Ab 31.10.2025 können die Wasserzähler in den Kleingartengebieten durch die Anschlussnehmer entfernt und frostsicher verwahrt werden.
Dies betrifft die Kleingärten in
Neudenau: Floßgarten, Gärten am Hofgraben, Gärten an der Siglinger Straße
Siglingen: Krautgärten
Wir weisen darauf hin, dass für Schäden an den Messeinrichtungen durch Frosteinwirkung die Wasserabnehmer haften (§ 21 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung).
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Wasserversorgung Neudenau