Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05. Dezember 2017

1. Blutspenderehrung
Vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg sind zur Ehrung für oftmaliges Blutspenden 7 Mitbürgerinnen und Mitbürger vorgeschlagen. Im Rahmen der Ehrung dankt der Bürgermeister den freiwilligen Lebensrettern für ihre vorbildliche humanitäre Leistung. Die Blutspenderinnen und Blutspender haben mit ihrer Bereitschaft 10, 25, 50 bzw. 75 mal unentgeltlich Blut gespendet und dafür gesorgt, dass kranken Menschen und Unfallop-fern im Notfall das „Heilmittel Blut“ zur Verfügung steht. Dafür gilt ihnen ein besonderer Dank und eine ganz besondere Anerkennung. Zudem bedankt sich der Bürgermeister in diesem Rahmen auch bei allen Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes, dem Blutspendedienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere der Ortsgruppe des DRK-Neudenau. Denn ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes wäre es nicht möglich, die umfangreiche und intensive Arbeit zu verrichten. Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird als Anerkennung für ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit durch Bürgermeister Hebeiß die Blutspender-Ehrennadel und die Verleihungsurkunde überreicht. Als Aufmerksamkeit der Stadt erhält jeder Blutspender noch ein Weinpräsent.

Für 10-maliges Blutspenden werden geehrt:
Frau Desiree Britsch
Herr Andre Sandrißer
Herr Volker Schiemer

Für 25-maliges Blutspenden werden geehrt:
Frau Christa Heim
Herr Rainer Stammer

Für 50-maliges Blutspenden werden geehrt:
Frau Andrea Ehnle

Für 75-maliges Blutspenden werden geehrt:
Herr Jochen Silbermann

Außerdem weist Bürgermeister Hebeiß auf die Blutspendetermine im kommenden Jahr am 13.04.2018 sowie 07.09.2018 hin.

2. Breitbandausbau - Verfahrensstand
Am 09.08.2017 wurde der vorläufige Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) über 1.376.364,12 durch den parlam. Staatssekretär Norbert Barthle an die Bürgermeister/in der Interkommunalen Zusammenarbeit Offenau, Gundelsheim und Neudenau übergeben.
Dem Zuwendungsantrag wurde in voller Höhe entsprochen, die gewährte Summe verteilt sich wie folgt:
Gundelsheim:      615.510,55 €        44,7 %
Neudenau:      593.123,10 €        43,1 %
Offenau:    167.730,47 €        12,2 %
Gesamt:    1.376.364,12 €        100,0 %
Daraufhin konnte die Landesförderung beantragt werden.

Am 22.11.2017 wurde der beantragte Zuwendungsbescheid i.H.v. 40% der bereits gewährten Bundesförderung gem. Ziff. 5.3 VwV-Breitbandmitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg über 550.546 € an die Verwaltungsspitzen der drei Gemeinden in Stuttgart überreicht.
Auch diesem Zuwendungsantrag wurde in voller Höhe entsprochen, die gewährte Summe verteilt sich wie folgt:
Gundelsheim:     246.094,06 €        44,7 %
Neudenau:     237.285,33 €        43,1 %
Offenau:      67.166,61 €        12,2 %
Gesamt:    550.546,00 €    100,0 %

Die Ausschreibung der Maßnahmen erfolgte Ende November/ Anfang Dezember 2017. Die Submission ist für den 29.01.2018 geplant, so dass voraussichtlich am 05.02.2018 ein Vergabevorschlag ergehen kann.

Die gesamten nicht durch Einnahmen gedeckten Projektkosten (sog. „Wirtschaftlichkeitslücke“) für den Breitbandanbieter zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Gemeinden Offenau, Gundelsheim und Neudenau liegen nach vorläufiger Ermittlung im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren bei ca. Wirtschaftlichkeitslücke        2.752.728,25 €.
Abzgl. Bundesförderung            1.376.364,12 €
Abzgl. Landesförderung    550.546,66 €
Eigenmittel aller drei Gemeinden    825.817,47 €
Davon entfallen auf Gundelsheim    369.140,41 €
Davon entfallen auf Neudenau    355.927,33 €
Davon entfallen auf Offenau    100.749,73 €

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den drei Gemeinden mehr als bewährt hat, denn den gestellten Zuwendungsanträgen wurde in vollem Umfang entsprochen.

3. Baugebiet „Bildäcker – Höchstberger Weg“ im Stadtteil Herbolzheim
- Anordnung der Umlegung für das Umlegungsgebiet „Bildäcker – Höchstberger Weg – Teil 2“
- Bildung eines Umlegungsausschusses
Die Stadt Neudenau beabsichtigt, die Grundstücke in einem Teilbereich des seit 04.07.2017 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bildäcker-Höchstberger Weg“ in Herbolzheim neu zu ordnen, so dass nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Parzellen entstehen.
Diesem beschließenden Umlegungsausschuss gehören neben Bürgermeister Hebeiß als Vorsitzendem als Mitglieder die Stadträte Mall, Hamberger, Menstell und Walter an. Als stellvertretende Mitglieder fungieren die Stadträte Amann, Weis, Reinhardt und Endres. Zusätzlich zu den Mitgliedern wurden als Vermessungssachverständiger Herr M. Sc. (Master of Science) Thorsten Schwing vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach und als Bausachverständiger Herr Dipl. Ing. Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK Ingenieure aus Mosbach berufen.

4. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2018, Vollzug des Forstwirtschaftsplan 2017
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn, Außenstelle Neuen-stadt a. K., mit dem Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes für das Forstwirtschaftsjahr 2018 aufgestellt.
Für das Planjahr 2018 ist ein Einschlag in Höhe von 5.000 Festmeter geplant. 0 Festmeter entfallen auf die Dauerwaldnutzung, 850 Festmeter auf die Hauptnutzung und 4.150 Festmeter auf die Vornutzung.
Die Eckdaten sind im Haushaltsplan und im Naturalplan ausgewiesen. Diese wurden während der Sitzung von Herr Forstdirektor Hartz und Herr Zobel erläutert. Herr Forstdirektor Hartz berichtete außerdem über den aktuellen Sachstand des Kartellverfahrens und das voraussichtliche Ende des Einheitsforstamtes für alle Waldbesitzer zum 01.01.2019.

5. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über einen Bauantrag in Neudenau beraten und beschlossen.

6. Informationen
Die Gemeinderäte haben eine Kopie der Wasserbilanz 1994-2016 erhalten. Bürgermeister Hebeiß erklärt diese und wies auf die gesunkenen Wasserverluste von über 20% in den Jahren 1994 – 1999 auf nur noch 3,5% hin. Hierbei handelt es sich um außergewöhnlich gute Werte. Verluste im Bereich 15%-20% sind bei sehr vielen Kommunen die Normalität.

Kontakt

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74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

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