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Stadt Neudenau (Druckversion)

Neudenau Aktuell

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2025

1. Revitalisierung des Schlossareals Neudenau mit dem Areal Turmstraße 1
Das Schlossareal Neudenau mit dem Areal Turmstraße 1 liegt im aktuellen Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmeßgasse“. Dies bietet für die Revitalisierung hervorragende Perspektiven und sehr gute Fördermöglichkeiten. Erstes Ziel in der Projektvorbereitung ist es, in den nächsten Wochen gemeinsam ein passendes Nutzungskonzept für ein künftiges, multifunktionales Areal zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Drees & Sommer SE aus Stuttgart vom Gemeinderat beauftragt. Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Yvonne Allner und Herrn Dirk Rumler vom Büro Drees & Sommer in der Sitzung, welche den Gremiumsmitgliedern u. a. einen ersten Überblick über das weitere Vorgehen bei diesem Projekt gaben. Der Gemeinderat nahm den vorliegenden Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Basis die weiteren erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

2. Bebauungsplan „Feuerwehrstandort Herbolzheim“
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den sich aktuell in der Planung befindlichen Neubau des Feuerwehrhauses Herbolzheim zu schaffen und somit die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Neudenau zukunftsgerichtet erhalten zu können. Nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 1. Oktober 2024 fand im Zeitraum vom 22. Oktober bis 22. November 2024 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Raum- und Umweltplanung und Stadtplaner AK BW Jürgen Glaser vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, welcher den Gremiumsmitgliedern die eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Änderungen und Anpassungen in den Planunterlagen erläuterte. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Darüber hinaus billigte der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrstandort Herbolzheim“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 17. April 2025 und gab diesen für die Offenlegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen frei.

3. Erhöhung Bezugspreis für das Mitteilungsblatt
Der für die Erstellung und den Vertrieb des städtischen Mitteilungsblattes zuständige Verlag, die Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, informiert mit Schreiben, welches am 24. März 2025 bei der Stadt Neudenau eingegangen ist, über die Kostenanpassung der Bezugspreise zum 1. Juli 2025. Die lokalen Gewerbestrukturen, der Einzelhandel und die Gastronomie verändern sich fortdauernd in den Gemeinden und Städten. Das Anzeigenkundenpotenzial reduziert sich dementsprechend für das Geschäftsmodell „Amtsblatt“. Als größte Refinanzierungsposition hat diese Entwicklung erhebliche Auswirkungen auf die betriebswirtschaftliche Betrachtung des Amtsblattes der Stadt Neudenau. Zusätzlich ist der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Diese Entwicklung führte zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Austrägerlöhnen. Weiterhin ist das Preisniveau der Material- sowie Energiekosten nach wie vor als hoch einzustufen. Notwendige Investitionen in die digitale Transformation sind unumgänglich, um die Gattung der Amtsblätter in die Zukunft zu führen. Um diese Weiterentwicklung voranzubringen, wird mittel- bis langfristig ein siebenstelliger Betrag notwendig. Aus den zuvor genannten Gründen befindet sich der Verlag in der betriebswirtschaftlichen Situation, die Bezugspreise ab dem 1. Juli 2025 anpassen zu müssen. Diese betriebswirtschaftliche, unumgängliche Maßnahme ist zwingend erforderlich, auch um die Herausgabe des Amtsblattes der Stadt Neudenau mittel- bis langfristig zu sichern. Neben der Anpassung der Bezugspreise beteiligt der Verlag durch eine Anzeigenpreisanpassung auch die Gewerbetreibenden an den hohen Kostensteigerungen. Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Bezugspreises für das Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau zum 1. Juli 2025 um 2,50 Euro pro Halbjahr auf einen Bezugspreis von 28,15 Euro bzw. 5,00 Euro jährlich auf einem Bezugspreis von 56,30 Euro zu.

4. Beschaffung von 26 HRT-Geräten für die Freiwillige Feuerwehr Neudenau
Im Landkreis Heilbronn wird aktuell der digitale Sprechfunk eingeführt. Die Migration inkludiert auch den Einsatzstellenfunk. Eine Zuwendung wurde im Februar 2025 in Höhe von 6.500 Euro beantragt. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, gemäß dem Angebot vom 31. März 2025 den Auftrag für die Beschaffung von 26 HRT-Geräten für die Freiwillige Feuerwehr Neudenau an die Firma abel & käufl Mobilfunkhandels GmbH aus Landshut in Höhe von 34.603,56 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) sowie der Kosten für die anfallende Arbeitszeit für den Techniker (Fahrten und Fahrtkosten) zzgl. daraus ggf. entstehender Umsatzsteuer zu erteilen.

