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Corona: Zutritt zum Landratsamt Heilbronn ab Montag, 06.12.2021 nur noch mit 3G

Landkreis verschärft Zutrittsregelung
Besuch im Landratsamt ab Montag nur noch mit 3G-Nachweis
 
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus steigt auch im Landkreis Heilbronn stetig an und die Lage in den SLK-Kliniken ist weiterhin sehr angespannt. Am 1. Dezember 2021 betrug die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis 633.
 
Vor diesem Hintergrund hat sich die Landkreisverwaltung dazu entschieden, die Zutrittsregelungen für den Publikumsverkehr im Landratsamt Heilbronn zu verschärfen. So ist ab Montag, 6. Dezember 2021, ein Zutritt zum Landratsamt nur noch mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests) möglich. Die entsprechenden Nachweise werden an den Eingängen kontrolliert. Dies betrifft sowohl das Gebäude in der Lerchenstraße als auch die Außenstelle in der Kaiserstraße.
 
Von der 3G-Pflicht ausgenommen sind die Recyclinghöfe, Häckselplätze und Deponien.
 
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Schülerinnen oder Schüler, die in der Schule dreimal wöchentlich getestet werden, müssen keinen Testnachweis vorlegen. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre. 
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske bleibt bestehen. Weiterhin sind Besuche im Landratsamt Heilbronn nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahme bleibt die Kfz-Zulassungsstelle.
 
Eine Befreiung der Regelung ist nur in begründeten, besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies ist in Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Landratsamts vor dem Termin zu vereinbaren. Die Regelung ist zunächst befristet bis zum 31. Januar 2022. Je nach Entwicklung der pandemischen Lage kann die Regelung frühzeitig aufgehoben oder verlängert werden.
 
In vielen Bereichen des Landratsamtes Heilbronn ist es zur Erledigung der Anliegen im Normalfall nicht notwendig, dass Besucherinnen und Besucher persönlich im Landratsamt erscheinen. In den meisten Fällen können dringende Angelegenheiten telefonisch, postalisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Ansprechpartnern geklärt werden. Sollte jedoch der persönliche Besuch im Landratsamt notwendig sein, besteht die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten aller Ämter sind unter www.landkreis-heilbronn.de zu finden. Die allgemeinen Kontaktzeiten des Landratsamtes sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, mittwochs zusätzlich 13:30 bis 18 Uhr.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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