Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Dezember 2019

1. Wald- und Forstwirtschaftsplan 2020, Vollzug des Forstwirtschaftsplanes 2019
Unter Beachtung des periodischen Betriebsplanes hat das Forstamt Heilbronn mit dem Revierleiter, Herrn Kreisforstamtmann Ulrich Zobel, den jährlichen Betriebsplan zur Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes für das Forstwirtschaftsjahr 2020 aufgestellt. Für das Planjahr 2020 ist ein Einschlag in Höhe von 5.200 Festmetern geplant. 0 Festmeter entfallen auf die Dauerwaldnutzung, 1.850 Festmeter auf die Hauptnutzung und 3.350 Festmeter auf die Vornutzung. Die Eckdaten sind im Haushaltsplan und im Naturalplan ausgewiesen. Diese wurden während der Sitzung von Herrn Zobel im Detail erläutert. Des Weiteren gab Herr Zobel einen Überblick zum Forstwirtschaftsjahr 2019. Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes für das Forstwirtschaftsjahr 2020 zu und nahm den Betriebsvollzug der Planung 2019 zustimmend zur Kenntnis.

2. Polizeiliche Kriminalstatistik 2018
Der Verwaltung liegt die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2018 vor. Bürgermeister Hebeiß erläuterte an Hand einer Präsentation detailliert die Entwicklung der Kriminalität und der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet. Es liegt wiederum ein durchaus erfreuliches Ergebnis vor. Die Stadt Neudenau weist bei der Anzahl der Straftaten je 100.000 Einwohner im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neckarsulm das sechstniedrigste Ergebnis von 16 Gemeinden aus. Diese Zahl belegt, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit im Stadtgebiet gut und sicher leben können und Neudenau ein weitestgehend friedlicher Ort ist. Die Aufklärungsquote im Stadtgebiet betrug im Jahr 2018 insgesamt 58,9 Prozent, was einen sehr guten Wert darstellt. Der Gemeinderat nahm die Entwicklungen nach der Kriminalstatistik im Stadtgebiet zustimmend zur Kenntnis.

3. Stadtsanierung „Kronengasse/Frühmessgasse“ – Erlass von Förderrichtlinien
In Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung wurden für das Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“ Förderrichtlinien erarbeitet. Diese wurden vom Gemeinderat erlassen.

4. Bebauungsplan „Kreisverkehrsplatz L 1096“
Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungsnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Regierungspräsidiums Stuttgart. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung.

5. Beteiligung der Stadt Neudenau an der Netze BW GmbH
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Trumpf von der EnBW in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Beteiligungsmöglichkeiten der Stadt Neudenau an der Netze BW GmbH im Detail vorstellte. Nach kurzer Beratung im Gremium wurde der vorliegende Sachvortrag zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass sich der Gemeinderat ggf. nach weiterer Prüfung im Detail vorstellen könnte, der vorliegenden Thematik näher zu treten.

6. Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 mit Beschluss der Wirtschaftspläne für die Wasserversorgung und den Abwasserbetrieb
Bürgermeister Hebeiß berichtete, dass sich nach einer gut 10 Jahren durchweg positiven Wirtschaftsentwicklung in Deutschland in den letzten Monaten die Anzeichen mehren, dass sich diese positive Wirtschaftsentwicklung in einigen Branchen, und dazu zählt als ein tragender Bereich die Automobilindustrie, deutlich abschwächen wird. Weiterhin ist nun auch klar, dass durch das Wahlergebnis in Großbritannien der Brexit kommen wird. Welche Auswirkungen dies in Deutschland nach sich zieht bleibt offen. Gestützt wird unsere Wirtschaft momentan noch durch die immense Nachfrage in der Baubranche. Demzufolge bleibt auch die Nachfrage und Auslastung bei Handwerkerleistungen ungebrochen hoch. Und auch die Nachfrage nach Bauland sowie die bis jetzt noch andauernde Niedrigzinsphase leisten dazu ihren Beitrag. Ob die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank langfristig so bleiben wird bleibt abzuwarten. Nach wie vor sprudeln die Steuerquellen insbesondere beim Bund aber auch bei den Ländern sehr stark, wobei die Politik trotz allem nicht in der Lage ist, mit diesen immensen Mehreinnahmen die in der gesamten Infrastruktur angestauten Rückstände abzuarbeiten. Stattdessen übertrifft sich die Politik mit immer neuen Überlegungen an „politischen Wohltaten“ für bestimmte Bevölkerungskreise, die dann aber nicht nur einmalig, sondern dauerhaft Milliardenbeträge an Ausgaben zur Folge haben. Teilweise wird in der Politik sogar schon wieder über die Aufgabe der Null-Neuverschuldung nachgedacht. Beispielhaft können die Zustände der Landesstraßen in unserer Region benannt werden, die mittlerweile in Teilbereichen mehr als katastrophal sind. Gleichzeitig soll der öffentliche Personennahverkehr verbessert oder gar ausgebaut werden, doch es zeigt sich aktuell, dass es mit dem Betreiberwechsel auf der Frankenbahn doch nicht die erhofften Verbesserungen und positiven Veränderungen so schnell, so einfach und so problemlos geben wird. Parallel dazu ist die politisch gesteuerte Schwächung des Ländlichen Raumes nicht mehr akzeptabel. Beispielhaft hierfür sind die Schließung der Notariate, die nun kommende Veränderung und letztendlich erzwungene Auflösung der Gutachterausschüsse in bisher jeder einzelnen Gemeinde oder auch die Schließung von Krankenhäusern wie in unserer Region das Klinikum Möckmühl. Allenthalben wird über die Verschlechterung der medizinischen Versorgung in der Fläche politisch gejammert, aber effektiv getan wird dagegen nichts. Die jetzt suggerierte Verbesserung im Rahmen der Richtfestfeierlichkeiten beim Neubau eines Gesundheitszentrums in Möckmühl zeigen klar, dass eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche bisher nicht erfolgt, denn alle Ärzte, die sich im Gesundheitszentrum ansiedeln werden oder wollen, sind bisher schon in Möckmühl vorhanden, so dass es sich im Ergebnis nur um eine Verlagerung der Arztpraxen an den Standort des ehemaligen Krankenhauses handelt. Es bleibt zu hoffen, dass mindestens der konsequente Weg der Null-Neuverschuldung weiterhin bei den verantwortlichen Politikern beibehalten wird, denn die Schuldenberge, die wir hinterlassen, stellen immense Zukunftsbelastungen für nachfolgende Generationen dar. Bürgermeister Hebeiß informierte, dass mit dem Haushaltsplan 2020 zum zweiten Mal ein Haushaltsplan vorgelegt wird, der auf dem System der Doppik beruht. Aus seiner Sicht ist die Einführung der Doppik der größte gemeindewirtschaftsrechtliche Unsinn in den letzten 50 Jahren. Bürgermeister Hebeiß gab zu bedenken, dass diese Buchhaltungssystematik sehr viele Kommunen in Finanzierungsnöte bringen und dadurch letztendlich zwangsläufig zwingen wird, erhebliche Abgabenerhöhungen vornehmen zu müssen, weil auf anderen Wegen ein Haushaltsausgleich nicht mehr möglich sein wird. Sehr bedauerlich ist, dass das Land Baden-Württemberg diese Buchungssystematik, die sie für die Kommunen zwingend einführt, nicht auch für das eigene Landeshaushaltsrecht als zwingend bestimmt hat. Bürgermeister Hebeiß erläuterte, dass mit dem Haushalt der Stadt Neudenau für das Jahr 2020 wie in den Vorjahren wieder in größerem Umfang in die Erhaltung, Sanierung und Verbesserung der Infrastruktur in der Gesamtstadt investiert wird, wobei die Schwerpunkte im Bereich der Stadtsanierung Neudenau, der Erschließung weiterer Wohngebiete, die