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Stadt Neudenau (Druckversion)

Neudenau Aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2025

1. 7. Änderung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) - Neukalkulation der Wassergebühren ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 28. November 2025 zu und beschloss, die Wasserversorgungssatzung zum 1. Januar 2026 entsprechend anzupassen. Der Wasserzins ist von 3,04 Euro/m³ brutto (2,84 Euro/m³ netto) auf 3,21 Euro/m³ brutto (3,00 Euro/m³ netto) zu erhöhen. Gleichzeitig sind auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation die Grundgebühren (Zählergebühren) nach den unterschiedlichen Größen der Zähler wie folgt festzusetzen:
                                         netto                     brutto
Grundgebühr
Q3 4 QN 2,5                       3,00 Euro/Monat     3,2100 Euro/Monat
Q3 10 QN 6                        7,50 Euro/Monat     8,0250 Euro/Monat
Q3 16 QN 10                      12,00 Euro/Monat   12,8400 Euro/Monat
Q3 25 QN 15                      18,75 Euro/Monat   20,0625 Euro/Monat
Q3 63 QN 40                      47,25 Euro/Monat   50,5575 Euro/Monat

2. 4. Änderung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) - Neukalkulation der Abwassergebühren ab 1. Januar 2026 
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 28. November 2025 zu und beschloss, die Abwassersatzung zum 1. Januar 2026 entsprechend anzupassen. Die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung ist von 3,21 Euro/m³ auf 4,57 Euro/m³ zu erhöhen. Die Niederschlagswassergebühr ist von 0,93 Euro/m² auf 0,83 Euro/m² zu senken.

3. Nachbesetzung des beratenden Ausschusses „Beschaffung Arbeitsgeräte und Fahrzeuge“
Der Gemeinderat wählte Stadtrat Ulf-Dieter Dahm als einen allgemeinen Stellvertreter in den beratenden Ausschuss „Beschaffung Arbeitsgeräte und Fahrzeuge".

4. Baugebiet „Salzäcker“ im Stadtteil Neudenau - Ergänzung der Besetzung des nichtständigen Umlegungsausschusses „Salzäcker“
Der Gemeinderat wählte Stadtrat Ulf-Dieter Dahm als stellvertretendes Mitglied für Stadträtin Nina Schimpl in den nichtständigen Umlegungsausschuss „Salzäcker“.

5. Vereinsförderung - Antrag des Musikvereins Herbolzheim e. V.
Der Gemeinderat stimmte einem Zuschuss in Höhe von 5.850 Euro an den Musikverein Herbolzheim für die Beschaffung von 45 Musikeruniformen nach den Vereinsförderrichtlinien zu. Der Musikverein Herbolzheim bereichert das kulturelle Leben in unserer Stadt und repräsentiert diese auch bei auswärtigen Auftritten. Die Kosten für die Beschaffung belaufen sich insgesamt auf 25.688,61 Euro brutto. 

6. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2025/2026
Die Kindergartenbedarfsplanung wird jährlich fortgeschrieben. Das umfangreiche Zahlenwerk wurde seitens der Verwaltung sehr gut vorbereitet. Bürgermeister Hoffer gab den Damen und Herren des Gemeinderates auf dieser Basis im Detail Erläuterungen zur örtlichen Situation. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung des neuen zentralen, trägerübergreifenden Anmeldeverfahrens hervorzuheben, das bei dieser komplexen Thematik einen viel besseren Überblick für alle Beteiligten in den Kindertagesstätten, in der Verwaltung sowie im Gemeinde- und Ortschaftsrat ermöglicht. Die amtliche Einwohnerzahl der Stadt Neudenau ist in den letzten rund 15 Jahren von rund 5.000 Einwohnern auf rund 5.600 Einwohner gestiegen. Nach den aktuellen Entwicklungen ist Stand heute davon auszugehen, dass die amtliche Einwohnerzahl auch zukünftig noch steigen wird. Erfreulicherweise ist gerade in den letzten Jahren ein schneller Anstieg der Kinderzahlen in unserem Stadtgebiet zu verzeichnen. Leider konnte die Entwicklung von zusätzlichen Plätzen in Kindertagesstätten in den zurückliegenden Jahren nicht Schritt halten mit der Entwicklung zahlreicher Neubaugebiete im Stadtgebiet. Für das kommende Frühjahr 2026 ist die Einrichtung einer Natur-/Waldkindertagesstätte an der Saatschule geplant, sofern seitens des Landratsamtes Heilbronn zeitnah die Baugenehmigung erteilt wird. Dadurch können 20 zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt geschaffen und das vielfältige Portfolio um eine neue Angebotsform erweitert werden. Zudem arbeiten die Träger der Kindertagesstätten im Stadtgebiet intensiv an der Schaffung von Räumlichkeiten für weitere Gruppen. Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2025/2026 zu.

7. Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn - 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Der Gemeinderat stimmte der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 Baugesetzbuch (BauGB - Wertermittlung) von den beteiligten Gemeinden auf die Stadt Bad Friedrichshall zu.

8. Bearbeitung von Bauanträgen 
Der Gemeinderat hat über jeweils 1 Bauantrag in Herbolzheim, Neudenau und Siglingen beraten und beschlossen.

9. Bekanntgabe Haushaltserlass 2025 – Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung und Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2025
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 17. November 2025 die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Wasserversorgung und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung bestätigt. Bürgermeister Hoffer gab den Haushaltserlass 2025 (Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Wasserversorgung und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung) in der Sitzung im Wortlaut bekannt.

10. Neustrukturierung Grundschule Siglingen - Abnahme der Architektenleistungen, Nachtrag 04 "Mehrleistungen auf Grund von Umplanungen durch Änderungswünsche Bauherrr" sowie Schlussrechnung
Bürgermeister Hoffer nahm Bezug auf das Schreiben des Büros Riemer Planung GmbH aus Heilbronn vom 1. Dezember 2025. Demnach ist die Baustelle inzwischen zu 99 Prozent abgeschlossen und es liegen keine wesentlichen Baumängel oder Restarbeiten mehr an. Die baurechtliche Abnahme ist erfolgt und die Handwerker-Schlussrechnungen sind bis auf wenige Ausnahmen geprüft. Die Revisionsunterlagen sind überwiegend zusammengestellt. Der Nachtrag 04 "Mehrleistungen auf Grund von Umplanungen durch Änderungswünsche Bauherrr" über einen Betrag von insgesamt 87.716,06 Euro wurde bislang noch nicht unterzeichnet. Sämtliche Änderungswünsche und deren Ursachen (Nichteinbeziehen der Beteiligten/Nutzer in die Planungen vor dem Bürgermeister-Wechsel 2023) wurden im Gemeinderat bereits aufgezeigt, umfangreich gemeinsam mit Herrn Riemer beraten und auch beschlossen. Unter Berücksichtigung dieses Nachtrages 04 ist nach der vorliegenden Schlussrechnung noch ein Betrag von insgesamt 56.212,30 Euro an das Büro Riemer Planung GmbH offen. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Nachtrag 04 "Mehrleistungen auf Grund von Umplanungen durch Änderungswünsche Bauherrr" des Büros Riemer Planung GmbH aus Heilbronn über einen Betrag von insgesamt 87.716,06 Euro zu.

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