Hinterbliebenenrente - Die wichtigsten Schritte zur Witwen- oder Witwerrente Beginn und Sterbevierteljahr
Wenn Menschen ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner verlieren, müssen sich die Trauernden in der neuen Situation zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die Hinterbliebenenrente. Die Witwen- oder Witwerrente kommt nicht automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet die wichtigsten Fragen, die für die ersten Schritte helfen.
Bekomme ich die Witwen-/Witwerrente automatisch ausgezahlt?
Eine Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die bislang gezahlte Rente. Wurde noch keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag.
Wann muss ich spätestens den Antrag auf Witwen-/Witwerrente stellen?
Einen Hinterbliebenenrentenantrag müssen Sie nicht sofort stellen. Hiermit können Sie sich bis zu zwölf Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange werden Hinterbliebenenrenten rückwirkend gezahlt. Den elektronischen Antrag auf Hinterbliebenenrente (R 0500) können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-R0500 stellen.
Was ist ein Sterbevierteljahr?
Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in gleicher Höhe wie die Versichertenrente gezahlt. Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Bekomme ich eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?
Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie beim Renten Service der Deutschen Post AG.
Wichtig zu wissen: Die Vorschusszahlung wird oftmals gleich durch das Bestattungsinstitut beantragt.
Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de/broschuere-hinterbliebenenrente herunterladen werden.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
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74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49








