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Stadt Neudenau (Druckversion)

Archiv Kurzberichte aus dem Gemeinderat

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2023

2. Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Neudenau – Vergabe
Bürgermeister Hoffer erläuterte, dass die Stadt verpflichtet ist, auf ihre Kosten eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Feuerwehrbedarfsplanung ist ein unverzichtbarer Prozess, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und die damit verbundene Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans der Stadt Neudenau zu einem Preis in Höhe von 6.500,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer an die Firma Gefahrenabwehrplanung Hohloch UG aus Freiburg zu vergeben. Die Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplans sollen nach Fertigstellung dem Gemeinderat vorgetragen werden.
 
3. Umbau und Sanierung der Grundschule Siglingen - Nachtrag für das Gewerk „Schadstoffsanierung“
Bürgermeister Hoffer wies darauf hin, dass der Gemeinderat das Gewerk für die beim Umbau und der Sanierung der Grundschule Siglingen erforderliche Schadstoffsanierung in der Sitzung am
26. September 2023 an die Firma Steringer GmbH aus Epfenbach vergeben hat. Bei der Erstellung von Bauteilöffnungen kamen zusätzliche Verdachtsmomente (PAK, Asbest etc.) zum Vorschein, welche im Nutzungszustand (ohne Räumung) vom Sachverständigen im Jahr 2022 nicht erkannt wurden. Des Weiteren haben sich mit der neuen VDI 3866 Blatt 1 (Bestimmung von Asbest in technischen Produkten - Entnahme und Aufbereitung der Proben) die Richtlinien verändert und somit wurden zusätzliche weitere detaillierte Untersuchungen erforderlich. Der Rückbau der künstlichen Mineralfasern (KMF) und Flanschdichtungen war zudem ursprünglich durch das Abbruchunternahmen im Leistungsverzeichnis hinterlegt. Weil sich in der Neufassung der LAGA 23 (Umgang asbesthaltiger Abfallstoffe) gravierende Änderungen ergeben haben, ist es in der Umsetzung sinnvoller, diese im Zuge der Schadstoffsanierung zurückzubauen. Diese Position entfällt beim Auftrag an das Roh- und Abbruchunternehmen. Dadurch erhöht sich der Aufwand der Schadstoffsanierung durch die Firma Steringer GmbH um weitere 46.169,86 Euro (brutto). Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den Nachtrag der Firma Steringer GmbH aus Epfenbach
i. H. v. 46.169,86 Euro (brutto) zu genehmigen.
 
5. Vorstellung der Musikschule Möckmühl e. V.                                                           
- Mitgliedschaft der Stadt Neudenau bei der Musikschule Möckmühl e. V.
- Kommunaler Zuschuss der Stadt Neudenau

Bürgermeister Hoffer begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Monika Horn, Leiterin der Musikschule Möckmühl e. V., und Herrn Gunter Wacker, stellvertretender Leiter der Musikschule Möckmühl e. V., in der Sitzung, welche die Musikschule Möckmühl e. V. vorstellten. Bürgermeister Hoffer informierte in diesem Zusammenhang, dass die Musikschule Neudenau e. V. am 11. Juli 1986 gegründet wurde. In der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Oktober 2023 fasste die Musikschule Neudenau e. V. den Beschluss, dass der Verein zum 31. Dezember 2023 aufgelöst wird. Ab 1. Januar 2024 wird die Stadt Neudenau Mitglied bei der Musikschule Möckmühl e. V. werden, um den Kindern, insbesondere auch aus den Kindertagesstätten und Grundschulen, auch zukünftig innerhalb unseres Stadtgebiets ein gutes Musikschulangebot machen zu können. Der kommunale Zuschuss berechnet sich pro Schüler/in, welche im Stadtgebiet von Neudenau unterrichtet werden - derzeit ist hier für die Stadt Neudenau mit Kosten in Höhe von ca. 16.450 Euro jährlich zu rechnen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Mitgliedschaft bei der Musikschule Neudenau e. V. wegen deren Auflösung zum 31. Dezember 2023 endet. Ferner stimmte der Gemeinderat zu, dass die Stadt Neudenau zum 1. Januar 2024 als Mitglied der Musikschule Möckmühl e. V. beitritt. Darüber hinaus ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung zur Auszahlung des kommunalen Zuschusses an die Musikschule Möckmühl e. V. pro Schüler/in, welche im Stadtgebiet von Neudenau unterrichtet werden. Des Weiteren entschied der Gemeinderat, dass die Stadt Neudenau wie bisher die benötigten Räumlichkeiten im Stadtgebiet auch zukünftig der Musikschule Möckmühl e.V. zur Verfügung gestellt werden, soweit dies in der Praxis machbar ist.
 
6. Kindertagesstätte Mauseloch – Erhöhung Betriebskostenzuschuss 2023
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses 2023 für die Kindertagesstätte Mauseloch um 85.000 Euro auf insgesamt 957.000 Euro zu.
 
7. Umstellung der Flutlichter auf allen städtischen Sportplätzen im Stadtgebiet von Neudenau auf LED-Beleuchtung
- Zuschüsse an den TSV Herbolzheim, den TSV Neudenau und den SV Siglingen

Bürgermeister Hoffer informierte, dass die Vorsitzenden des TSV Herbolzheim, des TSV Neudenau und des SV Siglingen auf die Verwaltung zugekommen sind, um langfristig eine Optimierung der Beleuchtungssituation auf allen Sportplätzen im Stadtgebiet von Neudenau zu erreichen. Bürgermeister Hoffer erläuterte, dass die Flutlichter etwa aus dem Jahr 1960 stammen und entsprechend anfällig für Ausfälle und Schäden sind. Dies führt zu einem hohen Wartungsaufwand. Zudem ist der aktuelle Stromverbrauch im Vergleich zu zeitgemäßen LED-Leuchten sehr hoch. Darüber hinaus möchten die Vereine und die Stadt ihrer Vorbildfunktion im Sinne eines aktiven Klimaschutzes gerecht werden. Der Gemeinderat stimmte der Umstellung der Flutlichter auf allen Sportplätzen im Stadtgebiet von Neudenau auf LED-Beleuchtung zu. Zudem beschloss das Gremium, dem TSV Herbolzheim, dem TSV Neudenau und dem SV Siglingen für die Umstellung der Fluchtlichter auf allen Sportplätzen jeweils einen Zuschuss, vorbehaltlich der Zuschussgewährung durch den Württembergischen Landessportbund e.V., den Badischen Sportbund Nord e.V. und der ZUG zu gewähren. Inbegriffen in der Summe sind auch die Eigenmittel der Sportvereine, die seitens der Kommune übernommen werden.
 
8. Wanderwegbeschilderung - Vorstellung der Logos für das Wanderwegkonzept
Das Büro tourkonzept hat im Zuge der Konzipierung der Wanderwegrouten die Beschilderung (Logos) dieser Routen erstellt. Der Gemeinderat stimmte der Umsetzung der Beschilderungen wie vorgetragen zu.
 
9. Wanderwegrouten - geänderte Konzeption von drei Wanderwegrouten
3 der geplanten 10 Wanderwegrouten konnten leider auf Grund fehlender Zustimmung Dritter nicht umgesetzt werden. Der Gemeinderat stimmte nun der Umsetzung dieser 3 Routen in geänderter Fassung zu.
 
10. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 1 Bauantrag in Herbolzheim und 1 Bauantrag in Neudenau beraten und beschlossen.

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