Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2021

1. Annahme von Spenden
Am 29. März 2021 ist eine Spende in Höhe von 10.375,61 € für eine E-Bike-Ladestation in Herbolzheim von der Volksbank Möckmühl eingegangen. Der Betrag ist aus dem Reinertrag des VR-GewinnSparens. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.
 
2. Vorbereitung der Bundestagswahl am 26. September 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 26. September 2021, statt. Die Stadt Neudenau gehört wie bisher dem Wahlkreis 267 Heilbronn an. Es werden die folgenden Wahlbezirke gebildet: 001-01 Neudenau (Wahlraum: Sturmfeder-Halle Neudenau), 002-01 Herbolzheim (Wahlraum: Bernhardusheim Herbolzheim), 003-01 Siglingen/Kreßbach (Wahlraum: Sporthalle Siglingen) und 004-01 Reichertshausen (Wahlraum: Halle Reichertshausen). Die Ernennung bzw. Berufung der erforderlichen Wahlorgane übernimmt Bürgermeister Hebeiß. Die Ernennung bzw. Berufung des Wahlvorstandes für den Wahlbezirk 002-01 Herbolzheim erfolgt durch den Bürgermeister auf Vorschlag des Ortschaftsrates Herbolzheim.

3. Verteilung der Landesbeteiligung bei Verzicht auf die Elternbeiträge Kindertagesstätten (Januar und Februar 2021)
Der Gemeinderat stimmte der Verteilung der Landesbeteiligung für die Monate Januar und Februar 2021 an die freien Träger der Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet zu. Für den städtischen Kindergarten in Siglingen erlässt die Stadt Neudenau für die Monate Januar und Februar 2021 die Kindergartenbeiträge, wenn die Kinder in dem Zeitraum nicht innerhalb der Notbetreuung betreut wurden. Für Kinder, die durchschnittlich an bis zu zwei Tage in der Woche betreut wurden, ist der halbe Monatsbeitrag zu entrichten.
 
4. Kanalsanierung geschlossene Bauweise - Vergabe von Bauleistungen
Die Stadt Neudenau bemüht sich seit mehreren Jahren um Fördermittel zur Sanierung verschiedener Kanalhaltungen in geschlossener Bauweise (mittels Kanalroboter) im Stadtgebiet (Alzbrunnen, Siglinger Straße, Auweg, Oststraße, Karl-Ernst-Straße). Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung zur Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Los 1 Bieter, Fa. Jeschke, Stutensee, zum Angebotspreis i. H. v. 75.006,89 € und Los 2 Bieter, Fa. Demirbas, Neckarmühlbach, zum Angebotspreis i. H. v. 35.927,89 €.
 
5. Umbau des Bahnüberganges L 1096 Neudenauer Straße / Untergriesheimer Straße - Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
Der Gemeinderat bevollmächtigte die Verwaltung zum Abschluss von zwei Kreuzungsvereinbarungen zur Realisierung des 1. und 2. Bauabschnittes durch die DB Netz AG bzw. die Stadt Neudenau.
 
6. Umbau des Bahnüberganges BÜ 75,2 Neudenau, Bahnhofstraße / L 1096 - Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
Im Jahr 2009 wurde zwischen der DB Netz AG, dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Neudenau eine Kreuzungsvereinbarung auf Grundlage des damals gültigen Eisenbahnkreuzungsgesetzes abgeschlossen mit der Zielsetzung zum Umbau des Bahnüberganges Bahnhofstraße / L 1096. In diesem Zusammenhang soll u. a. auf der südlichen Seite des Bahnübergangs ein Kreisverkehr gebaut werden, um bestmögliche Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich zu erreichen. Nachdem sich die Realisierung dieses wichtigen Verkehrsprojekts immer weiter verzögerte, steht nun voraussichtlich im Jahr 2022 die Realisierung an. Auf Grund der inzwischen mehr als 10 Jahre alten Kreuzungsvereinbarung und der zwischenzeitlich überarbeiteten Planung und Kostenbasis sowie Änderung der Rechtslage ist der Abschluss einer neuen Kreuzungsvereinbarung erforderlich, welche die alte Vereinbarung aufhebt. Auf Grund einer Rechtsänderung verbleibt für die Stadt Neudenau erfreulicherweise voraussichtlich kein Kostenanteil. Der Gemeinderat bevollmächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer neuen Kreuzungsvereinbarung zum Umbau des Bahnüberganges Bahnhofstraße / L 1096 durch die DB Netz AG und das Regierungspräsidium Stuttgart. Die sich durch die Baumaßnahme ergebenden Leitungsneuverlegungen bzw. Leitungserneuerungen durch die Stadt Neudenau bzw. den Wasserzweckverband Neudenau-Allfeld-Stein sind jedoch eine eigenständige Baumaßnahme der Stadt Neudenau bzw. des Wasserzweckverbandes Neudenau-Allfeld-Stein und sind nicht kreuzungsbedingt. Alleiniger Kostenträger dieser Maßnahmen sind daher die Stadt bzw. der Zweckverband. Es erfolgt lediglich eine Ausführung in einem Zuge, um die bestehende Sperrung des Bahnübergangbereiches mitzubenutzen.
 
7. Sanierung Teilstück Wasserleitung Gernstraße
Die Heilbronner Versorgungs GmbH empfiehlt, auf Grund der Anzahl von Schäden an der Wasserleitung in der Gernstraße ein Teilstück der Leitung zu erneuern. Die Leitung soll über einen Abschnitt von 30 Metern Länge, im Bereich Hausnummer 47 bis 49, erneuert werden. Der Gemeinderat stimmte der Sanierung zu.
 
8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 6 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.

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Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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