Am 30.04.2025 stellt die HNVG das Wasser für die Krautgärten bereit.
Alle Gartenbesitzer in den Kleingartengebieten Siglingen und Neudenau werden gebeten, bis spätestens Montag, den 28.04.2025 ihre Wasseruhren selbst in den Gärten anzubringen, damit die Hauptleitung unter Druck gesetzt werden kann.
Der Wassermeister und Beauftragte der Stadt werden die Wasseruhren kontrollieren.
Sollte bis zum o. g. Zeitpunkt kein Wasserzähler eingebaut worden sein, so werden die Entnahmestellen verschlossen und verplombt; eine Wasserentnahme ist dann nicht mehr möglich.
Wir bitten zu beachten, dass nur die erstmalige Einrichtung vom Wassermeister vorgenommen wird.
Hinweis:
Grundsätzlich sind für Wasserverluste und Schäden an den Wasserzählern durch Frosteinwirkung die Wasserabnehmer haftbar
(§ 21 III der Wasserabgabesatzung).
Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass die Wasserzähler gegen Frost geschützt werden müssen.
Stadt Neudenau -Wasserversorgung-