Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Oktober 2013

1. Sanierung und Erweiterung Feuerwehrhaus Neudenau – Vergabe von Bauleistungen
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Schäfer die Vergabe von verschiedenen Bauleistungen in Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses Neudenau öffentlich im Staatsanzeiger Baden-Württemberg ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote beschloss der Gemeinderat die Vergabe der verschiedenen Bauleistungen. Die Firma Hestermann aus Mosbach erhielt den Auftrag für die Stahlbauarbeiten. Die Gerüstbauarbeiten wurden an die Firma Wolfgang Fuchs aus Bühlertann vergeben. Die Firma Hewe Fensterbau aus Lahr bekam den Zuschlag für die Leichtmetall- und Sonnenschutzarbeiten. Im Bereich Natursteine wurden die Arbeiten an die Firma August Wolfholz aus Leonberg vergeben. Bezüglich der Gewerke Zimmererarbeiten sowie Blechdach- und Flaschnerarbeiten beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

2. Straßenzustandserfassung im Stadtgebiet
Zur Bewertung des Zustands der öffentlichen Straßen, Gehwege und Plätze im Stadtgebiet hat die Verwaltung bei mehreren Fachbüros Angebote für eine Erfassung des Straßenzustandes, insgesamt rund 37 km Länge, eingeholt. Hintergrund der Straßenzustandserfassung ist eine Erfassung und Dokumentation aller für die Straßenunterhaltung und -sanierung notwendigen Informationen. Mittels eines Videofahrzeuges mit hochauflösenden Kameras erfolgt eine exakte Straßenvermessung mit Flächenermittlung und eine Erfassung aller Schäden (Setzungen, Risse); ebenfalls mit aufgenommen werden alle Elemente des Straßenzubehörs. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen für die Straßenzustandserfassung im Stadtgebiet an die Firma Eagle Eye aus Berlin. Die Firma Eagle Eye aus Berlin verfügt über ausgezeichnete Referenzen auf diesem Gebiet und hat bereits den Straßenzustand in den Nachbargemeinden Bad Friedrichshall, Offenau, Heilbronn und Bad Wimpfen aufgenommen und daraus resultierend den jeweiligen Kommunen geeignete Maßnahmenempfehlungen zu Sanierungen unterbreitet.

3. Wasserversorgung
– Rohrnetzberechnungen im Gesamtstadtbereich
– Vervollständigung des Wasserleitungskatasters im Gesamtstadtbereich
Die Verwaltung hat mehrere Angebote zur Erstellung einer Rohrnetzberechnung für das gesamte Stadtgebiet eingeholt. Eine Rohrnetzberechnung dient dazu, den gegenwärtigen Zustand des Leitungsnetzes zu überprüfen und zu bewerten sowie mittels unterschiedlicher Modelle und Simulationen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten größtmögliche Versorgungssicherheit aufzubauen und ggf. im Netz bestehende Defizite aufzuzeigen und damit Lösungsvorschläge für eine dauerhaft optimale Wasserversorgung zu unterbreiten. Für die Erstellung einer Rohrnetzberechnung ist zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme des Versorgungsnetzes und sämtlicher eingebauter Armaturen notwendig. In den Jahren vor 1999 wurde es im Stadtgebiet bedauerlicherweise versäumt, vollständige Bestandsaufnahmen des Leitungsnetzes zu erstellen oder beispielsweise im Anschluss an Leitungsverlegungen diese vermessungstechnisch aufzunehmen. Nach kurzer Beratung beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Rohrnetzberechnung für das Gesamtstadtgebiet sowie der Leistungen zur Bestandsdatenerfassung des vollständigen Leitungsnetzes im öffentlichen Bereich inkl. dem öffentlichen Teil der Hausanschlussleitungen und die Erfassung aller Armaturen an das Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau.

4. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
Die letzte Kalkulation der Verwaltungsgebühren erfolgte im Jahr 2002. Daher wurden die Gebühren von der Verwaltung nun überprüft bzw. neu kalkuliert. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung vollumfänglich zu.

