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Umgang mit der Geflügelpest im Landkreis


Die Geflügelpest hat nun den Landkreis erreicht. Ab Mittwoch, 12. November 2025 gilt für alle Geflügelhaltungen eine Stallpflicht. Diese ist vorerst bis 15. Januar 2026 angeordnet. 
Ziel ist es, Geflügelbestände vor dem aktuell kursierenden Vogelgrippevirus zu schützen.
Die Maßnahme betrifft den gesamten Landkreis Heilbronn.
Weitere Infos finden Sie in der Allgemeinverfügung unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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