Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. September 2019

1. Verpflichtung eines Stadtrates
Nach der Kommunalwahl am 26.05.2019 war noch Stadtrat Michael Fähndrich zu verpflichten. Er war bei der Einführung der Bürgervertretung in der Sitzung am 16.07.2019 abwesend. In der Sitzung verpflichtete Bürgermeister Hebeiß den wiedergewählten Stadtrat auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

2. Annahme von Spenden
Der Kurmainz-Schule Neudenau wurde eine Komplettsanierung der beschädigten Tischtennisplatte in Höhe von 398,65 Euro gespendet. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spende zu.

3. Ergebnisse der Verkehrsschau vom 13. Juni 2019
Am 13. Juni 2019 fand in Neudenau eine Verkehrsschau statt. Bürgermeister Hebeiß stellte dem Gremium die Ergebnisse im Detail vor.

4. Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2019/2020 bis 2021/2022
Bürgermeister Hebeiß informierte die Mitglieder des Gemeinderates, dass auch zukünftig jedem Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Stadtgebiet ein Kindergartenplatz, meist auch im jeweils örtlichen Kindergarten zur Verfügung gestellt werden kann. Bei den Kindern von 1 bis 3 Jahren wird die in Baden-Württemberg angepeilte Betreuungsquote von 34 Prozent im Neudenauer Stadtgebiet bereits ohne Anrechnung der Kindertagespflege übertroffen. In der Kindertagesstätte Mauseloch werden 20 Plätze, im Kindergarten St. Michael 10 Plätze und im Kindergarten St. Josef 10 Plätze (jeweils in Krippengruppen) angeboten, die von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren belegt werden können. Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren können auch in einer altersgemischten Gruppe (2 bis 6 Jahre) betreut werden. Eine solche altersgemischte Gruppe ist aktuell im Kindergarten St. Josef eingerichtet. In dieser Gruppe können höchstens 22 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren betreut werden. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Der Gemeinderat stimmte der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2019/2020 bis 2021/2022 zu.

5. Bebauungsplan „Lottermann II“ im Stadtteil Neudenau
Zur Deckung des Wohnraumbedarfs beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Lottermann II“ im beschleunigten Verfahren. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung eines Wohngebietes mit 12 Wohngebäuden schaffen. Mit der Ausarbeitung der Bebauungs- und Erschließungsplanung wurde das Büro IFK Ingenieure aus Mosbach beauftragt.

6. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für den nördlichen Landkreis Heilbronn
Die Kommunen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Möckmühl, Offenau, Oedheim, Roigheim, Widdern und die neu dazu kommenden Kommunen Neckarsulm, Untereisesheim, Erlenbach, Bad Rappenau, Siegelsbach, Neuenstadt am Kocher, Neudenau, Hardthausen am Kocher, Jagsthausen, Langenbrettach werden ab dem 01.01.2020 im Bereich der amtlichen Wertermittlung interkommunal zusammenarbeiten und einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nördlicher Landkreis Heilbronn in Bad Friedrichshall bilden. Der Gemeinderat beschloss, den Gutachterausschuss der Stadt Neudenau zum Stichtag 31.12.2019 aufzulösen und stimmte der Neugründung einer „Geschäftsstelle Gutachterausschuss nördlicher Landkreis“ sowie dem Beitritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bad Friedrichshall zum 01.01.2020 zu. Des Weiteren stimmte der Gemeinderat der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses an die Stadt Bad Friedrichshall zum 01.01.2020 zu. Ebenso stimmte das Gremium der Aufhebung der bestehenden Gutachterausschussgebührensatzung zum 31.12.2019 und der neuen gemeinsamen Gutachterausschussgebührensatzung zum 01.01.2020 zu.

7. Ersatzneubau Radwegbrücke über die Jagst beim Freibad
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen für einen Ersatzneubau der Radwegbrücke über die Jagst beim Freibad an das Büro EHS aus Stuttgart zu vergeben.

8. Starkregenschutz Bodenklinge und Fuchswiesenbach
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen für den Bereich der Bodenklinge an das Ingenieurbüro Winkler und Partner aus Stuttgart zu vergeben. Für den Bereich des Fuchswiesenbachs wurden die Planungsleistungen bereits durch den Gemeinderat an das Ingenieurbüro Winkler und Partner vergeben. Des Weiteren beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die erforderlichen Bauleistungen für den Bereich Bodenklinge und Fuchswiesenbach zeitnah öffentlich auszuschreiben und die Bauleistungen zu vergeben.

9. Geplante Flurneuordnung Neudenau-Siglingen (Multiweg Obere Au)
Der landwirtschaftliche Weg entlang der Züttlinger Straße (L 1096) im Gewann „Obere Au“ ist Teil des Jagsttalradweges und ein landwirtschaftlicher Haupterschließungsweg. Dieser entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Wegenetz und hält den Belastungen nicht mehr stand. Er soll daher modernisiert und verbreitert werden. Die Umsetzung soll im Rahmen eines vereinfachten Flurneuordnungsverfahrens erfolgen. Damit die geplante Flurneuordnung in das Arbeitsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen werden kann, waren mehrere formale Beschlüsse des Gemeinderates erforderlich.

10. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Neudenau beraten und beschlossen.

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