Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26. September 2023

1. Glasfaserausbau im Stadtgebiet von Neudenau - Vorstellung TONI (infrafibre)
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bernd Henkel, Leiter Deployment des Unternehmens infrafibre, in der Sitzung. Herr Henkel berichtete detailliert über den unmittelbar bevorstehenden Glasfaserausbau in unserer Stadt und beantwortete anschließend Fragen aus dem Gremium. Am 25. September 2023 startete der Glasfaserausbau in Neudenau symbolisch mit einem Spatenstich vor dem Rathaus Neudenau. Tatsächlich wird mit den Arbeiten voraussichtlich im Oktober 2023 begonnen. Im Laufe der kommenden 18 Monate werden alle 5 Stadtteile mit dem Glasfasernetz ausgestattet, das eine schnelle Internetverbindung mit bis zu einem Gigabit/Sekunde ermöglicht. Für die Bauarbeiten sind die BBV Deutschland GmbH mit infrafibre Networks verantwortlich. Der Ausbau beginnt im Stadtteil Neudenau. Die Stadtteile Herbolzheim, Siglingen, Reichertshausen und Kreßbach werden parallel ebenfalls ausgebaut. Mit der Ausführung der Arbeiten hat infrafibre das Unternehmen SD-Fiber beauftragt. Das Unternehmen ist spezialisiert auf das Thema Glasfaser und hat den Ausbau bereits in der Stadt Gundelsheim durchgeführt.

2. Kommunale Wärmeplanung im Konvoi - Konvoiführung der Stadt Neudenau
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn M. Sc. Florian Schirle als Geschäftsführer der New Engineering for Tomorrow GmbH aus Hüttlingen in der Sitzung. Die New Engineering for Tomorrow GmbH unterstützt das Landratsamt Heilbronn bzw. die Energieagentur des Landkreises. Die regionale Beratungsstelle arbeitet bei der vorliegenden Thematik eng mit den Kommunen zusammen, die eine Schlüsselrolle bei der Energiewende einnehmen. Es wird ein kommunaler Wärmeplan als strategischer Fahrplan erarbeitet, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln. Der Gemeinderat nahm die Vorgehensweise zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Konvoi zustimmend zur Kenntnis. Er ermächtigte die Verwaltung, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung nach Maßgabe des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunen Neudenau, Jagsthausen, Widdern und Roigheim in einem Konvoi zu beauftragen. Die Konvoiführung wird die Stadt Neudenau übernehmen. Weitergehend wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Der Eigenanteil in Höhe von 6.000 Euro wird im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.

3. Glasfaserausbau im Stadtgebiet von Neudenau - Vergabe von Beratungsleistungen
Der Glasfaserausbau im Stadtgebiet Neudenau durch das Unternehmen infrafibre (TONI) wird schätzungsweise 18 Monate andauern. Für Kommunen ist bei dieser Maßnahme eine korrekte Ausführung der Leitungsverlegung von hoher Bedeutung. Es fallen bei der Stadt Neudenau voraussichtlich durchschnittlich mindestens 8 Stunden pro Woche für Beratungsleistungen an, um dies bestmöglich gewährleisten zu können. Die Verwaltung schlug vor, mit diesen Beratungsleistungen das Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach zu beauftragen. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag und vergab die Beratungsleistungen an das Büro IFK-Ingenieure. Sollten Mehrstunden erforderlich werden, ist dies mit der Stadt Neudenau abzustimmen.

4. Umbau und Sanierung der Grundschule Siglingen - Erteilung des Auftrags für eine energetische Fachplanung
Die Grundschule Siglingen wird unter Einhaltung des für eine BAFA-Förderung (KfW 55) vorgeschriebenen Standards saniert und umgebaut. KfW 55 ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelter Standard für energieeffiziente Häuser. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus und ist daher besonders umweltfreundlich. Der Gemeinderat vergab die Leistungen für eine energetische Fachplanung an das Büro EB Agentur Energie & Umwelt GmbH aus Bretzfeld zu einem Angebotspreis in Höhe von 15.000 Euro brutto. Von diesen Honorarkosten werden der Stadt Neudenau nach Bauende 5.000 Euro erstattet. In der Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 2023 ist die Verwaltung noch von einem Zuschuss in Höhe von 135.000 Euro ausgegangen. Um den zeitlichen Fortschritt der Baumaßnahme nicht zu verzögern, wurde inzwischen der erforderliche Zuschussantrag bei der zuständigen Behörde gestellt. Erfreulicherweise ist es hierbei gelungen, darüber hinaus sogar einen Bescheid über einen Zuschuss in Höhe von 259.074 Euro zu erhalten.

5. Umbau und Sanierung der Grundschule Siglingen - Vergabe von Bauleistungen: Gewerk „Schadstoffsanierung“
Die Verwaltung hat die Bauleistungen für die beim Umbau und der Sanierung der Grundschule Siglingen erforderliche Schadstoffsanierung ausgeschrieben. Vier Firmen haben zum Zeitpunkt der Submission fristgerecht ein Angebot eingereicht. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, das Gewerk „Schadstoffsanierung“ an die Firma Steringer GmbH aus Epfenbach zum Angebotspreis in Höhe von 20.912,49 Euro brutto zu vergeben.

