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Coronavirus im Landkreis Heilbronn: Positiv auf das Coronavierus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert

Coronavirus im Landkreis Heilbronn
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
 
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Dies gilt auch für das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn. Positiv auf das Coronavirus getestete Personen erhalten auch hier künftig keinen Anruf des Gesundheitsamtes mehr. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
 
Ab sofort gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:
 
-       Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/ zu finden.
-       Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage.
 
 
Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/ oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/quarantaene-und-isolierung.
-       Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
-       Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden

  • durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
  • durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.

-       Geimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen nicht in Absonderung, sofern sie keine Symptome haben.
-       Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
-       Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
 
Alle wichtigen Informationen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/covid-19-positiv abrufbar. Fragen beantwortet auch die Corona-Hotline des Landkreises unter 07131 994-5012 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 12 bis 15 Uhr).
 

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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