Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2015

1. Sanierung/Erneuerung der Steiner Straße mit Kanal- und Wasserleitung
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kehle vom Ingenieurbüro Kehle in der Sitzung. Herr Kehle stellte den Damen und Herren des Gemeinderates die Baumaßnahme im Detail vor. Neben der vollständigen Sanierung/Erneuerung der Steiner Straße ist auch eine vollständige Erneuerung der vorhandenen Wasserleitungen (inkl. eines neu herzustellenden Ringschlusses) und der bestehenden Druckerhöhungsanlage für eine Aussiedlung erforderlich. Eine Erneuerung der Kanäle ist hingegen nur in Teilbereichen notwendig. Herr Kehle bezifferte die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme auf ca. 430.000,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich Ingenieurleistungen und Vermessung. Herr Kehle wies darauf hin, dass mit dem Straßenbauamt Heilbronn noch Gespräche bezüglich einer eventuellen Kostenbeteiligung an der Baumaßnahme zu führen sind. Ergänzend teilte Bürgermeister Hebeiß mit, dass die Grundstücksverhandlungen mit dem Eigentümer von 2 Grundstücken im Bereich der Steiner Straße nicht erfolgreich waren, so dass leider auch zukünftig die schräge Einmündung mit der bestehenden Spitzkehre beim Anschluss der Steiner Straße an die Landesstraße bestehen bleiben muss.

2. 2. Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neudenau
Auf Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) stimmte der Gemeinderat einer geringfügigen Änderung der Feuerwehrsatzung zu, damit zukünftig je Einsatzabteilung bis zu 2 gleichberechtigte stellvertretende Abteilungskommandanten gewählt werden können.

3. Kindergarten Neudenau - Erweiterung der Öffnungszeiten und Einrichtung einer Kripppengruppe ganztags
Auf Grund erhöhter Nachfrage von Eltern beabsichtigen die Katholischen Verrechnungsstelle Obrigheim und die Katholische Seelsorgeeinheit Billigheim - Neudenau - Schefflenz ab dem kommenden Kindergartenjahr 2015/2016 eine separate Krippengruppe im Ganztagesbetrieb im Katholischen Kindergarten St. Michael in Neudenau einzurichten. Zudem liegen die Öffnungszeiten im Katholischen Kindergarten St. Michael momentan durchgängig - ausgenommen Ganztagesgruppen - bei 6 Stunden liegen. Auf vielfache Nachfrage von Eltern ist beabsichtigt, die Öffnungszeiten auf 6,5 Stunden (analog dem Kirchlichen Kindergarten St. Josef in Herbolzheim) für die restlichen Gruppen zu erweitern. Bei Umsetzung dieser beiden Maßnahmen müsste der Personalbedarf um insgesamt 0,8 einer Vollzeitstelle erhöht werden. In der Folge würden auch die Kindergartengebühren auf die gleichen Beträge wie in Herbolzheim angehoben. Der Gemeinderat stimmte der Umsetzung der beiden Maßnahmen und der damit einhergehenden Erhöhung des Zuschussbetrages der Stadt Neudenau für die Betriebskosten zu.

4. Sporthalle Siglingen - Erneuerung der Prallwände
Der Prallwandbelag der Sporthalle Siglingen befindet sich in einem schlechten Zustand. Der Nadelfilz ist stark verbraucht und löst sich zunehmend ab. Auch weist der Belag durch verschiedene Festverstaltungen in der Halle eine Vielzahl größerer und kleinerer nicht lösbarer Verschmutzungen auf. Deswegen ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung zur Vergabe der Leistungen zur vollständigen Entfernung des bisherigen Belages und zur Erneuerung des Nadelfilzbelages inkl. Unterbelages (Prallschutz) an die Firma Lechner aus Billigheim.

5. Einziehung einer Teilfläche der Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 2137 bis zur Gemarkungsgrenze Züttlingen in Richtung Seehof und eines öffentlichen Feldweges im Gewann Bergfeld
Ein Landwirt aus einer Nachbargemeinde möchte von der Stadt Neudenau eine Teilfläche des Flst. Nr. 1485 Gemarkung Siglingen, Gewann Bergfeld (ca. 151,69 m² als Teil der Gemeindeverbindungsstraße zum Seehof zuzüglich ca. 1.047,70 m² öffentlicher Feldweg = ca. 1.199,39 m²) erwerben; nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) ist die Teilfläche im Falle einer Veräußerung zuvor einzuziehen. Das städtische Flurstück, welches dem Verkehr gewidmet ist, verläuft unmittelbar entlang der Grenze zur Gemarkung Züttlingen. Das Flurstück hat eine wechselnde Breite zwischen 1,30 m und 3,00 m. Auf Grund der nicht ausreichenden Wegbreite ist eine Benutzung des Weges ausschließlich unter Mitbenutzung der angrenzenden, zwar von der Nutzungsart ebenfalls als Straße/Weg ausgewiesenen, aber in Privatbesitz befindlichen Fläche, möglich. Die Längen der beiden Abschnitte betragen ca. 51 m (Gemeindeverbindungsstraße) und ca. 270m (öffentlicher Feldweg), somit insgesamt ca. 321 m. Diese Teilflächen werden von der Stadt Neudenau und für die Erschließung der Anliegergrundstücke nicht mehr benötigt. Deswegen beschloss der Gemeinderat, dass diese Teilflächen nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Mit der Einziehung verlieren diese Teilflächen ihre Eigenschaft als öffentliche Straße.

6. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge in Herbolzheim und eine Bauvoranfrage in Neudenau beschlossen.

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