Wichtige Information zum Abkochgebot in Herbolzheim
Derzeit kursiert die Information, dass das Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebiets in Herbolzheim aufgehoben worden sei. Dies ist nicht korrekt.
Das Abkochgebot besteht weiterhin und ist erst dann aufgehoben, wenn die betroffenen Haushalte von der HNVG offiziell informiert wurden.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, das Abkochgebot bis zu dieser Benachrichtigung unbedingt einzuhalten.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann, informiert die HNVG alle betroffenen Haushalte umgehend.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Kontakt
Stadtverwaltung Neudenau
Hauptstraße 27
74861 Neudenau
Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49








