Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. November 2014
1. Bebauungsplan „Bildäcker/Höchstberger Weg“ - Aufstellungsbeschluss
Auf Grund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland soll im Stadtteil Herbolzheim ein Baugebiet planungsrechtlich gesichert und in Abschnitten erschlossen werden. Es ist dabei vorgesehen, den etwa 5,2 ha großen, bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche „Bildäcker - Höchstberger Weg“ dargestellten Bereich am westlichen Siedlungsrand von Herbolzheim zu entwickeln. Die Fläche ist auf Grund ihrer leichten ost- und südostorientierten Hanglage über dem Jagsttal prädestiniert für die weitere Wohnbauentwicklung. Die erschließungs- und verkehrstechnische Anbindung der beiden Teilflächen soll vorwiegend über die Keltenstraße/Höchstberger Weg erfolgen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bildäcker - Höchstberger Weg“ und beauftragte mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanung das Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach. Die Vorentwurfsplanung wird möglichst zeitnah ausgearbeitet und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt und erörtert.
2. Annahme von Spenden
Die Stadt Neudenau erhielt eine Spende in Höhe von 253,00 € für den jüdischen Friedhof in Neudenau. Außerdem erhielt die Stadt eine Spende in Höhe von 120,00 € für den Siglinger Kindergarten. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spenden zu.
3. Polizeiliche Kriminalstatistik 2013
Bürgermeister Hebeiß zeigte dem Gremium detailliert die Entwicklung der Kriminalität und der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet auf, nachdem eine Präsentation auf Grund eines unwetterbedingten Stromausfalls in Neudenau in der letzten Sitzung leider technisch nicht möglich war. Es liegt wiederum ein durchaus erfreuliches Ergebnis vor. So weist die Stadt Neudenau bei der Anzahl der Straftaten unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neckarsulm das zweitniedrigste Ergebnis von sechzehn Gemeinden aus und liegt somit auf einem Spitzenplatz. Diese Zahl belegt deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit im Stadtgebiet sehr sicher leben können. Sehr erfreulich ist ebenfalls, dass bei Verkehrsunfällen im Stadtgebiet in den letzten Jahren keine Menschen gestorben sind.
4. Sonnen-/Wetterschutz Friedhof Herbolzheim
Die Verwaltung hat nach dem Grundsatzbeschluss des Gremiums mit dem Architekturbüro Kiefer aus Radolfszell einen Architektenvertrag über die erforderlichen Planungsleistungen für diese Baumaßnahme abgeschlossen. Nachdem der Ortschaftsrat Herbolzheim und der Gemeinderat bereits in den vergangenen Sitzungen jeweils eingehend über diese Baumaßnahme beraten haben und deren Anpassungswünsche hinsichtlich Höhenentwicklung sowie räumlicher Ausdehnung und Positionierung der Überdachung in die Entwurfspläne übernommen wurden, legte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2014 einstimmig die Ausführungsvariante des Sonnen-/Wetterschutzes in der nun vorgestellten Form bereits als endgültige Ausführungsvariante fest. Gleichzeitig ermächtigte das Gremium die Verwaltung einstimmig zur Vergabe der Bauarbeiten soweit eine Kostenobergrenze von insgesamt 70.000,00 € nicht überschritten wird. Weil in der Sitzung vom 21. Oktober 2014 jedoch eine nochmalige, detaillierte Präsentation mit Beamer auf Grund eines unwetterbedingten Stromausfalles in Neudenau leider nicht möglich war, wurde dies in der jetzigen Sitzung nachgeholt. Das Gremium bestätigte anschließend nochmals einstimmig seine diesbezüglich am 21. Oktober 2014 gefassten Beschlüsse.
5. Einziehung des Erdweges Flst. Nr. 4806, Gewann Oberes Barthel, Gemarkung Neudenau
Ein örtlicher Landwirt hat bei der Stadt Neudneau beantragt, den Erdweg Flst. Nr. 4806, Gewann Oberes Barthel, Gemarkung Neudenau, nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) einzuziehen. Gleichzeitig hat er sein Interesse bekundet, das Flst. Nr. 4806 zu kaufen oder zu pachten. Der Erdweg wird von der Stadt Neudenau und für die Erschließung der Anliegergrundstücke nicht mehr benötigt. Deswegen beschloss der Gemeinderat, dass der Erdweg eingezogen werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Mit der Einziehung verliert der Erdweg die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
6. Verpachtung der Fischerei auf dem Gemeindegebiet
Die Fischerei-Hegegemeinschaft Neudenau e.V. ist in die Ortsgruppen Neudenau, Herbolzheim und Siglingen gegliedert, die vom Fischerei- und Sportanglerverein Neudenau e.V., dem Fischereiverein Herbolzheim e.V. und dem Fischereiverein Siglingen e.V. gebildet werden. Die Hegegemeinschaft Neudenau e.V. hat bei der Verwaltung um einen neuen Fischereipachtvertrag für das Fischwasser auf dem Gemeindegebiet ab dem Jahre 2015 gebeten, nachdem der bisherige Fischereipachtvertrag am 31. Dezember 2014 auslaufen wird. Der Gemeinderat beschloss jetzt, dass das Fischereirecht im Fischwasser auf dem Gemeindegebiet der Stadt Neudenau ab 01. Januar 2015 erneut auf die Dauer von 12 Jahren und somit bis 31. Dezember 2026 wiederum an die Fischerei-Hegegemeinschaft Neudenau e.V. zu den bisherigen Konditionen verpachtet wird. Bürgermeister Hebeiß erläuterte in der Sitzung, dass sich das Fischwasser bei der Fischerei-Hegegemeinschaft e.V. bzw. letztendlich den örtlichen Fischereivereinen in den besten Händen befindet. Er bedankte sich bei der Hegegemeinschaft und ihren Mitgliedern ausdrücklich für die gute Hege und Pflege des Fischwassers und der umgebenden Natur.
