, die Erschließung des 3. Bauabschnittes im Baugebiet „Weiler II“ unmittelbar an die Erschließung des 2. Bauabschnittes anzuhängen. Der Gemeinderat beschloss deswegen die Vergabe der Bauleistungen als Anschlussauftrag an die Firma Bokmeier aus Bad Mergentheim. Die beiden Bauabschnitte sollen somit in einem Zug durchgeführt werden. Eine vollständige Erschließung des Baugebietes „Weiler II“ mit Einbeziehung des 4. Bauabschnittes ist gegenwärtig noch nicht möglich.
8. Vergabe von ingenieurtechnischen Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „Weiler II“, 3. Bauabschnitt, in Neudenau
Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IFK) aus Mosbach mit der Fortführung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Weiler II“, 3. Bauabschnitt. Das Büro IFK wurde vom Gemeinderat zuvor bereits mit den bauplanungsrechtlichen Ingenieurleistungen (Erstellung eines Bebauungsplanes) sowie der Erschließungsplanung für den 1. und 2. Bauabschnitt im Baugebiet „Weiler II“ beauftragt.
9. „Sanierung“ des Verbindungsweges zwischen der L 526 und der K 2158 („Schellenweg“) - Abrechnung der Maßnahme
Die Sanierungsarbeiten wurden vom 25.02.2015 bis 09. 03.2015 durch die Firma Schneider Bau aus Heilbronn durchgeführt. Die Maßnahme wurde jetzt Ende Juni 2015 mit einem Betrag von 58.819,19 € brutto abgerechnet, was leider eine Überschreitung der Auftragssumme um 7.916,94 € bedeutet. Hiervon entfallen jedoch 3.968,28 € auf eine Fläche von etwa 112 m², zugehörig zur L 526, die im Zuge der städtischen Asphaltarbeiten mit hergestellt wurde. Ein entsprechender Antrag über die Kostenerstattung dieser Summe liegt dem Baureferat des Regierungspräsidiums Stuttgart bereits vor. Weiterhin kostenerhöhend wirkt sich auch die eingesetzte Einlaufkastenrinne am Bauanfang aus. Gegenüber der ursprünglich vorgesehenen klassischen Einlaufkastenrinne mit Streck-metallabdeckung wurde ein höherwertiges Produkt (Betonkastenschlitzrinne, so genannte Pfuhlerrinne) eingesetzt (rund 436,31 €). Die übrigen Mehrkosten resultieren aus Stundenlohnarbeiten, im Wesentlichen Maschinenstunden, zur Bankettherstellung. Der Gemeindeart nahm den vorliegenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
10. Friedhof Neudenau – Entfernung der Hecke zwischen dem alten und neuen Teil
Es wurde angeregt, die Hecke auf dem Friedhof Neudenau zwischen dem alten und neuen Teil des Friedhofes im Herbst/Winter 2015 vollständig zu entfernen. Die Hecke diente früher als Einfriedigung des alten Teils; diese ursprüngliche Funktion ist jedoch nach Anlage des neuen Teils entfallen. Der Gemeinderat stimmte der vollständigen Entfernung der Hecke im Herbst/Winter 2015 zu, da sie für ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr benötigt wird. Die Entfernung erfolgt auch aus Sicherheitsgründen und auf Grund des enormen Pflegeaufwandes für den Bauhof.
11. Information zur Flüchtlingssituation im Landkreis Heilbronn
Bürgermeister Hebeiß informierte das Gremium über Mitteilungen des Landratsamtes Heilbronn und des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg zur Flüchtlingssituation im Landkreis Heilbronn und landesweit. Demnach sollen die Gemeinden in Baden-Württemberg im Jahr 2015 voraussichtlich insgesamt bis zu 100.000 Flüchtlinge aufnehmen. Der Gemeinderat nahm die Mitteilungen zur Kenntnis, sah jedoch trotz intensiver Überlegungen derzeit keine Flächen, die zur Erstellung von Containerstandorten oder massiven Gebäuden geeignet erscheinen.
12. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag in Neudenau und vier Bauanträge in Siglingen beschlossen.
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