Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Januar 2021

1. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neudenau
Um zukünftig Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen in Ausnahmefällen durchführen zu können, stimmte der Gemeinderat der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu. Die engen Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richten sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

2. Annahme von Spenden
Im Jahr 2020 ist eine Spende für ein Soldatengrab in Höhe von 50,00 € eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.

3. Kindertagesstätte Mauseloch – Betriebskostenzuschuss 2021
Der Gemeinderat stimmte dem Betriebskostenzuschuss 2021 für die Kindertagesstätte Mauseloch zu.

4. Erneuerung Abwasserpumpstation Freibad Neudenau
Der Gemeinderat vergab die erforderlichen Bauleistungen zur Ertüchtigung des Pumpwerks am Freibad an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schuler Anlagenbau aus Mosbach, zum Angebotspreis von 98.157,88 €.

5. Kanalsanierung im Stadtgebiet in geschlossener Bauweise
- Neudenau: Alzbrunnen, Auweg, Siglinger Straße
- Siglingen: Karl-Ernst-Straße, Oststraße
Der Gemeinderat vergab die erforderlichen Planungsleistungen für die genannten Kanalsanierungen in geschlossener Bauweise an die Firma IFK-Ingenieure aus Mosbach.

6. Vergabe der Durchführung der Bestattungsleistungen bei der Stadt Neudenau
Der Gemeinderat vergab die Durchführung der Bestattungsleistungen bei der Stadt Neudenau an die Firma Bestattungen Strässer aus Möckmühl. Sie wird ab 01. Februar 2021 als neuer Dienstleister auf den Friedhöfen in Herbolzheim, Neudenau und Siglingen für die Stadt Neudenau tätig sein.

7. 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Neudenau
Der Gemeinderat stimmte der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu.

8. Einziehung des Weges Flst. Nr. 6060 (48 m²), Kapellenweg, Gemarkung Neudenau
Der Gemeinderat beschloss, dass der Weg Flst. Nr. 6060, Kapellenweg, Gemarkung Neudenau, mit 48 m² nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Der Weg ist für den Verkehr entbehrlich.

9. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 4 Bauanträge in Herbolzheim, 4 Bauanträge in Neudenau und 2 Bauanträge in Siglingen beraten und beschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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