Sanierung diverser Ortsstraßen und auch im Bereich Unwetter-/Überflutungsschutz liegen werden. Gleichzeitig werden anteilige Mittel für die Generalsanierung der Realschule mit Werkrealschule im Jagsttal-Schulverbund Möckmühl und auch erste Investitionsvolumina für den Neubau der Grundschule Siglingen und die Generalsanierung des Kindergartens Siglingen bereitgestellt. Das Volumen des Ergebnishaushaltes liegt bei 10,620 Millionen Euro, das des Gesamtfinanzhaushaltes bei 15,821 Millionen Euro. Aktuell beträgt das ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes nach dem Haushaltsplan -306.550,00 Euro. Hier ist allerdings anzumerken, dass das Anlagevermögen der Stadt noch nicht vollständig erfasst und bewertet ist und sich somit in der Regel die Aufwendungen noch erhöhen werden. Bürgermeister Hebeiß informierte über die wesentlichen Erträge und Steuern des Gesamtergebnishaushaltes. Dabei ist festzuhalten, dass die Stadt Neudenau insbesondere von der Entwicklung des Einkommenssteueranteiles und der Schlüsselzuweisungen abhängig und gerade bei den eigenen Steuern (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer) sehr steuerschwach ist. Die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer wurden letztmals zum 01.01.2005 erhöht. Auch für das Jahr 2020 ist keine Steuererhöhung und auch keine sonstige Abgabenerhöhung geplant. Dies kann jedoch für die kommenden Haushaltsjahre nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Personalausgaben betragen voraussichtlich insgesamt 2,027 Millionen Euro, was 19,70 Prozent des Gesamtergebnishaushaltes entspricht und einen sehr günstigen Wert darstellt. Beim Personalbestand ist noch zu erwähnen, dass im Rathaus der Stadt Neudenau mit insgesamt 10 Mitarbeitern (inkl. Bürgermeister) für ca. 530 Einwohner pro Vollzeitstelle gearbeitet wird. Der Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegt in einer Größenordnung von ca. 400 bis 420 Einwohnern pro Mitarbeiter. Somit werden die anstehenden Aufgaben äußerst sparsam, rationell und sehr effektiv erledigt. Weitere wesentliche Ausgaben sind die so genannten Transferaufwendungen, d. h. die Umlagen an das Land mit 1,516 Millionen Euro und an den Landkreis mit 1,832 Millionen Euro. Der Finanzhaushalt benötigt auf Grund der Investitionstätigkeiten in Höhe von 6,315 Millionen Euro einen Finanzierungsmittelbedarf mit einer Summe von 2,977 Millionen Euro. Dank der vorhandenen Liquidität in Höhe von 5,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2019 kann der Finanzierungsmittelbedarf aus den liquiden Mitteln gedeckt werden und es ist in diesem Jahr noch keine Kreditaufnahme notwendig. Der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2020 würde sich bei planmäßigem Vollzug wie folgt zusammensetzen: a.) Kämmerei: 0,19 Euro/Einwohner, b.) Zweckverbände: 0,00 Euro/Einwohner, c.) Eigenbetrieb Wasserversorgung: 248,93 Euro/Einwohner, d.) Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung: 538,26 Euro/Einwohner. Dies summiert sich bei planmäßigem Vollzug auf eine Gesamtsumme von 787,19 Euro/Einwohner als Gesamtverschuldung der Stadt Neudenau inkl. aller Eigenbetriebe und Zweckverbände. Als Resümee ist festzuhalten, dass die für die Stadt und auch für die gesamte Bevölkerung wichtigen Vorhaben geplant und auch solide finanziert werden können. Einziger Faktor der Unwägbarkeit bleibt zum einen die Abhängigkeit der Stadt Neudenau von den beantragten Zuschüssen und zum anderen die Hoffnung, dass die beschriebenen Unwägbarkeiten in der Wirtschaftsentwicklung sich nicht zu negativ für die Stadt Neudenau auswirken werden. Bei der Verschuldung ist noch darauf hinzuweisen, dass bei einem planmäßigen Vollzug im Finanzplanungszeitraum 2022 und 2023 Kreditaufnahmen in einer Höhe von voraussichtlich ca. 7 Millionen Euro unumgänglich sein werden. Deswegen muss an dem eingeschlagenen Sparkurs festgehalten werden. Beim Eigenbetrieb der Wasserversorgung liegt die Summe der Einnahmen und Ausgaben im Erfolgsplan bei 704.300,00 Euro und im Vermögensplan bei 1.134.700,00 Euro. Im Bereich der Abwasserbeseitigung liegt die Summe an Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan bei 1.762.100,00 Euro und im Vermögensplan bei 2.669.000,00 Euro. Für diese Investitionsmaßnahmen wurden Landeszuschüsse in Höhe von 879.100,00 Euro beantragt. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplänen einstimmig zu.

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