Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025

1. Ausscheiden eines Stadtrates
Mit Schreiben vom 9. Oktober 2025 einer Behörde, eingegangen bei der Stadt Neudenau am 14. Oktober 2025, wurde die Stadt Neudenau über den Wegzug von Herrn Stadtrat Johannes Renner zum 1. September 2025 in Kenntnis gesetzt. Deswegen stellte der Gemeinderat fest, dass die Wählbarkeit von Herrn Renner mit seinem Wegzug am 1. September 2025 nicht mehr gegeben ist und er deshalb mit Wirkung vom 18. November 2025 aus dem Gemeinderat ausscheidet.

2. Nachrücken eines Stadtrates mit Verpflichtung 
Nach dem Ausscheiden von Herrn Renner aus dem Gemeinderat rückte mit Herrn Ulf-Dieter Dahm ab dem 18. November 2025 und für die restliche Amtszeit des Gemeinderates die als nächste festgestellte Ersatzperson für den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Wohnbezirk Neudenau in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellte fest, dass für Herrn Dahm keine Hinderungsgründe vorliegen. Bürgermeister Hoffer verpflichtete Herrn Dahm durch Verlesen der Verpflichtungsformel. Herr Dahm sprach die Verpflichtungsformel nach und bekräftigte durch Handschlag das Gelöbnis.

3. Auflösung der EE BürgerEnergie Neudenau GmbH & Co. KG - Verkauf der Kommanditanteile
Die Stadt Neudenau hat am 23. November 2012 gemeinsam mit der ZEAG Energie AG aus Heilbronn die EE BürgerEnergie Neudenau GmbH & Co. KG mit dem Ziel gegründet, gemeinsam Projekte im Bereich Erneuerbare Energien umzusetzen. Nachdem das Startprojekt, der geplante Windpark im Stadtwald an der Gemeindegrenze zu Billigheim aus militärischen Gründen nicht umgesetzt werden konnte, haben es auch die nachfolgenden Projektansätze nicht bis in die Realisierung geschafft. Deshalb beschlossen beide, die gemeinsame Gesellschaft aufzulösen. Die Stadt Neudenau hatte bei der Gründung Eigenkapital in Höhe von 1.000 Euro in die EE BürgerEnergie Neudenau GmbH & Co. KG eingebracht. Die Eigenkapitaleinlage der ZEAG Energie AG betrug 99.000 Euro. Durch die Projektentwicklung des Windparks und die Verwaltungskosten ist das gesamte Eigenkapital der Gesellschaft aufgebraucht. Die ZEAG Energie AG kauft deshalb den Eigenkapitalanteil der Stadt Neudenau in Höhe von 1.000 Euro für einen Betrag von 1 Euro ab. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, den Kauf- und Abtretungsvertrag mit der ZEAG Energie AG zu unterzeichnen und alle notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen, die für eine Abwicklung der EE BürgerEnergie Neudenau GmbH & Co. KG notwendig sind.

4. Revitalisierung des Schlossareals Neudenau mit dem Areal Turmstraße 1 
- Vorstellung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie
- Beauftragung einer vertiefenden Machbarkeitsstudie mit Gebäudezustandsbewertung
Am 15. Juli 2025 hat der Gemeinderat das Büro Drees & Sommer SE aus Stuttgart mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Revitalisierung des Schlossareals Neudenau mit dem Areal Turmstraße 1 beauftragt. Ziel war die Erarbeitung von Nutzungsbelegungen in Varianten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zuvor gemeinsam erarbeiteten Nutzungsideen. Ergänzend wurden zahlreiche weitere Experten/innen, Ämter und Behörden eingebunden. Die Stadträte und die Verwaltung haben diese Phase intensiv mitgestaltet. Die Ergebnisse dieses ersten Schrittes der Machbarkeitsstudie wurden in der Sitzung des Gemeinderates durch Frau Yvonne Allner und Herrn Matthias Stolz vom Büro Drees & Sommer vorgestellt. Um den zweiten Schritt der Machbarkeitsstudie planen zu können, empfahl die Verwaltung, die vertiefende Machbarkeitsstudie mit Gebäudezustandsbewertung der 3 erarbeiteten Varianten an das Büro Drees & Sommer im Wert von 79.300 Euro inklusive Nebenkosten und Umsatzsteuer zu vergeben. Diese würde nach planmäßigem Verlauf voraussichtlich im April 2026 dem Gremium präsentiert werden. Das Angebot zur vertiefenden Machbarkeitsstudie mit Gebäudezustandsbewertung umfasst die Bedarfsdeckungskonzeption, die Gebäudezustandserfassung und Bewertung, die Kostenrahmenermittlung und -prognose und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Sollten sich Annahmen der Aufwandsschätzung ändern, so werden die zusätzlichen Leistungen nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde berechnet. Der Gemeinderat nahm die Vorstellung der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das vorliegende Angebot vom 3. November 2025 des Büros Drees und Sommer für eine vertiefende Machbarkeitsstudie mit Gebäudezustandsbewertung bezüglich der Revitalisierung des Schlossareals Neudenau mit dem Areal Turmstraße 1 wie vorgestellt und zu den im Angebot vom 3. November 2025 genannten Konditionen anzunehmen. 

