Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.10.2015

1. Hochwasserschutz an Klingen und Seitengewässern der Jagst sowie Hangwasserbereichen in Neudenau - Vergabe von Ingenieurleistungen
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Dipl.-Ing. Binder vom Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die vorliegende Thematik und das Maßnahmenkonzept im Detail erläuterte. Die Verwaltung hat sich bereits in der Vergangenheit um Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen bemüht, ist jedoch bei den zuständigen Stellen im Landratsamt Heilbronn und Regierungspräsidium Stuttgart stets auf Ablehnung gestoßen, da es sich bei den betroffenen Bereichen (Klingen und Hangwasser in Folge von Starkregenereignissen) überwiegend nicht um klassische Gewässer mit einer stetigen Wasserführung handelt. Zum 01.11.2015 wird jedoch die Förderrichtlinie Wasserwirtschaft dahingehend novelliert, dass künftig auch Starkregenereignisse und Hangwasserproblematik zu den förderfähigen Tatbeständen zählen. Bürgermeister Hebeiß und Herr Binder wiesen die Mitglieder des Gremiums u. a. darauf hin, dass es trotz aller geplanten Maßnahmen letztendlich in diesem Bereich auf Grund der Naturgewalten leider nie einen 100-prozentigen Schutz geben kann. Allerdings kann die vorhandene Situation so möglichst optimiert werden. Als Schutzziel wurde ein 100-jähriges Hochwasser zu Grunde gelegt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen entsprechenden Ingenieurvertrag über die erforderlichen Planungsleisten mit einem Auftragswert von voraussichtlich 31.535 € abzuschließen und entsprechende Förderanträge zu stellen.


2. Bericht zum „Haus am Lindenplatz“
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Regionaldirektorin Swantje Popp in der Sitzung. Frau Popp informierte, dass das „Haus am Lindenplatz“ inzwischen einen sehr guten Stand in der Gemeinde hat. Es ist eine sehr gute Nachfrage sowohl für das betreute Wohnen als auch für das Pflegeheim gegeben. Lediglich vorrübergehend sind einige Plätze frei, während der Sommermonate muss für die Kurzzeitpflege teilweise sogar eine Warteliste geführt werden. Frau Popp lobte die außerordentlich fruchtbare Zusammenarbeit mit allen örtlichen Institutionen und das enorme ehrenamtliche Engagement aus der Bevölkerung, das so nicht in allen Gemeinden gegeben ist und für die Bewohner des „Haus am Lindenplatz“ eine sehr große Bereicherung darstellt. Bürgermeister Hebeiß bedankte sich abschließend bei Frau Popp für ihren informativen und erfreulichen Bericht. Auch ihm liegen ausschließlich positive Rückmeldungen vor. Der Gemeinderat und die Bevölkerung sind sehr froh und dankbar, dass es das „Haus am Lindenplatz“ in Neudenau gibt, und somit den Bürgerinnen und Bürgern auch während ihres Lebensabends eine heimatnahe Pflege und Betreuung angeboten werden kann sowie letztendlich auch die Angehörigen für Besuche kurze Wege haben.


3. Sanierung/Erneuerung der Steiner Straße mit Kanal- und Wasserleitung - Vergabe von Bauleistungen (Treppenanlage)
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Kehle vom Ingenieurbüro Kehle in der Sitzung. Herr Kehle informierte die Damen und Herren des Gemeinderates über den erarbeiteten Entwurf für die geplante Treppenanlage in der Steiner Straße im Detail. Der Gemeinderat beschloss, dass die Treppenanlage in der vorgestellten Variante gebaut wird und bevollmächtigte die Verwaltung, die Baumaßnahme beschränkt auszuschreiben. Bürgermeister Hebeiß informierte die Mitglieder des Gremiums in diesem Zusammenhang, dass die Sanierung/Erneuerung der Steiner Straße mit Kanal- und Wasserleitung inzwischen begonnen hat. Auf Grund von nicht zu erwartenden Leitungsführungen im Kreuzungsbereich der Römer-, Bahnhof- und Steiner Straße ist leider mit Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000,00 Euro zu rechnen. Er gab zudem bekannt, dass bei weiterhin guter Witterung nach dem aktuellen vorliegenden Bauzeitenplan voraussichtlich in der KW 51 die erste bituminöse Decke im Bereich der Landesstraße aufgebracht werden könnte. Ferner teilte Bürgermeister Hebeiß mit, dass auf Grund einer Baumaßnahme der Bahn der Bahnübergang in Neudenau auch noch vom 05.11.2015 bis 07.11.2015 (Herbstferien) vollständig gesperrt wird. Dieser Termin wurde der Straßenverkehrsbehörde leider erst am 23.10.2015 von der ausführenden Firma mitgeteilt und eine Terminabstimmung ist seitens der Bahn bzw. der ausführenden Firma leider nicht erfolgt. Die Stadt Neudenau hat darauf leider keinen Einfluss.


4. Kalkung des Stadtwaldes
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Forstdirektor Hartz vom Forstamt Heilbronn, Außenstelle Neuenstadt a. K., und den Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Zobel in der Sitzung. Die beiden Vertreter des Forstamtes gaben in der Sitzung umfangreiche Erläuterungen zur anstehenden Kalkung des Stadtwaldes. Die Kalkung soll voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2016 durchgeführt werden. Es ist mit einer Dauer von in etwa 10 Tagen zu rechnen. Die betroffenen Waldbereiche werden in diesen Tagen voll gesperrt. Der Gemeinderat fasste den erforderlichen Beschluss für die Durchführung der Kalkung und beschloss, dass sich die Stadt Neudenau mit einem Eigenanteil von 10 Prozent des Nettobetrages zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag an den Kosten für die Kalkung des Stadtwaldes beteiligt. Dies sind bei einer Fläche von rund 510 Hektar voraussichtlich ca. 40.000,00 Euro.


5. Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern - Antrag des Landkreises Heilbronn zur Flächenverpachtung
Bürgermeister Hebeiß informierte die Damen und Herren des Gemeinderates über einen vorliegenden Antrag des Landkreises Heilbronn zur Flächenverpachtung für die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Rahmen der Erstunterbringung. Demnach steigt die Zahl der Flüchtlinge, die dem Landkreis Heilbronn jeden Monat vom Land zugewiesen werden, rapide an. Waren es im September 2015 noch 350 Flüchtlinge, so wurden dem Landkreis für Oktober 2015 rund 600 Personen zugewiesen. Im November und Dezember 2015 werden es voraussichtlich jeweils 650 bis 750 Personen sein. Alle diese Menschen unterzubringen ist eine Aufgabe, die nur im engen Zusammenwirken zwischen Landkreis und Kommunen geleistet werden kann. Angesichts der Eile, die nun geboten ist, sieht der Landkreis eine Lösung darin, winterfeste Leichtbauhallen zu erstellen. Die Leichtbauhallen sind 12 Meter breit und 46 Meter lang. Sie sind mit isoliertem Holzboden, Heizungsanlage, Küchencontainer und Sanitäranlagen ausgestattet und bieten maximal 50 Unterkunftsplätze. Das erforderliche Grundstück sollte erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom) und möglichst eben sein. Nach Auskunft der Herstellerfirma werden die Hallen in den nächsten 8 Wochen ausgeliefert, der Landkreis versucht allerdings, die Lieferung noch etwas zu beschleunigen. Nach eingehender Beratung im Gremium wurde beschlossen, dass sich die Stadt Neudenau grundsätzlich vorstellen kann, dem Landkreis Heilbronn bei der Behandlung der Problematik der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im vorläufigen Verfahren hilfebegleitend zur Verfügung zu stehen. Zudem wurde beschlossen, dass die Stadt Neudenau evtl. Möglichkeiten sieht, dem Landkreis Heilbronn weitere Flächen zur Errichtung von Unterkünften für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im vorläufigen Verfahren zur Verfügung zu stellen. Um die konkrete Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge sowie die Abwicklung der Gesamtmaßnahme im Detail zu erörtern und vorzustellen (Konzept) bittet die Stadt Neudenau jedoch zunächst den Landkreis Heilbronn, einen Vertreter in die nächste Sitzung des Gemeinderates zu entsenden. Sollte es zu einer Verpachtung von weiteren Flächen an den Landkreis Heilbronn kommen, ist in den betroffenen Stadtteilen zudem möglichst frühzeitig jeweils eine Bürgerinformationsveranstaltung durch den Landkreis Heilbronn durchzuführen.


6. Aufhebung Wasserschutzgebiet für die Wasserfassung „Kreßbachquelle“
Im März 1990 wurde das Einzugsgebiet der „Kreßbachquelle“ als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Das Schutzgebiet umfasst Teilbereiche der Gemarkung Neudenau, Herbolzheim und Stein a. K.. Die „Kreßbachquelle“ wird seit längerem nicht mehr für die Wasserversorgung genutzt. Der Brunnen wird lediglich zur Notversorgung vorgehalten. Das Landratsamt Heilbronn hat aktuell darauf hingewiesen, dass bei Brunnen, die lediglich zur Notversorgung vorgehalten werden, kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen bzw. aufrechterhalten werden kann. Deswegen stimmte der Gemeinderat der Aufhebung des Wasserschutzgebiets für die Wasserfassung „Kreßbachquelle“ zu.


7. Friedhof Herbolzheim - Einfassung von Gräbern
Der Gemeinderat beschloss, dass die Einfassungen der Gräber künftig im neuen Teil des Friedhofes Herbolzheim analog der Vorgehensweise auf dem Friedhof Neudenau erfolgen sollen, wenn neue Gräber angelegt werden (grundsätzlich) und bei bestehenden Gräbern auf Wunsch des Grabnutzungsberechtigten. Die Kosten hat der Grabnutzungsberechtigte zu tragen.


8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit Änderung der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Die Kämmerei hat die Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben, in einem Nachtragsplan für die Kämmerei sowie in die Wirtschaftspläne der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung eingearbeitet. Bürgermeister Hebeiß erläuterte dem Gremium anhand des Nachtragshaushaltsplanes die Änderungen im Detail. Er merkte an, dass sich das Volumen im Verwaltungshaushalt um insgesamt 376.004,00 € erhöht hat. Mit der Verbesserung der Einnahmen kann die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 161.004,00 € angehoben werden. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Volumenerhöhung in Höhe von 1.223.000,00 € auf insgesamt 3.157.262,00 €. Insgesamt ergeben sich im Vermögenshaushalt Mehreinnahmen in Höhe von 425.000,00 €. Allerdings stehen diesen Mehreinnahmen auch Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 1.223.000,00 € gegenüber. Diese müssen über eine Erhöhung der Rücklagenentnahme um 636.996,00 € auf insgesamt 1.619.511,00 € ausgeglichen werden. Grundsätzlich zeigt sich Bürgermeister Hebeiß dennoch zufrieden mit den vorliegenden Zahlen. Er wies jedoch darauf hin, dass weiterhin an dem eingeschlagenen Sparkurs festgehalten werden sollte.


9. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über jeweils einen Bauantrag in Neudenau, Herbolzheim, Siglingen und Reichertshausen beschlossen.

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