Stadt Neudenau

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Serviceangebot zur Landtagswahl am 08. März 2026 - Briefwahlunterlagen per Internet oder per QR-Code beantragen

Wie bereits bei den zuvor durchgeführten Wahlen bietet die Stadt Neudenau auf ihrem Internetauftritt auch zur Landtagswahl am 08. März 2026 wieder ein Serviceangebot zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für den Fall an, dass Sie am Wahltag, den 08. März 2026, Ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können. Neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (per Email oder Telefax)können Wahlscheine auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19. Abs. 1 Landeswahlordnung). Eine Antragstellung per Telefon oder SMS ist nicht zulässig.

Die Stadt Neudenau ermöglicht Ihnen die Beantragung der Wahlscheine für die Briefwahlunterlagen per Internet unter dem folgenden Link: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08125068

Hierfür benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie bis spätestens 15. Februar 2026, per Post erhalten werden. Beim Aufruf des oben platzierten Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen dort eingetragen werden. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch schnell und unkompliziert mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *.
Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@neudenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen bekommen Sie dann zeitnah durch die Post zugestellt.

Die Internetwahlscheinbeantragung ist bis Donnerstag, 05. März 2026 12:00 Uhr, freigeschaltet (wegen dem Postversand der Briefwahlunterlagen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter 06264/92780-21 oder 06264/92780-22 oder per Email unter buergerbuero@neudenau.de

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

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