Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2015

1. Verkaufsoffener Sonntag am 21.06.2015 im Stadtteil Neudenau
Die Freiwillige Feuerwehr hat anlässlich des Neubaus des Feuerwehrhauses und des 150-jährigen Jubiläums am 21.06.2015 einen Tag der offenen Tür mit verkaufsoffenem Sonntag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr beantragt. Zur Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags ist der Erlass einer Satzung notwendig. Der Gemeinderat stimmte der Satzung zur Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags wie beantragt zu.

2. Erschließung des Baugebietes „Weiler II“ Bauabschnitt 2 in Neudenau - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Bauleistungen für die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Weiler II“, Bauabschnitt 2, an die Firma Bokmeier aus Bad Mergentheim. Die Firma Bokmeier war bereits in der Vergangenheit für die Stadt Neudenau tätig und verfügt über entsprechende Referenzen. Der Baubeginn wird voraussichtlich im Juni 2015 erfolgen und bei planmäßigem Verlauf werden die Erschließungsarbeiten voraussichtlich im Herbst 2015 abgeschlossen sein.

3. Verlängerung der Veränderungssperre für das Baugebiet „Weiler II“ in Neudenau
Zur Sicherung der Planung für die künftigen Erschließungsabschnitte des Bebauungsplanes „Weiler II“ beschloss der Gemeinderat eine Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für das Baugebiet „Weiler II“ um 1 Jahr.

4. Energetische Sanierung Katholischer Kindergarten Neudenau – Vergabe von Bauleistungen
Zur Sanierung des Katholischen Kindergartens Neudenau sind diverse bauliche Maßnahmen erforderlich. Hierfür ist ein Zuschuss der Ausgleichstockstelle beim Regierungspräsidium (RP) Stuttgart möglich. Deren vorzeitige Baufreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) für die Baumaßnahme liegt der Stadt Neudenau inzwischen vor. Zusätzlich kann seit dem 08.05.2015 ein Antrag über mögliche förderfähige Maßnahmen nach dem Klimaschutz-Plus-Programm für das Jahr 2015 bei der L-Bank gestellt werden. In Abstimmung mit der Katholischen Kirchengemeinde wurde dieser Antrag bereits gestellt. Vor der Bescheiderteilung bzw. Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die L-Bank dürfen jedoch leider keine Bauleistungen vergeben werden. Der Hauptteil der Arbeiten im Innenbereich soll möglichst in den 3-wöchigen Sommerferien des Kindergartens erfolgen. Die Maßnahme soll voraussichtlich gänzlich bis zum 25.09.2015 abgeschlossen sein. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, nach Eingang der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der L-Bank die Gewerke Gerüstbau, Gipser- und Malerarbeiten, Flachdach- und Blechnerarbeiten, Außenanlagen und Fenster zu vergeben.

5. Sanierung der Billigheimer Straße - Vergabe von Ingenieurleistungen
Im Rahmen der Straßenzustandserfassung durch die Firma Eagle Eye Technologies wurde der Sanierungsbereich als besonders sanierungsbedürftig und von hoher Priorität zum Substanzerhalt eingestuft. Die geplante Baumaßnahme im Bereich der Billigheimer Straße wird sich voraussichtlich in die folgenden 3 Abschnitte gliedern: 1. Abschnitt Einmündung Schulstraße bis Kreuzung Eichklingenweg, 2. Abschnitt Kreuzung Eichklingenweg bis Hölderlinstraße, 3. Abschnitt Hölderlinstraße bis Schubertstraße. Nach Fertigstellung der Planungen wird eine detaillierte Vorstellung der Maßnahme im Gremium erfolgen. Anschließend wird es Informationsveranstaltungen für die betroffenen Anlieger geben. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer entsprechenden Honorarvereinbarung mit dem Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach, das erforderliche Planungsleistungen übernehmen wird.

6. Sanierung der Fridolin-Mayer-Straße - Vergabe von Ingenieurleistungen
Im Rahmen der Straßenzustandserfassung durch die Firma Eagle Eye Technologies wurde die Fridolin-Mayer-Straße als besonders sanierungsbedürftig und von hoher Priorität zum Substanzerhalt eingestuft. Nach Fertigstellung der Planungen wird eine detaillierte Vorstellung der Maßnahme im Gremium erfolgen. Anschließend wird es Informationsveranstaltungen für die betroffenen Anlieger geben. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer entsprechenden Honorarvereinbarung mit dem Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach, das erforderliche Planungsleistungen übernehmen wird.

7. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge in Herbolzheim beschlossen.
 

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