Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018

1. Sanierung der Lüftungsanlagen in den Sporthallen Siglingen und Herbolzheim
Die Stadt Neudenau hat sich im Jahr 2017 um Fördermittel aus dem Klimaschutz-Plus Förderprogramm des Bundes für die Sanierung der Lüftungsanlagen in den Sporthallen Siglingen und Herbolzheim bemüht. Am 12. Februar 2018 sind die beantragten Förderbescheide für beiden Hallen eingegangen. Der Gemeinderat begrüßte die Gewährung der Förderung und beauftragte die Verwaltung mit den Ausschreibungen der energetischen Sanierung der Lüftungsanlagen in den Sporthallen Siglingen und Herbolzheim.
 
2. Stadtsanierung Neudenau - Sanierung Schlossmauer
- Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma August Wolfsholz Ingenieurbau aus Leonberg, zu vergeben. Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb des Zeitraumes 01. März 2018 bis 31. Mai 2018 durchgeführt.
 
3. Sanierung Bernhardusheim Herbolzheim
a) Rohbau-/Abbrucharbeiten - Bekanntgabe einer Eilentscheidung
b.) Fensterbauarbeiten - Aufhebung der Ausschreibung und erneute Ausschreibung
c) Elektroinstallation - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat nahm die Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich der Vergabe der Rohbau-/Abbrucharbeiten an die Firma Würth aus Neuenstadt a. K. zustimmend zur Kenntnis. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Vergabe der Fensterbauarbeiten aufzuheben und nach Änderung der Verdingungsunterlagen erneut auszuschreiben. Zudem beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die Vergabe der Elektroinstallation an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Keller aus Neudenau, zu veranlassen.
 
4. Straßenzustandserfassung im Stadtgebiet -  Sachstandsbericht
Der Zustand der Straßen im Stadtgebiet wurde im Jahr 2014 durch die Firma Eagle Eye vollumfänglich erfasst sowie die Ergebnisse und der Maßnahmenbericht zur Substanzerhaltung im Gemeinderat vorgestellt. Bauamtsleiter Hamberger stellte jetzt den aktuellen Stand der Straßensanierungen ausführlich dar. Bürgermeister Hebeiß informierte, dass ca. 90 Prozent der bei der Straßenzustandserfassung festgestellten sanierungsbedürftigen Straßen inzwischen abgearbeitet wurden. Für die Fridolin-Mayer-Straße und die Billigheimer Straße wurden entsprechende Förderanträge gestellt, über die bisher leider noch nicht entschieden wurde. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche Schäden im Untergrund der einzelnen Straßen bei der anstehenden Befahrung der Kanäle zu Tage treten. Die Fortschreibung der Straßenzustandserfassung im Stadtgebiet wird zukünftig von der Stadt Neudenau in Eigenregie übernommen. Durch die Straßenzustandserfassung der Firma Eagle Eye wurde letztendlich auch eine sehr gute Grundlage für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) geschaffen. Der Gemeinderat nahm den Sachstand beim Thema Straßensanierung zustimmend zur Kenntnis.
 
5. Sanierung Schefflenzbrücke neben der L 526
- Fördermöglichkeit gemäß VwV kommunaler Sanierungsfonds
- Vergabe von Planungsleistungen
Eine Instandsetzung bzw. Erneuerung der Schefflenzbrücke neben der L 526, einer denkmalgeschützten Bogenbrücke, ist erforderlich. Auf Grund des Bauwerkszustandes wurden bereits verkehrsbeschränkende Maßnahmen (Sperrung für Schwerlastverkehr) angeordnet. Die Brücke hat eine sehr untergeordnete Verkehrsbedeutung und wird nahezu ausschließlich von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. Seit dem 29. Dezember 2017 wurde in Baden-Württemberg ein kommunaler Sanierungsfonds zur Sanierung von Brücken eingerichtet. Diese Förderung ist jedoch für die Jahre 2017 bis 2019 beschränkt und die Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2023 vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Auf Grund der zeitlichen Befristung ist mit einem entsprechend hohen Antragsaufkommen zu rechnen, da landesweit eine Vielzahl von Brückenbauwerken mit entsprechendem Sanierungsbedarf bestehen. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Verwaltung hat bereits in Zusammenarbeit mit dem Büro Hampf Consult aus Stuttgart, welches sämtliche Brückenbauwerksprüfungen in Neudenau durchführt, die für den Förderantrag notwendigen Unterlagen erarbeitet und den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Sanierung der Brücke am 20. Dezember 2017 beim Landratsamt Heilbronn eingereicht. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Förderantrag zu stellen, und ermächtigte die Verwaltung die hierfür notwendigen Planungsleistungen (Tragwerksplanung und Objektplanung) an das Büro Hampf Consult zu vergeben.
 
6. Kläranlage Herbolzheim - Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Reparatur der Zentrifuge zur Klärschlammentwässerung
Die Zentrifuge auf der Kläranlage Herbolzheim wurde auf Grund eines Wartungsvertrags turnusmäßig durch den Hersteller gewartet. Die Kläranlage zeigt normale altersentsprechende Verschleißerscheinungen, jedoch ist eine Schadstelle an der Außenwandung festgestellt worden, die einer unverzüglichen Reparatur bedurfte. Die Zentrifuge musste daher nach Vilsbiburg transportiert und dort überholt werden. Die Kosten für Mitnahme, Reparatur und Wiedereinbau liegen bei rund 21.500 € brutto. Die Zentrifuge wird erst in voraussichtlich 6 Wochen wieder zurückgebracht werden können. Für den Interimsbetrieb bis zur Rückkehr der Zentrifuge wird die Firma MSE (Mobile Schlammentwässerung) die Kläranlage Herbolzheim hinsichtlich der Schlammentwässerung unterstützen. Der Gemeinderat nahm die auf Grund der Dringlichkeit getroffene Eilentscheidung des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis.
 
7. Kommunales Energiemanagement - Fortführung
Nachdem der bisherige Dienstleister, die Firma EMA aus Brackenheim, zum 31. Dezember 2017 seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Vertrag über die Fortführung des Energiemanagements für die Jahre 2018 und 2019 mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen GmbH abzuschließen.
 
8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Neudenau sowie 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.
 
9. Erschließung Baugebiet „Weiler II“ - 4. Bauabschnitt
Bürgermeister Hebeiß teilte mit, dass die Firma Benninger-Bau GmbH das wirtschaftlichste Angebot bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH als Erschließungsträgerin abgegeben hat und somit die Erschließungsarbeiten im 4. Bauabschnitt des Baugebietes „Weiler II“ ausführen wird. Der Baubeginn soll bis zum 30. Mai 2018 erfolgen. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich bis März 2019 abgeschlossen sein.
 
10. Erneuerung der Stützmauer entlang der L 1096 in Neudenau (Brückenbauwerk im Bereich der Walz-Mühle/Zufahrt Sportplatz)
Bürgermeister Hebeiß informierte, dass die Erneuerung der Stützmauer entlang der L 1096 in Neudenau unter Vollsperrung durch das Regierungspräsidium Stuttgart eventuell im Kalenderjahr 2018 baulich umgesetzt wird. Eine verbindliche Zeitschiene liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
 

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