Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2014

1. Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
Der Gemeinderat bestellte Frau Elke Marter aus Neudenau zur weiteren Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Neudenau, nachdem sie im Januar 2014 an dem hierfür vorgeschriebenen Grundseminar mit Prüfung erfolgreich teilgenommen hatte.

2. Umbenennung einer Straße im Baugebiet „Forst II“ in Siglingen
In seiner Sitzung vom 23.07.2013 hat der Gemeinderat über die Benennung der Straßen im Baugebiet „Weiler II“ in Neudenau beschlossen. Die Straßen wurden nach den Ehrenbürgern Adolf Brechter, Ewald Böckling und Fridolin Vochezer benannt. Gleichzeitig war sich der Gemeinderat damals einig, bei nächster sich bietender Gelegenheit eine Straße im Stadtteil Siglingen nach dem Ehrenbürger Fritz Bosch zu benennen. In der Sitzung vom 25.02.2014 wurde deswegen vom Gremium beschlossen, eine Straße im Neubaugebiet „Forst II“ in Siglingen mit dem bisherigen Namen „Grabenäckerweg“ in „Fritz-Bosch-Straße“ umzubenennen.

3. Umsetzung des Hochwasserrisikomanagements im Stadtgebiet
Die Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements für die Kommunen sind zum großen Teil gesetzlich vorgegeben (z.B. Information der Bevölkerung, Bauleitplanung, Hochwasseralarm und Einsatzplan) und werden im Rahmen der Leitlinie „Hochwassergefahr und Strategien zur Schadensminderung in Baden-Württemberg“ bereits seit 2003 verfolgt. Neu ist in der Regel die konkrete Umsetzung der Maßnahmen vor Ort, die sich durch die neuen Informationen der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) ändert. Die Karten geben Auskunft darüber, wo mit Hochwasser und mit welchen Wasserständen zu rechnen ist. Darüber hinaus stellen sie dar, welche Nutzungen betroffen sind. Die Karten zeigen dabei Hochwasserereignisse auf, die häufig, selten bzw. bei sehr seltenen Extremereignissen auftreten. Die Extremereignisse zeigen dabei auch Situationen, die beispielweise durch verklauste bzw. verschlossene Brücken auch bei Hochwasserereignissen mit geringeren Wahrscheinlichkeiten auftreten können. Die Hochwassergefahrenkarten stehen öffentlich im Internet zur Verfügung. Der Abruf ist über die Landesanstalt für Umwelt Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg möglich (www.lubw.baden-wuerttemberg.de). Der Bereich Kocher/Jagst ist gegenwärtig noch in der so genannten Plausibilisierungsphase, d. h. die von den einzelnen Anliegerkommunen gemeldeten Daten, z. B. hinsichtlich Hochwasserschutzeinrichtungen etc., wurden noch nicht vollständig durch das Land Baden-Württemberg überprüft und in die Simulationsmodelle übernommen. Sobald diese Phase abgeschlossen ist, wird auch der Bereich Kocher/Jagst veröffentlicht.
Nach einer Einführung von Bürgermeister Hebeiß in die Thematik stellte Bauamtsleiter Hamberger die Bedeutung des Hochwasserrisikomanagements in der Sitzung ausführlich an Hand einer Präsentation vor. Der Gemeinderat nahm die Beschreibung der Hochwasserrisiken für die Stadt Neudenau zur Kenntnis. Er stellte fest, dass die zum Umgang mit den Risiken erforderlichen Maßnahmen der Kommunen gesetzlich vorgegeben oder im Rahmen der Leitlinie „Hochwassergefahr und Strategien zur Schadensminderung in Baden-Württemberg“ bereits verfolgt werden bzw. zu großen Teilen bereits umgesetzt sind.

4. Erschließung des Gewerbegebietes „Leiten“ in Siglingen
Die Verwaltung hat die Arbeiten zur Erschließung des restlichen Gewerbegebiets „Leiten“ in Siglingen öffentlich im Staatsanzeiger Baden-Württemberg ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote durch die Verwaltung beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauleistungen an die Firma Kirchhoff aus Neckarsulm.

5. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über fünf Bauanträge in Siglingen und einen Bauantrag in Herbolzheim beschlossen.

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