5. Gestaltung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Neudenau 
- Erstellung eines Masterplans
- Vergabe der Planungsleistungen
Die Friedhöfe Neudenau, Herbolzheim und Siglingen sollen in den Bereichen der freien bzw. frei werdenden Flächen neu gestaltet und angelegt werden. Ein Angebot für einen Masterplan wurde von Frau Dipl.-Ing. (FH) Cornelia Biegert, Garten- und Landschaftsarchitektin, vom Büro Cornelia Biegert Landschaftsarchitektur GmbH aus Bad Friedrichshall in Höhe von rd. 24.150 Euro netto zzgl. Nebenkosten vorgelegt. Dabei soll auch ein Workshop angeboten werden, an dem insbesondere Vertreter des Gemeinde- und Ortschaftsrates und der Verwaltung teilnehmen werden. In den einzelnen Gruppen sollen dann Ideen über eine mögliche Gestaltung, Nutzung und deren Priorität entwickelt werden. Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Biegert in der Sitzung, welche den Gremiumsmitgliederen das geplante Projekt vorstellte. Der Gemeinderat vergab die Planungsleistungen für die Erstellung eines Masterplans zur Gestaltung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Neudenau, wie in der Sitzung vorgestellt, an das Büro Cornelia Biegert Landschaftsarchitektur GmbH aus Bad Friedrichshall.

6. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2026, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2025
Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jörn Hartmann vom Forstamt des Landratsamtes Heilbronn und den neuen Revierleiter, Herrn Thomas Walter, in der Sitzung, welche den Gremiumsmitgliedern vielfältige Informationen zum Themenfeld Wald gaben. Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn mit der Revierleitung auch den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Stadtwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2026 aufgestellt. Für das Planjahr 2026 ist ein Einschlag in Höhe von 5.000 Festmetern geplant. Die Eckdaten sind im Haushaltsplan und im Naturalplan ausgewiesen. Diese wurden während der Sitzung von Herrn Hartmann und Herrn Walter im Detail erläutert. Des Weiteren wurde dem Gemeinderat ein Überblick zum Forstwirtschaftsjahr 2025 gegeben. Das Gremium stimmte dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2026 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2025 zustimmend zur Kenntnis.

7. Freiwillige Feuerwehr Neudenau, Abteilung Neudenau - Beschaffung einer Netzersatzanlage für das Feuerwehrhaus Neudenau
Den Behörden des Landes sowie den Kommunen obliegt die Aufgabe, sich auf langanhaltende und flächendeckende Stromausfälle mit geeigneten Maßnahmen vorzubereiten. Um die Funktionsfähigkeit jedes einzelnen Feuerwehrhauses zu erhalten, werden diese insbesondere durch so genannte Netzersatzanlagen (NEA) ausgestattet. Am 16. Oktober 2025 wurde ein Zuwendungsbescheid für die Beschaffung einer Netzersatzanlage ab 120 kVA im Außenbereich des Feuerwehrhauses Neudenau in Höhe von 40.000 Euro seitens des Landes bewilligt. Der Gemeinderat stimmte der Beschaffung und Installation einer Netzersatzanlage für das Feuerwehrhaus Neudenau zu. Er ermächtigte die Verwaltung, die Firma Elektro Glaser aus Oedheim mit der Beschaffung und Installation einer Netzersatzanlage gemäß dem vorliegenden Angebot vom 28. Oktober 2025 über einen Betrag von insgesamt 83.619,47 Euro brutto zu beauftragen. Ebenso bevollmächtigte er die Verwaltung, für die Wartung der Netzersatzanlage eine hierfür geeignete Fachfirma zu beauftragen.

8. Stadtsanierung Neudenau 
- Brandschutztechnische Ertüchtigung und Fassadensanierung der Kronengasse 16 mit Freiflächengestaltung Kronengasse 18 und 19 in Neudenau
- Vergabe von Bauleistungen: Gewerk Innenausbauarbeiten
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, dass Gewerk Innenausbauarbeiten für die Kronengasse 16 an die Firma Paul Lechner GmbH aus Billigheim zum Preis von 50.568,63 Euro zu vergeben.