7. Bekanntgabe des Haushaltserlasses zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 30. Oktober 2014 die Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Der Erlass wurde im Wortlaut bekanntgegeben.
8. Bauantäge
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrg in Neudenau beschlossen.
9. Bürgermeisterwahl 2015 – Organisation
Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Neudenau wird wegen Ablaufs der Amtszeit am 08. Mai 2015 von Herrn Bürgermeister Manfred Hebeiß im Jahre 2015 notwendig. Der Gemeinderat hat diesbezüglich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung von Fristen Folgendes zu regeln: Festsetzung des Wahltages und des Tages einer etwaigen Neuwahl; Festsetzung des Ende der Einreichungsfrist von Bewerbungen für die Wahl und eine etwaige Neuwahl; Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg; Bildung des Gemeindewahlausschusses; Bildung der Wahlbezirke und Wahlvorstände; Bewerbervorstellung. Da Herr Bürgermeister Manfred Hebeiß nach eigenen Angaben für eine dritte Amtszeit kandidieren wird übernahm der erste stellvertretende Bürgermeister Uwe Amann wegen Befangenheit des Amtsinhabers den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt. Anschließend legte das Gremium dann die oben genannten organisatorischen Punkte für die Bürgermeisterwahl 2015 fest. Der Tag der Wahl wurde auf Sonntag, den 01. März 2015, der Tag einer etwaigen Neuwahl auf Sonntag, den 22. März 2015, festgelegt. Die Stellenausschreibung wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, den 12. Dezember 2014 erfolgen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger und spätestens am Montag, den 02. Februar 2015, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Neudenau , Hauptstraße 27, 74861 Neudenau, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für eine etwaige Neuwahl wurde von Montag, den 02. März 2015, bis Mittwoch, den 04. März 2015, 18:00 Uhr, festgelegt. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus 1. Bürgermeister-Stellvertreter Uwe Amann (Vorsitzender), 2. Bürgermeister-Stellvertreter Rolf Kreß (stellvertretender Vorsitzender), Hauptamtsleiter Jochen Hoffer (Schriftführer), Kämmerin Julia Krätschmer (stellvertretende Schriftführerin), Stadtrat Berndt Schlichting (Beisitzer), Stadtrat Heinrich Söhner (Beisitzer), Frau Anita Brechter (stellvertretende Beisitzerin) und Herrn Karl-Heinz Weeber (stellvertretender Beisitzer). Der Gemeindewahlausschuss nimmt gleichzeitig auch die Aufgaben des Briefwahlvorstandes wahr. Es werden daneben wie bisher folgende Wahlbezirke gebildet: 01 Neudenau: Stadtteil Neudenau (Wahlraum: Rathaus Neudenau); 02 Herbolzheim: Stadtteil Herbolzheim (Wahlraum: Rathaus Herbolzheim); 03 Siglingen/Kreßbach: Stadtteile Siglingen und Kreßbach (Wahlraum: Grundschule Siglingen); 04 Reichertshausen: Stadtteil Reichertshausen (Wahlraum: Halle Reichertshausen). Die Ernennung bzw. Berufung des Wahlvorstandes 02 Herbolzheim wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates Herbolzheim erfolgen. Über Ort und Zeit von öffentlichen Bewerbervorstellungen wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Für den Fall einer öffentlichen Bewerbervorstellung wurden folgende Regularien festgelegt: 1. Die Reihenfolge der Redebeiträge erfolgt nach Bewerbungseingang. 2. Jede(r) Bewerber(in) erhält eine Redezeit von maximal 20 Minuten. 3. Anschließend dürfen die Zuhörer den Bewerbern/-innen Fragen stellen (öffentliche Diskussion). 4. Die Bewerber/-innen dürfen bei den Veranstaltungen in den Hallen keine Flugblätter und Prospekte auslegen.
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