Stadt Neudenau

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. September 2017

1. Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dipl. Ing. Sabine Weiler von der DB Netze in der Sitzung, welche den Damen und Herren des Gemeinderates einen detaillierten Überblick zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes gab. Frau Weiler erläuterte, dass der Verkehrslärm an den bestehenden Schienenwegen des Bundes hinsichtlich seiner Bedeutung in der Politik ganz oben angekommen ist. Ursächlich war hierfür das Ziel der Politik, den Güterverkehr so weit als möglich auf die Schienenwege zu verlagern. Frau Weiler informierte, dass die finanziellen Mittel für die Lärmsanierung an den bestehenden Schienenwegen im Stadtgebiet von Neudenau auf Grund der gegebenen Priorisierung vor ca. 1 Jahr vom Bund freigegeben wurden. Die tatsächliche Umsetzung der geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen ist aus verfahrenstechnischen Gründen frühestens im Jahr 2021 möglich, sofern diese freiwilligen Maßnahmen u. a. auch in der Bürgerinformationsveranstaltung der DB Netze am 26. September 2017 in der Sturmfeder-Halle auf grundsätzliche Zustimmung stoßen. Frau Weiler wies darauf hin, dass der beauftragte Schallgutachter in seiner schalltechnischen Untersuchung grundsätzlich zum Ergebnis gekommen ist, dass für die Stadtteile Herbolzheim und Neudenau aktive (z. B. Schallschutzwände) und passive (z. B. Schallschutzfenster) Maßnahmen und für den Stadtteil Siglingen ausschließlich passive Maßnahmen (der Kosten-Nutzen-Faktor ist hier für aktive Maßnahmen zu gering) förderfähig sind. Grundsätzlich ist der Bau der geplanten Schallschutzwände vom Gleis aus nur bei Nacht organisatorisch umsetzbar. Der vorliegende Sachverhalt wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Erneuerung Bahnübergangstechnik in Herbolzheim
Die Deutsche Bahn Netze (DB Netze) ist am 27. Juli 2017 mit Planungen zur Erneuerung der Bahnübergangssicherungstechnik an allen 3 Bahnübergängen in Herbolzheim an die Verwaltung und den Ortsvorsteher herangetreten. Die Erneuerung der beiden Bahnübergänge im Bereich Hofwiesen und Gernstraße, in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Neudenau, stellen sich als generell unproblematisch dar. Der Hauptbahnübergang in der Neudenauer Straße/L 1096 ist auf Grund der Straßenbaulastträgerschaft des Landes mit dem unmittelbar nach dem Bahnübergang nachgela-gerten Brückenbauwerk als mindestens komplex einzustufen. Seitens der Bahn wurden verschiedene Ausführungsvarianten erarbeitet. Die DB Netze und die Stadt Neudenau favorisieren eine Verbreiterung der Straßenbreite im Brückenbereich von derzeit 5,20 m auf 6,35 m unter Wegfall der beidseitigen Gehwege. Für die Fußgänger und Radfahrer soll bei dieser Ausführungsvariante eine separate, nördlich abgesetzte Fußgängerbrücke mit 2,0 m Breite hergestellt werden. Die Verwaltung hat sich bemüht, Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart zu einem Besprechungstermin mit der DB Netze im Rathaus Herbolzheim einzuladen - bedauerlicherweise haben jedoch alle zuständigen Referate Straßen- und Ingenieurbau mit unterschiedlichen Begründungen keinen Vertreter zu der Besprechung entsandt. Bürgermeister Hebeiß informierte, dass die Verwaltung bereits seit vielen Jahren versucht, diesen Sachverhalt voranzutreiben. Er stellte heraus, dass eine Sperrung der Brücke über viele Jahre und somit eine Zweiteilung des Stadtteiles Herbolzheim verhindert werden muss. Deswegen muss bereits eine abgeschlossene Planung des Regierungspräsidiums in der Schublade liegen, wenn die Brücke eines Tages als nicht mehr befahrbar eingestuft wird. Das Beispiel der kleinen Radwegbrücke zwischen Untergriesheim und Herbolzheim zeigt mehr als deutlich auf, welche langen Zeiträume bis zur vollständigen Umsetzung einzelner Maßnahmen bereits kleinere Projekte in Anspruch nehmen. Der vorliegende Sachverhalt wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

3. Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“ - Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, 1. Änderungssatzung
Der Gemeinderat beschloss die die 1. Änderungssatzung über das Sanierungsgebiet „ Kronengasse/ Frühmessgasse“ als Satzung.

4. Bebauungsplan „Untere Gärten - 2. Änderung“ in Reichertshausen sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Hümann, Master of Science Stadtplanung, vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, die den Mitgliedern des Gre-miums die Abwägungsübersicht und die Planinhalte im Detail erläuterte. Der Gemeinderat beschloss nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Er billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Untere Gärten - 2. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften und gab den Planentwurf für die Offenlage und Behördenbeteiligung frei. Gleiches beschloss der Gemeinderat für den Planentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes.

5. Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Siglinger Straße“ - Freigabe des Planentwurfs für die frühzeitige Beteiligung
Auch bei diesem Tagesordnungspunkt erläuterte Frau Hümann, Master of Science Stadtplanung, vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach dem Gremium den Vorentwurf in der Sitzung. Der Entwurf des Bebauungsplans „Siglinger Straße“ wurde durch den Gemeinderat gebilligt und für das weitere Verfahren der frühzeitigen Beteiligung und Behördenbeteiligung freigegeben.

6. Neubildung Gutachterausschuss
Die derzeitige Amtsperiode des Gutachterausschusses endet am 30. September 2017. Zuletzt waren Herr Hans-Werner Schmid als Vorsitzender, Herr Stadtrat Karl Reinhart als stellvertretender Vorsitzender, die Stadträte Michael Fähndrich, Roland Emert und Hauptamtsleiter Jochen Hoffer als Gutachter sowie Herr Wolfgang Mosthaf als allgemeiner Stellvertreter bestellt. Die bisherigen Gutachter werden weitestgehend auch in der nächsten Amtsperiode vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2021 tätig sein. Herr Stadtrat Berndt Schlichting ersetzt Herrn Wolfgang Mosthaf als allgemeinen Stellvertreter. Der Gemeinderat beschloss diese Besetzung des Gutachterausschusses einstimmig.

7. Kanalsanierung Kappelenweg - Vergabe von Bauleistungen zur Kanalsanierung
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung zur Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma ARGE WS-Bau und Demirbas.

8. 4. Änderung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Neudenau
Das Stammkapital der Wasserversorgung wurde zuletzt auf 25.000,00 Euro festgesetzt. Auf Grund hoher Investitionen in den vergangenen Jahren beschloss der Gemeinderat, das Stammkapital um 50.000,00 Euro zu erhöhen. Das Stammkapital beträgt somit 75.000,00 €. In diesem Zusammenhang stimmte der Gemeinderat der 4. Änderungssatzung der Betriebssatzung für die Wasserversorgung Neudenau zu.

9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Änderung der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bürgermeister Hebeiß erläuterte dem Gremium anhand des Nachtragshaushaltsplanes die Änderungen im Detail. Er merkte an, dass sich das Volumen im Verwaltungshaushalt um insgesamt 391.200,00 Euro erhöht hat. Da den Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 391.200,00 Euro Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 214.000,00 Euro gegenüber stehen, erhöht sich die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt um 177.200,00 Euro. Dies entspricht einer Verbesserung der Zuführungsrate um ca. 25 Prozent bzw. kommen ca. 45 Prozent der Verbesserung im Verwaltungshaushalt der Zuführungsrate zu Gute. Im Vermögenshaushalt ergibt sich eine Volumenerhöhung um 2.341.000,00 Euro auf insgesamt 6.106.200,00 Euro. Insgesamt ergeben sich im Vermögenshaushalt Wenigereinnahmen in Höhe von 909.000,00 Euro. U. a. ist die beantragte Förderung für den Breitbandausbau bewilligt, kann aber erst im nächsten Jahr abgerufen werden. Diesen geringeren Einnahmen stehen auch Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 2.341.000,00 Euro gegenüber. Darin enthalten sind u. a. 2 innere Darlehen in Höhe von 800.000,00 Euro und 2.500.000,00 Euro an die Eigenbetriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Um die Verschlechterung der Einnahmen und die Erhöhung der Ausgaben auszugleichen, müssen neben der Verbesserung der Zuführungsrate die fehlenden 3.072.800,00 Euro aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Zum 01.01.2017 beträgt der Stand der Allgemeinen Rücklage 5.985.235,05 Euro, nach der geplanten Entnahme in Höhe von 3.826.855,00 Euro liegt sie mit 2.158.380,05 Euro noch deutlich über dem gesetzlichen Mindestbestand von 202.414,63 Euro. Bürgermeister Hebeiß zeigte sich insgesamt sehr zufrieden mit den vorliegenden Zahlen und den soliden Finanzierungen. Anschließend erläuterte Bürgermeister Hebeiß kurz die wesentlichen Inhalte zu den Nachtragsplänen 2016 der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Gemeinderat beschloss den Erlass der ersten Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2016 sowie den ersten Nachtrag zu den Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

10. Darlehensvereinbarung zwischen der Stadt Neudenau und dem Betrieb der Abwasserbe-seitigung Neudenau
Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines inneren Darlehens für den Betrieb der Abwasserbeseitigung in Höhe von 2.500.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu.

11. Darlehensvereinbarung zwischen der Stadt Neudenau und dem Betrieb der Wasserver-sorgung Neudenau
Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines inneren Darlehens für den Betrieb der Wasserversorgung in Höhe von 800.000,00 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren zu.

12. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über je einen Bauantrag in Herbolzheim und Siglingen sowie eine Bauvoranfrage in Neudenau beraten und beschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

Mehr erfahren