9. Einziehung einer Teilfläche der Verkehrsfläche (Feldweg) Flst. Nr. 197/0, Gewann Kirchfeld, Flur 1, Gemarkung Siglingen - Rücknahme der Einziehungsabsicht
In der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2025 beschloss der Gemeinderat, dass eine Teilfläche der Verkehrsfläche Flst. Nr. 197/0, Gewann Kirchfeld, Flur 1, Gemarkung Siglingen, mit ca. 1026,07 m² nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden soll (Einziehungsabsicht). Die Bekanntmachung dieser Einziehungsabsicht erfolgte im Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau vom 1. April 2025. Während der 3-monatigen Einwendungsfrist gingen bei der Stadt Neudenau Einwendungen eines Anliegers ein, welcher durch die mögliche Entwidmung Nachteile für sich und sein Grundstück vorgetragen hat. Nach Prüfung der Einwendungen schlug die Verwaltung vor, von der geplanten Entwidmung abzusehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Entwidmung besteht nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich nicht. Der Gemeinderat beschloss, dass die Einziehungsabsicht zurückgenommen wird. 

10. Kommunale Wärmeplanung für den Konvoi Neudenau 
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26. September 2023 wurde die Verwaltung ermächtigt, eine freiwillige kommunale Wärmeplanung (KWP) nach Maßgabe des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunen Neudenau, Jagsthausen, Widdern und Roigheim in einem so genannten Konvoi zu beauftragen. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von maximal 58.112,00 Euro seitens des Umweltministeriums bewilligt. Der Auftrag ging an die Firma Smart Geomatics Informationssysteme GmbH mit der Umwelt und Energieagentur Kreis Karlsruhe GmbH zu einem Angebotspreis von 69.079,50 Euro brutto. Der Projektträger Karlsruhe, Karlsruher Institut für Technologie, informierte die Verwaltung am 20. Oktober 2025, dass auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) die Möglichkeit besteht, für das Förderprogramm einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Hintergrund sind insbesondere die finanziellen Mittel, welche den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, da die Wärmeplanung nach dem WPG im Landesrecht als Pflichtaufgabe aller Gemeinden umgesetzt und hierfür ein finanzieller Ausgleich gewährt werden wird. Dieser ist für alle im Konvoi beteiligten Kommunen mit insgesamt rund 127.017,78 Euro für die Jahre 2025 bis 2028 weitaus höher als die bisherige Fördersumme aus der freiwilligen Wärmeplanung. Im Rahmen der Umstellung auf die kommunale Wärmeplanung im Rahmen des WPG müssten weitere Leistungen beauftragt werden. Sollte ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden, so erhöhen sich die ursprünglich geplanten Kosten um ca. 30.000 Euro. Der Gemeinderat beschloss daher, dass die freiwillige kommunale Wärmeplanung mit dem dazugehörigen Zuwendungsbescheid in Höhe von 58.112,00 Euro des Landes Baden-Württemberg schnellstmöglich aufgehoben werden soll. Des Weiteren ermächtigte er die Verwaltung, eine Wärmeplanung nach dem WPG im Konvoi Neudenau mit den Kommunen Neudenau, Jagsthausen, Widdern und Roigheim zu beauftragen. Die Konvoiführung verbleibt wie bisher bei der Stadt Neudenau. Zudem ermächtigte er die Verwaltung, mindestens drei Angebote für die erweiterten Leistungen nach dem WPG einzuholen und an den geeignetsten sowie wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

11. Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029
Der bestehende Stromvertrag für die kommunalen Liegenschaften läuft am 31. Dezember 2026 aus. Die Stadt Neudenau möchte an der Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 teilnehmen. Die Anmeldung beim Städte- und Gemeindetag hat bis zum 30. November 2025 zu erfolgen. Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (GT-service GmbH) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmende Kommune durch. Der jährliche Stromverbrauch der Stadt Neudenau, inkl. der Wasser- und Abwasseranlagen, lag 2024 bei rund 1.000.000 kw/h. Der Gemeinderat bevollmächtigte die Verwaltung, die GT-service GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Neudenau ab 1. Januar 2027, 00:00 Uhr, bis 31. Dezember 2029, 24:00 Uhr, zu beauftragen. 

12. Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 1. Januar 2027 bis 1. Januar 2030
Der bestehende Erdgasvertrag für die kommunalen Liegenschaften läuft am 1. Januar 2027, 06:00 Uhr, aus. Die Stadt Neudenau möchte an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 1. Januar 2027 bis 1. Januar 2030 teilnehmen. Die Erdgaslieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (GT-service GmbH) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmende Kommune durch. Die Stadt Neudenau hat aktuell 14 Abnahmestellen mit einem prognostizierten Abnahmeverbrauch von 900.000 kw/h jährlich. Der Gemeinderat bevollmächtigte die Verwaltung, die GT-service GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt Neudenau ab 1. Januar 2027, 06:00 Uhr, bis 1. Januar 2030, 06:00 Uhr, zu beauftragen.

13. Bearbeitung von Bauanträgen 
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Kreßbach, 1 Bauantrag in Neudenau sowie 2 Bauanträge in Siglingen beraten und beschlossen.

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Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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