5. Planungen zur Schaffung zusätzlicher Plätze in Kindertagesstätten im Stadtgebiet
Alle 4 Kindertagesstätten im Stadtgebiet sind aktuell vollständig belegt. Die städtische Kita Kunterbunt in Siglingen hat ihre 4. Gruppe erstmals zum 1. Januar 2025 vollständig geöffnet. Dennoch kann der örtliche Platzbedarf derzeit nicht komplett im Stadtgebiet gedeckt werden. Die „Saatschule“ in Neudenau bietet die Möglichkeit, eine Wald-/Naturkindertagesstätte für voraussichtlich maximal 2 Gruppen im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt (40 Kinder) einzurichten. Um dem angestrebten Ziel möglichst zeitnah näher zu kommen und sich gemeinsam vor Ort an der „Saatschule“ ein Bild der gegebenen Situation zu machen, fand bereits am 27. März 2025 ein Behördentermin mit allen Beteiligten statt. Die Verwaltung plant nun, in einem ersten Schritt eine Wald-/Naturkindertagesstätte mit zunächst einer Gruppe (20 Kinder) zu schaffen. Für das Weitere ist geplant, einen Bauwagen zu erwerben und die vorhandenen Schutzhütten umzubauen. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von der Beauftragung des Büros kern landschaftsarchitektur bdla, Herrn Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitekt Thorsten Kern, aus Möckmühl. Er beauftragte Herrn Kern, nach dem vorliegenden Angebot und zu den genannten Stundensätzen einen Plan für die Wald-/Naturkindertagesstätte „Saatschule“ und eine Übersicht zu den voraussichtlich anfallenden Kosten zu erstellen. Für den Umbau vorhandener Schutzhütten und die Einreichung der beiden Bauanträge (Bauwagen sowie Schutzhütten) bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt Heilbronn beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Architekten zu beauftragen. Es sollen möglichst bis zu 2 Wald-/Naturgruppen (je 1 Gruppe mit Bauwagen und Schutzhütte) eingerichtet werden können. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, 3 Angebote für einen zum Betrieb einer Wald-/Naturkindertagesstätte „Saatschule“ geeigneten Bauwagen einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Weiter beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die erforderliche Betriebserlaubnis zunächst für eine Wald-/Naturgruppe „Saatschule“ beim Kommunalverband für Jugend und Soziales zu beantragen. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, im Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 für den Betrieb einer Wald-/Naturgruppe „Saatschule“ die erforderlichen Personalstellen wie vorgetragen mit den dazugehörigen Kosten bereit zu stellen, ebenso alle erforderlichen Anschaffungs- und Investitionskosten. Ferner beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die erforderlichen Personalstellen auszuschreiben und einzustellen. Die Einstellungen sollen idealerweise bereits zum 1. September 2025 erfolgen, sofern eine Baugenehmigung und eine Betriebserlaubnis von den jeweils zuständigen Behörden rechtzeitig in Aussicht gestellt werden können. Die Wald-/Naturkindertagesstätte „Saatschule“ soll nach Vorliegen der Baugenehmigung und Erteilung der Betriebserlaubnis in die kommunale Bedarfsplanung 2025/2026 mit zunächst einer Wald-/Naturgruppe aufgenommen werden.

6. Entscheidung über die Abgabe einer unterstützenden Erklärung der Stadt Neudenau zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden
Der Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden ist eine wichtige Initiative im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg. Dieser Pakt soll die kommunalen Akteure dabei unterstützen, die Klimaziele des Landes zu erreichen und gleichzeitig konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz auf lokaler Ebene umzusetzen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Stadt Neudenau dem 4. Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden beitritt. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, eine unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden abzugeben. Durch den Pakt können Fördermittel für Klimaschutzprojekte auf kommunaler Ebene beantragt werden. Die Stadt Neudenau wird Teil eines landesweiten Netzwerks von Kommunen, die sich gegenseitig unterstützen und von Beispielen bewährter Praxis profitieren können. Die Entscheidung wird dazu beitragen, die Stadt als verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Kommune im Bereich Klimaschutz zu positionieren.

7. Schaffung einer Stelle und Einstellung eines Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d)
Um den Klimaschutz aktiv in der Stadt Neudenau weiter voranzubringen, soll eine Stelle in der Stadtverwaltung für einen Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) geschaffen und auch teilweise über Fördermittel finanziert werden. Das Land fördert hierfür bis zu 3 Jahre Fachpersonal in Höhe von 65 Prozent bis zu einer halben Vollzeitstelle, die restlichen 35 Prozent der halben Vollzeitstelle müsste die Stadt tragen. Es kann auch eine Vollzeitstelle geschaffen werden, allerdings müssten zu dem o. g. Eigenanteil zusätzlich die Kosten für die halbe Vollzeitstelle komplett von der Stadt getragen werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle für einen Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit zu schaffen und hierfür einen Antrag auf Fördermittel des Landes soweit möglich zu stellen. Weiter ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, nach Vorlage des Zuwendungsbescheides die Stelle für einen Beauftragten für die klimaneutrale Kommunalverwaltung (m/w/d) der Stadt Neudenau je nach Vorlage der Voraussetzungen bis in Anlehnung an die Entgeltgruppe 11 TVöD in Teil- oder Vollzeit unbefristet auszuschreiben und zu besetzen.

8. Bekanntgabe Haushaltserlass 2025
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 2. April 2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 bestätigt. Bürgermeister Hoffer gab den Haushaltserlass in der Sitzung im Wortlaut bekannt.

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