Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2026

1. Blutspenderehrung
Vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg wurden zur Ehrung für oftmaliges Blutspenden 14 Einwohnerinnen und Einwohner vorgeschlagen. Im Rahmen der Ehrung dankte Bürgermeister Hoffer den Blutspenderinnen und Blutspendern für ihren vorbildlichen und außergewöhnlichen Dienst an der Gesellschaft. Diese haben mit ihrer Nächstenliebe, ihrem Engagement und ihrer Hilfsbereitschaft 10, 25, 50, 75, 125 bzw. 150 mal unentgeltlich Blut gespendet und dafür gesorgt, dass kranken Menschen und Unfallopfern im Notfall das „Heilmittel Blut“ zur Verfügung steht. Dafür gilt diesen ein besonderer Dank und eine ganz besondere Anerkennung. Zudem bedankte sich der Bürgermeister in diesem Rahmen auch bei allen Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes, dem Blutspendedienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere der Ortsgruppe des DRK-Neudenau unter der Führung von Frau Tanja Stingl und Frau Patricia Götzenberger. Denn ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuz wäre es nicht möglich, die umfangreiche und intensive Arbeit zu verrichten. Den Einwohnerinnen und Einwohnern wurde als Anerkennung für ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit durch Bürgermeister Hoffer die Blutspender-Ehrennadel und die Verleihungsurkunde überreicht. Als Aufmerksamkeit der Stadt erhielt jeder Blutspender, soweit anwesend, noch ein Wein-oder Sektpräsent.

Für 10-maliges Blutspenden wurde geehrt: 
Herr Tino Marschner

Für 25-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Frau Simone Fröhlich
Herr Markus Pölzer
Herr Mario Ruff
Frau Jennifer Schäfer
Frau Marion Schumacher

Für 50-maliges Blutspenden wurde geehrt:
Herr Willy Münch

Für 75-maliges Blutspenden wurde geehrt:
Herr Marco Mosthaf

Für 125-maliges Blutspenden wurde geehrt:
Herr Bernd Sailer

Für 150-maliges Blutspenden wurden geehrt:
Herr Carsten Knotz
Herr Oliver Knotz

Die Datenschutzerklärungen der weiteren Geehrten liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor, sodass diese hier nicht aufgeführt werden können.

2. Sanierung und Erweiterung des Katholischen Kindergartens St. Josef im Stadtteil Herbolzheim 
- Sachstandsbericht
- Ermächtigung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Sarah John, stellvertretende Pfarreiökonomin der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz, in der Sitzung. Frau John gab den Mitgliedern des Gemeinderates einen aktuellen Sachstandsbericht zur geplanten Sanierung und Erweiterung des Katholischen Kindergartens St. Josef im Stadtteil Herbolzheim. Zuletzt wurden seitens der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz die Gebäudeplanung sowie die Fachplanungen Elektro, Freianlagen, Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) und Tragwerk europaweit ausgeschrieben. In den kommenden Monaten werden die Förderanträge und der Bauantrag gestellt. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis und ermächtigte die Verwaltung zum Abschluss einer Vereinbarung bezüglich der voraussichtlich anfallenden Investitionskosten und der jeweiligen Kostenübernahmen mit der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz.

3. Betrieb einer Natur- und Waldkita an der Saatschule 
- Zustimmung zur Übernahme des Betriebes durch die römisch-katholische Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz
- Ermächtigung zum Abschluss eines Nachtragsvertrages über den Betrieb und die Förderung des Katholischen Kindergartens St. Michael in Neudenau vom 20. Februar 2023
Für den Betrieb einer Natur- und Waldkita an der Saatschule in Neudenau wird pädagogisches Personal benötigt. Bisher ist es der Stadt Neudenau trotz mehrerer Ausschreibungsverfahren leider nicht gelungen, die erforderlichen Stellen zu besetzen. Durch die Öffnung der Natur- und Waldkita können bis zu 20 Kindergartenplätze für Kinder ab drei Jahren geschaffen werden. Die römisch-katholische Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz kann den Betrieb der Natur- und Waldkita an der Saatschule übernehmen. Der Gemeinderat stimmte der Übernahme des Betriebes der Natur- und Waldkita an der Saatschule durch die römisch-katholische Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz zum nächst möglichen Zeitpunkt zu. Ebenfalls ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung im Hinblick auf die Natur- und Waldkita an der Saatschule – entsprechend der vorgestellten Konditionen und auf unbestimmte Zeit – zum Abschluss eines Nachtragsvertrages über den Betrieb und die Förderung des Katholischen Kindergartens St. Michael in Neudenau vom 20. Februar 2023 mit der römisch-katholische Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz. Die Stadt Neudenau hat den Bauwagen für die Natur- und Waldkita bereits erworben. Demnach trägt die Stadt die Investitionskosten für die Natur- und Waldkita zu 100 Prozent sowie die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) zu 91 Prozent. Die Investitionen verbleiben demnach auch im Eigentum der Stadt Neudenau.

4. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2026/2027
Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben. Das umfangreiche Zahlenwerk wurde seitens der Verwaltung sehr gut vorbereitet. Bürgermeister Hoffer gab den Damen und Herren des Gemeinderates auf dieser Basis im Detail Erläuterungen zur örtlichen Situation. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung des zentralen, trägerübergreifenden Anmeldeverfahrens hervorzuheben, das bei dieser komplexen Thematik einen viel besseren Überblick für alle Beteiligten in den Kindertagesstätten, in der Verwaltung sowie im Gemeinde- und Ortschaftsrat ermöglicht. Die amtliche Einwohnerzahl der Stadt Neudenau ist in den letzten rund 15 Jahren von rund 5.000 Einwohnern auf rund 5.600 Einwohner gestiegen. Nach den aktuellen Entwicklungen ist Stand heute davon auszugehen, dass die amtliche Einwohnerzahl auch zukünftig noch steigen wird. Erfreulicherweise ist gerade in den letzten Jahren ein schneller Anstieg der Kinderzahlen in unserem Stadtgebiet zu verzeichnen. Leider konnte die Entwicklung von zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten in den zurückliegenden Jahren nicht Schritt halten mit der Entwicklung zahlreicher Neubaugebiete im Stadtgebiet. Die Eröffnung einer Natur-/Waldkindertagesstätte an der Saatschule war bereits für das Frühjahr 2026 geplant, allerdings konnte das benötigte pädagogische Personal hierfür leider nicht gefunden werden. Nun wird der Betrieb dieser Natur-/Waldkindertagesstätte auf die römisch-katholische Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz verbunden mit dem Ziel übertragen, dass diese neue Kita dadurch baldmöglichst öffnen kann. Mit der Eröffnung können 20 zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt geschaffen und das vielfältige Portfolio um eine neue Angebotsform erweitert werden. Darüber hinaus arbeiten die Träger der Kindertagesstätten im Stadtgebiet intensiv an der Schaffung von Räumlichkeiten für weitere Gruppen. Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2026/2027 zu. 

5. Ergebnisse der Verkehrsschau vom 16. April 2026
Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 16. April 2026 zur Kenntnis.

6. Schulkind- und Ferienbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet 
– Erhebung von Elternbeiträgen für die ergänzenden Angebote an den Grundschulen
Bislang wurden für die Schulkindbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet keine Elternbeiträge erhoben. Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 sind durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung weitere Betreuungs- und Ferienzeiten personell abzudecken. Auf Grund des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung (Hinweis: Für das kommende Schuljahr 2026/2027 besteht der Anspruch zunächst nur für Grundschüler/innen der 1. Klassen und wird in den darauffolgenden Schuljahren stets um 1 weitere Klassenstufe aufgebaut.) ist die Stadt Neudenau gehalten, auch eine Ferienbetreuung für Grundschüler/innen des Stadtgebietes anzubieten. Die Ferienbetreuung wird zentral für alle 3 Grundschulen an der Kurmainz-Schule in Neudenau stattfinden. Der Gemeinderat beschloss, dass für die Schulkindbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet mindestens für das Schuljahr 2026/2027 sowie auch bis auf Weiteres wie bisher keine Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit, so lange der Gemeinderat diesbezüglich keine andere Entscheidung trifft. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat für die Ferienbetreuung Elternbeiträge in Höhe von 150 Euro pro Woche (5 Tage) zu erheben. Sofern in einzelnen Wochen weniger Tage an Ferienbetreuung angeboten werden, reduziert sich das Betreuungsentgelt pro Woche entsprechend der angebotenen Tage (4 Tage Ferienwoche = 120 Euro usw.). Geht das 2. Geschwisterkind auch in die Ferienbetreuung, so beträgt der Elternbeitrag pro Woche für das 2. Geschwisterkind 75 Euro (5 Tage). Geht das 3. Geschwisterkind und jedes weitere Geschwisterkind auch in die Ferienbetreuung, so beträgt der Elternbeitrag pro Woche für das 3. Geschwisterkind/jedes weitere Geschwisterkind 50 Euro (5 Tage). Ferner beschloss der Gemeinderat für den Fall, dass einzelne Plätze in der Ferienbetreuung nicht von Kindern aus dem Stadtgebiet belegt werden, diese sodann auch anderen Städten und Gemeinden für Kinder aus ihrer Stadt bzw. Gemeinde zur Verfügung gestellt werden können. 