5. Katholischer Kindergarten St. Josef Herbolzheim
– Information zur evtl. Einrichtung einer Krippengruppe
Aktuell werden im Kindergarten St. Josef drei altersgemischte Gruppen mit je 22 Plätzen und verlängerten Öffnungszeiten von 7.30 bis 14.00 Uhr für Kinder von zwei bis sechs Jahren angeboten. Die Kinderzahlen sind jedoch so weit zurückgegangen, dass eine Umwandlung des bisherigen Angebots nach Mitteilung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e. V. grundsätzlich möglich wäre. Aktuell besuchen lediglich 34 Kinder den Kindergarten, davon drei Kinder im Alter unter drei Jahren. Somit sind derzeit 37 Plätze belegt, da für Kinder unter drei Jahren zwei Plätze gerechnet werden. Gleichzeitig wächst auch im Stadtteil Herbolzheim der Bedarf für eine Kleinkindbetreuung bereits vor Vollendung des zweiten Lebensjahres.
Aus diesem Grund haben die Vertreter des Kindergartens St. Josef mit der Stadt Neudenau Kontakt aufgenommen. Erstmals sollte als Ergebnis diverser Besprechungen im Kindergarten St. Josef eine Krippengruppe mit zehn Plätzen für Kinder vom ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres angeboten werden. Gleichzeitig sollten zwei Gruppen für Kinder vom dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres mit insgesamt 37 Plätzen eingerichtet werden.
Für die Durchführung dieser Umwandlungsmaßnahme wären keine größeren Umbaumaßnahmen im Kindergarten St. Josef notwendig. Es würden für die Ausstattung der Krippenplätze maximal 30.000,00 Euro anfallen. Daher hat die Verrechnungsstelle Obrigheim für die Katholische Kirchengemeinde St. Kilian einen Antrag auf Bundesmittel zur Kinderbetreuungsfinanzierung über 20.000,00 Euro (2.000,00 Euro je Betreuungsplatz) beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Die Stadt Neudenau würde sich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen bei Investitionsmaßnahmen mit 80 Prozent an den nicht durch sonstige Zuschüsse gedeckten Kosten beteiligen. Somit wären von der Stadt Neudenau maximal 8.000,00 Euro und von der Katholischen Kirchengemeinde maximal 2.000,00 Euro zu tragen. Für die Umsetzung der Maßnahme ist jedoch zunächst eine Bewilligung der Bundesmittel durch das Regierungspräsidium Stuttgart unerlässlich. Daneben ist eine Anpassung der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg erforderlich.
Der Gemeinderat, der Ortschaftsrat und Verwaltung begrüßen eine Umwandlung des bisherigen Angebots im dargestellten Umfang, die letztendlich auch zur Steigerung der Attraktivität des Katholischen Kindergartens St. Josef beitragen würde, ausdrücklich. Inzwischen wurde der Katholischen Kirchengemeinde St. Kilian durch das Regierungspräsidium Stuttgart jedoch ein Bescheid zugestellt, in dem mitgeteilt wird, dass die für den Krippenausbau zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes verbraucht bzw. bereits jetzt mit einem Antragsvolumen von über 20 Millionen überzeichnet sind, und dass dem Förderantrag deswegen derzeit leider keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt werden kann. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird den inhaltlich noch ungeprüften Zuschussantrag jedoch zunächst bis Anfang 2014 ruhen lassen. Dies für den Fall, dass sich bis dahin die Fördermittelsituation grundlegend ändern sollte. Derzeit wird geprüft, ob ggf. ein zuschussunschädlicher vorzeitiger Baubeginn möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein muss das Vorhaben leider verschoben werden.

6. Zensus 2011
– Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 9. Mai 2011
– Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid
Mit Bescheid vom 21. Juni 2013 wurde auf Grund der Ergebnisse des Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zum 9. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 5.036 Personen für die Stadt Neudenau festgestellt. Gegen diesen Bescheid hat die Stadt Neudenau form- und fristgerecht Widerspruch erhoben.
Die amtlichen Einwohnerzahlen wurden bislang auf Basis der Volkszählung 1987 fortgeschrieben, mit zunehmender zeitlicher Entfernung vom Basisjahr wurden die Fortschreibungszahlen durch Geburten, Sterbefälle und Wanderungsbewegungen jedoch ungenauer. Der Zensus 2011 dient deswegen vor allem der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden und der Bereitstellung der Grundlage für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahlen für die Zeit bis zur nächsten Volkszählung im Jahr 2021. Meldungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zur Folge haben 365 Städte und Gemeinden, also rund ein Drittel der Kommunen in Baden-Württemberg, fristwahrend Widerspruch gegen die Feststellung der Einwohnerzahl eingelegt und ggf. gleichzeitig Einsicht in die betreffenden Akten beantragt. Derzeit ist es für die Kommunen und somit auch für die Stadt Neudenau nicht möglich, vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg anonymisierte Daten zu erhalten, die erklärbar machen, warum sich Differenzen zwischen dem Melderegister (Stadt Neudenau 5.063 Personen am 9. Mai 2011) und der durch den Zensus 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahl ergeben.
Den amtlichen Einwohnerzahlen kommt auch deshalb eine besondere Bedeutung zu, da sie in mehr als 50 Rechtsvorschriften als Bemessungsgrundlage genutzt werden. Eine zentrale Rolle haben die amtlichen Einwohnerzahlen sowohl beim Länderfinanzausgleich als auch beim kommunalen Finanzausgleich. Die Stadt Neudenau hätte im Finanzausgleich nach überschlägigen Berechnungen für die Jahre 2014 bis 2018 Einbußen von insgesamt rund 50.000,00 Euro durch den Zensus 2011 zu verzeichnen. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben sich jetzt dazu entschieden, den Widerspruch vom 10. Juli 2013 in der statistischen und rechtlich komplexen Materie aufrechtzuerhalten und ihn in Abstimmung mit Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg fristgerecht zu begründen.

7. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge in Siglingen und über jeweils einen Bauantrag in
Neudenau, Herbolzheim und Reichertshausen beschlossen.

8. Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Kurmainz-Schule Neudenau ab dem Schuljahr 2014/2015
BM Hebeiß informierte das Gremium, dass der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Kurmainz-Schule Neudenau ab dem Schuljahr 2014/2015 inzwischen in Abstimmung mit Herrn Rektor Weeber beim Staatlichen Schulamt Heilbronn eingereicht und von dort mit einer positiven Stellungnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet wurde.
 

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