Stadt Neudenau

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Halteverbot "Neue Anlage"

Halteverbot „Neue Anlage“ ab 04. Juli 2016!

Das Landratsamt Heilbronn hat in der Ortsdurchfahrt Neudenau (Neue Anlage) ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Die „Neue Anlage“ ist aufgrund der Sperrung der L 526 (Unwetterschäden) derzeit Umleitungsstrecke und mit zunehmendem LKW-Verkehr belastet. 

Das Halteverbot gilt auf unbestimmt Zeit!

Wir bitten um unbedingte Einhaltung.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

Mehr erfahren