7. Beschaffung von weiteren Mährobotern zur Sportplatzpflege auf den Sportplätzen im Stadtgebiet
Die Sportplatzpflege auf allen Sportplätzen (einschließlich aller Trainingsplätze) in Herbolzheim, Neudenau und Siglingen wurde im Frühsommer 2025 auf die Mähroboter-Technik umgestellt. Auf den beiden Sportplätzen in Neudenau sind bereits von Beginn an 2 Mähroboter im Einsatz, nachdem dort die beiden Sportplätze durch den Kocher-Jagst-Radweg voneinander getrennt liegen. Auf den jeweiligen beiden Sportplätzen in Herbolzheim und Siglingen ist bisher jeweils 1 Mähroboter im Einsatz. Am 16. Juni 2026 teilte der Vorsitzende des SV Siglingen mit, dass man mit dem aktuell eingesetzten Mähroboter grundsätzlich zufrieden ist. Die Mähqualität ist demnach gut und das Gerät erfüllt seine Aufgabe zuverlässig. Allerdings habe sich in der Praxis gezeigt, dass die Herstellerangabe von bis zu 24.000 m² Mähfläche nur unter optimalen Bedingungen und idealen Voraussetzungen erreichbar ist. Nach den bisherigen Erfahrungen des SV Siglingen liegt die tatsächlich zu bewältigende Mähfläche meist deutlich darunter. Dies führt demnach dazu, dass während der Wachstumsphasen der Rasen nicht vollständig durch den Mähroboter gepflegt werden kann. Deswegen hat der Vorsitzende des SV Siglingen die Firma comrowa um ein Angebot für einen zweiten Mähroboter gebeten. Hierbei handelt es sich um einen Vorführmäher, der lediglich einige Wochen auf dem Golfplatz Ravenstein im Einsatz war. Nach Mitteilung des Vorsitzenden des SV Siglingen könnte hierfür erneut ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent seitens des Württembergischen Landessportbundes e. V. erwartet werden. Das Angebot der Firma comrowa für einen zweiten Mähroboter des SV Siglingen beträgt für einen Kress Mähroboter Typ KR 236 E (Vorführmäher) 7.562,52 Euro netto bzw. 8.999,40 Euro brutto. Der Gemeinderat beschloss, dem SV Siglingen zur Beschaffung eines zweiten Mähroboters für die Sportplätze in Siglingen einen Zuschuss wie vorgetragen abzüglich und vorbehaltlich der Zuschussgewährung durch den Württembergischen Landessportbund e. V. zu gewähren. Zusätzlich beschloss er, dem TSV Herbolzheim zur Beschaffung eines zweiten Mähroboters für die Sportplätze in Herbolzheim einen Zuschuss wie vorgetragen abzüglich und vorbehaltlich der Zuschussgewährung durch den Badischen Sportbund Nord e. V. zu gewähren, sofern seitens des TSV Herbolzheim zu gegebener Zeit ebenso ein zweiter Mähroboter benötigt werden sollte. Bezüglich der erforderlichen, bauseitigen Zusatzarbeiten sowie der weiteren Rahmenbedingungen bezüglich der laufenden Arbeiten und Kosten im Zusammenhang mit dem zukünftigen Betrieb der zusätzlichen Mähroboter wird analog auf die bisherigen Gemeinderatssitzungen zur vorliegenden Thematik und die geschlossenen Vereinbarungen zwischen den jeweilige Vereinen und der Stadt Neudenau verwiesen.

8. Einziehung einer Teilfläche der Verkehrsfläche (Erdweg) Flst. Nr. 2425, Gewann Zu Deitingen i. d. unt. Gewann, Gemarkung Neudenau
Eine Teilfläche der Verkehrsfläche (Erdweg) des Flst. Nr. 2425, Gewann Zu Deitingen i. d. unt. Gewann, Gemarkung Neudenau, mit ca. 339 m² soll veräußert werden. Nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) ist die Teilfläche der Verkehrsfläche (Erdweg) des Flst. Nr. 2425, Gewann Zu Deitingen i. d. unt. Gewann, Gemarkung Neudenau, im Falle einer Veräußerung zuvor einzuziehen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Teilfläche der Verkehrsfläche (Erdweg) des Flst. Nr. 2425, Gewann Zu Deitingen i. d. unt. Gewann, Gemarkung Neudenau, mit ca. 339 m² nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden soll. Zudem  beauftragte er die Verwaltung, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Grund für die geplante Entwidmung: Die Teilfläche der Verkehrsfläche vom Flst. Nr. 2425, Gewann Zu Deitingen i. d. unt. Gewann, Gemarkung Neudenau, mit ca. 339 m² ist für den Verkehr entbehrlich.

9. Bearbeitung von Bauanträgen 
Der Gemeinderat hat über jeweils 1 Bauantrag aus Neudenau und Siglingen sowie 1 Bauvoranfrage aus Reichertshausen beraten und beschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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