Das Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt mit dem Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum finanziell, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie für ihre Investition mit bis zu 20 Prozent, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten mit bis zu 10 Prozent bezuschusst werden. Pro Projekt liegt der maximale Förderbetrag bei 400.000 Euro. Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, können eine finanzielle Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Gefördert werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Für die Förderlinie stehen in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 28.02.2025 sind noch Bewerbungen möglich. Nähere Informationen sind unter folgendem Internetlink abrufbar: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land/informationen .