Wichtiger Hinweis für alle Hundehalter - Pflicht zur Beseitigung von Hundekot im Stadtgebiet Neudenau
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Beseitigung von Hundekot auf öffentlichen Flächen und fremden Grundstücken Pflicht der jeweiligen Hundehalter bzw. Hundeführer ist.
Nach § 14 der geltenden Polizeiverordnung der Stadt Neudenau hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze sowie fremde Vorgärten nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Dennoch dort abgelegter Kot ist unverzüglich zu beseitigen.
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hundehalter können bei der Stadtverwaltung sowie den Ortsverwaltungen Siglingen und Herbolzheim kostenlose Hundekotbeutel abholen. Außerdem stehen im Stadtgebiet mehrere „Dog-Stationen“ bereit in denen Hundekotbeutel entnommen und benutzte Beutel entsorgt werden können.
Die Entsorgung kann ebenso über die städtischen Abfalleimern oder in der eigenen Restmülltonne erfolgen.
- Ordnungsamt Neudenau –
Kontakt
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74861 Neudenau
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