Stadt Neudenau

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Pressemitteilung der Stadt Neudenau zum Corona-Virus

Pressemitteilung der Stadt Neudenau

Corona-Virus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der dynamischen Verbreitung des Corona-Virus hat der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität. Das Land Baden-Württemberg und das Landratsamt Heilbronn haben daher verschiedene Maßnahmen ergriffen, die sich auch unmittelbar auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neudenau auswirken.

Verbot von Veranstaltungen
Das Land Baden-Württemberg verbietet bis einschließlich 19. April 2020 öffentliche und private Veranstaltungen ab 100 Personen grundsätzlich. Veranstaltungen – privat oder öffentlich – mit über 50 bis 99 Teilnehmern müssen bei der Gemeinde mindestens 72 Stunden vorher schriftlich angezeigt werden. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmern besteht zurzeit keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht.
E-Mail: zentrale@neudenau.de
Sie werden im Einzelfall im Rahmen einer Risikobewertung geprüft.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde erlassen, die ab Samstag, 14. März 2020 gilt. Grundlage für die Regelung ist das Infektionsschutzgesetz.
Betroffen sind neben Vereinsveranstaltungen beispielsweise auch Gottesdienste und Trauerfeierlichkeiten in geschlossenen Räumen.

Für Gaststätten etc. gelten o. g. Regelungen analog. Sie betreffen auch Familienfeiern in Gaststätten oder zu Hause, sofern die entsprechende Teilnehmerzahl erreicht wird. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang auf die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16. März 2020 verwiesen (§ 5 Einschränkung des Betriebs von Gaststätten).

Für Unternehmen gelten die Personenbeschränkungen im Hinblick auf Betriebskantinen oder Betriebsversammlungen ebenfalls.

Alle weiteren Details finden Sie in der Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn und der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Land schließt Schulen und Kitas bis zum Ende der Osterferien
Das Land Baden-Württemberg hat am Freitag, 13. März 2020 verfügt, dass ab Dienstag, 17. März 2020 sämtliche Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen sind. Diese Anordnung gilt bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 19. April 2020.

Für die Kindertagesstätten und Schulen werden folgende Notfall-Regelungen getroffen:

Am Montag, 16. März 2020, findet regulär der Unterricht und der Betrieb statt.

Für Schülerinnen und Schüler der Kurmainz-Schule Neudenau und Grundschule Siglingen, deren Erziehungsberechtigte in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird ab Dienstag, 17. März 2020 eine Notfallbetreuung eingerichtet. Für die Grundschule Herbolzheim liegt bis dato keine Anmeldung vor.

Systemrelevante Berufe sind Berufe im Bereich der Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), im Bereich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, einen systemrelevanten Beruf ausüben.

Die Betroffenen werden gebeten ihren Betreuungsbedarf zu melden und schriftlich zu bestätigen, dass beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil diesen Berufsgruppen angehören.

Gleiches gilt für die Kindertageseinrichtungen. Hier werden die Eltern gebeten, die entsprechenden Bedarfe in der Kita direkt zu melden, wenn sie ihre Kinder am Montag in die Einrichtungen bringen.

Zu einer eventuell möglichen Erstattung von Kindergartenbeiträgen oder Betreuungsgebühren kann aktuell noch keine Auskunft gegeben werden. Über das genaue Verfahren hierzu wird ggf. zu gegebener Zeit gesondert informiert. Die Eltern werden gebeten, bis dahin von Nachfragen abzusehen.

Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen
Das Land Baden-Württemberg hat verfügt, dass die Besuche in Alten- und Pflegeheimen eingeschränkt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der gesonderten Allgemeinverfügung des Landratsamts Heilbronn.

Maßnahmen der Stadt Neudenau
Um soziale Kontakte, die auch immer die Gefahr von Ansteckungen mit sich bringen, auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, gelten im Einzelnen folgende weitere Maßnahmen:

Alle Bürgerinnen und Bürger, die etwas bei der Gemeindeverwaltung erledigen möchten, werden gebeten, ab Dienstag, 17. März 2020 ihr Anliegen soweit möglich telefonisch oder per E-Mail zu klären und von einem persönlichen Besuch soweit möglich abzusehen. Verschiedene Mitarbeiter/-innen werden auch nur sporadisch anwesend sein können, da auch sie ihre Kinderbetreuungsmöglichkeiten neu gestalten müssen. Das Rathaus ist besetzt und telefonisch zu den regulären Kontaktzeiten erreichbar. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an die Telefonnummer 06264-92780-0 oder die Mailadresse: zentrale@neudenau.de.

Die Volkshochschule und die Musikschule werden über den Umgang mit gebuchten Kursen bzw. Unterrichtseinheiten gesondert informieren.

Sporthallen und Sportanlagen sowie weitere öffentliche Gebäude der Stadt Neudenau
Die Stadt Neudenau beabsichtigt nicht, ein generelles Verbot der Nutzung der Sportanlagen, Sporthallen und sonstigen öffentlichen Gebäuden auszusprechen. Bezüglich aller Sportveranstaltungen und insbesondere dem kompletten sportlichen Übungsbetrieb unserer 3 Sportvereine wurde in Absprache mit den jeweiligen Vorsitzenden folgende Vorgehensweise besprochen:
Ob und in welchem Umfang der sportliche Übungs- und/oder Wettkampfbetrieb ausgesetzt oder weiter aufrecht erhalten wird obliegt dem jeweiligen Vorstand, Abteilungsleiter und/oder Übungsleiter in dem jeweiligen Sportverein. Grundsätzlich handelt es sich hier um freiwillige Freizeitaktivitäten, bei denen auch jeder Teilnehmer oder jede Teilnehmerin selbständig entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er ggf. noch an den Aktivitäten teilnimmt. Grundsätzlich appellieren wir als Stadt Neudenau hier auch an die Eigenverantwortung aller Beteiligten, was ein mögliches Einstellen der sportlichen Aktivitäten analog der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen betrifft.

Außerdem wird es vorerst keine Besuche von kommunalen Vertretern bei Alters- und Ehejubilaren, Vereinsversammlungen oder Ähnlichem geben. Glückwünsche und Präsente werden bis auf Weiteres zugeschickt.

Die getroffenen Maßnahmen sind mit weitreichenden Einschränkungen für uns alle verbunden. Sie dienen dem Schutz unserer Gemeinschaft. Durch die Verlangsamung der Ausbreitung soll wertvolle Zeit für unser Gesundheitssystem im Kampf gegen das neuartige Corona-Virus gewonnen werden.

Ich bitte um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Hebeiß
Bürgermeister


Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

Mehr erfahren