6. Umbau und Sanierung der Grundschule Siglingen - Vergabe von Bauleistungen: Gewerk „Rohbau- und Abbrucharbeiten“
Die Verwaltung hat die Bauleistungen der Rohbau- und Abbrucharbeiten für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Siglingen ausgeschrieben. Vier Firmen haben zum Zeitpunkt der Submission fristgerecht ein Angebot eingereicht. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, das Gewerk „Rohbau- und Abbrucharbeiten“ an die Firma Göbel Hochbau GmbH aus Rimpar zum Angebotspreis in Höhe von 1.484.827,50 Euro brutto zu vergeben.

7. Umbau und Sanierung der Grundschule Siglingen - Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
Die Stadt Neudenau ist als Bauherr gesetzlich dazu verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für den Umbau und die Sanierung der Grundschule zu beauftragen. Die Baustellenverordnung verpflichtet die Kommune als Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, ggf. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen. Der Koordinator hat die Aufgabe, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Seine Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (ausführenden Firmen) aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigt er die so genannten „Unterlage“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen. In der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes und deren Überwachung der Arbeitsverfahren. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten für die SiGeKo an das Büro Hess aus Kirchheim/Teck zum Angebotspreis in Höhe von 7.650 Euro.

8. Umbau und Sanierung der Grundschule Siglingen - Abschluss einer Bauleistungsversicherung
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer Bauleistungsversicherung für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Siglingen mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband Karlsruhe zum Angebotspreis in Höhe von 6.070,71 Euro.

9. Wanderwegbeschilderung Neudenau - Umsetzung Routen
Bereits im Jahr 2021 hatte der Arbeitskreis „Wanderwegbeschilderung“ in Zusammenarbeit mit dem Büro Tour-Konzept aus Schonach insgesamt 10 Routenführungen erarbeitet. Eine dieser 10 Routen (Biodiversitätspfad) wurde im Frühjahr 2023 eingeweiht. Für 3 der 10 Routen liegen die Zustimmungen aller betroffener privater Dritter nicht vor. Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat, dass 6 weitere der 10 Routen im Jahr 2023 final abgeschlossen werden sollen und für die derzeit nicht umsetzbaren 3 Routen eine Realisierung in abgeänderter Form im Jahr 2024 angestrebt wird. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, hierfür einen gesonderten Förderantrag zu stellen.

10. Bebauungsplan „Türgärten - 1. Änderung“ im Stadtteil Neudenau
Im Plangebiet befindet sich der bestehende Netto-Lebensmittelmarkt. Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung soll die Grundlage für eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes auf 1.150 m² geschaffen werden. Da im festgesetzten Mischgebiet bisher nur kleinflächiger Einzelhandel bis 800 m² Gesamtverkaufsfläche zulässig ist, wird dafür eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Türgärten“ erforderlich. Der bestehende Netto-Markt soll modenisiert und durch einen Anbau erweitert werden. Durch die Neugestaltung und Vergrößerung des Verkaufsbereichs wird der Markt den heutigen Ansprüchen der Kunden an einen modernen Verbrauchermarkt angepasst. Die Vergrößerung der Verkaufsfläche ist notwendig, um den Markt wettbewerbsfähig zu halten und die Grundversorgung der Stadt Neudenau langfristig zu sichern. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Er billigte den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Türgärten - 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung und gab diesen für die Offenlegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen frei.

11. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Neudenau und 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.

12. Festlegung der Zahl der Vertreter bei unechter Teilortswahl für die Kommunalwahlen 2024
Die nächsten Kommunalwahlen finden am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl statt. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Neudenau für den Gemeinderat die Zahl der Vertreter bei unechter Teilortswahl für alle Wohnbezirke zu prüfen bzw. festzulegen. Seit der letzten Kommunalwahl sind die Einwohnerzahlen in den Wohnbezirken Neudenau und Herbolzheim spürbar angestiegen, wohingegen die Einwohnerzahlen in den Wohnbezirken Siglingen/Kreßbach und Reichertshausen konstant geblieben sind. Nach kurzer Beratung beschloss das Gremium, dass die Zahl der Sitze je Wohnbezirk für die Kommunalwahlen 2024 in den Wohnbezirken Neudenau und Herbolzheim um jeweils einen Sitz erhöht werden. Folglich sind, ohne ggf. durch das Wahlsystem entstehende Ausgleichsmandate, 20 Sitze (Neudenau: 9, Herbolzheim 6, Siglingen/Kreßbach 4, Reichertshausen 1) im Gremium zu besetzen.

13. 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neudenau
Auf Grund der vom Gremium beschlossenen Änderungen bei der Zahl der Sitze je Wohnbezirk bei unechter Teilortswahl im Bereich der Stadt Neudenau war in der Folge auch eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Der Gemeinderat stimmte der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu.

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Tel.: 06264 92780-0
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