Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Generelle Zuständigkeit:
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Voraussetzungen:
keine
Unterlagen:
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
- Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Ablauf:
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Kosten:
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Frist:
keine
Rechtsgrundlage:
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG) (Meldebescheinigung)
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Stadt Neudenau
Hauptstraße
27
74861
Neudenau
Telefon: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49
zentrale(@)neudenau.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag + Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstagnachmittag und Freitagnachmittag geschlossen
Lebenslagen:
- Einleitung | Adresse ändern
- Einleitung | Altersvorsorge und Ruhestand
- Einleitung | Finanzielle Hilfen für Familien
- Einleitung | Finanzielle Hilfen
- Einleitung | Heirat
- Einleitung | Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017
- Einleitung | Meldepflicht
- Einleitung | Sonstige Ab- und Anmeldungen
- Einleitung | Wohnungswechsel
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.03.2019 freigegeben.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49