Stadt Neudenau

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2017

1. Nachrücken eines Stadtrates mit Verpflichtung
Herr Michael Waldner war bis zu seinem Wegzug aus dem Stadtgebiet Mitglied im Gemeinderat. Er hatte ein Mandat der Freien Wähler im Wohnbezirk Neudenau inne. Nach den Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) rückt die als nächste festgestellte Ersatzperson in den Gemeinderat nach. Bei unechter Teilortswahl ist zwischen den Sitzen der Erstzuteilung und den Ausgleichsitzen zu unterscheiden. Das amtliche Wahlergebnis der Kommunalwahlen vom 25.05.2014 weist für den Wahlvorschlag der Freien Wähler im Wohnbezirk Neudenau Frau Simone Blees als nächste Ersatzperson aus, die somit von ihrem bisherigen Ausgleichsitz der Freien Wähler auf den frei gewordenen Sitz der Erstzuteilung im Wohnbezirk Neudenau nachrückt. Wird dadurch ein Ausgleichsitz durch Nachrücken des Inhabers des Ausgleichsitzes auf einen Sitz der Erstzuteilung oder auf andere Weise frei, rückt die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages für die Ausgleichsitze nach; dabei spielt es keine Rolle, in welchem Wohnbezirk der Bewerber war. Das amtliche Wahlergebnis der Kommunalwahlen vom 25.05.2014 weist bei den Ausgleichsmandaten der Freien Wähler Herrn Gerhard Endres, Haldenring 4, 74861 Neudenau-Siglingen, als nächste Ersatzperson aus. Der Gemeinderat stellte fest, dass für Herrn Endres keine Hinderungsgründe nach den Regelungen der GemO vorliegen. In der Sitzung verpflichtete Bürgermeister Hebeiß den neuen Stadtrat auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.
 
2. Vorstellung der Möglichkeiten innerörtlicher Flurbereinigungsverfahren
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Friedrich Bopp, Amtsleiter des Flurneuordnungsamtes beim Landratsamt Heilbronn, und dessen Stellvertreter, Herrn Rainer Steidl, in der Sitzung. Herr Bopp stellte den Mitgliedern des Gremiums die Möglichkeiten und Chancen eines innerörtlichen Flurbereinigungsverfahrens vor. Mit Flächenmanagement im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens kann eine Aufwertung und Neugestaltung des innerörtlichen Wohnumfeldes und eine qualitative Weiterentwicklung des Ortskernes unterstützt werden. Der Gemeinderat nahm die grundsätzliche Vorstellung der Möglichkeiten zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung weitere Schritte einzuleiten, beginnend mit einer Bürgerinformationsveranstaltung im Stadtteil Reichertshausen.
 
3. Bebauungsplan „Bildäcker-Höchstberger Weg“ - Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Bildäcker-Höchstberger Weg" im Stadtteil Herbolzheim ist auf Grund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland erforderlich. Das Baugebiet soll durch den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert und in Abschnitten erschlossen werden. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Bildäcker - Höchstberger Weg" sowie den Erlass örtlicher Bauvorschriften für dieses Plangebiet als Satzung.
 
4. Einziehung des Weges Flst. Nr. 976, Gewann Jagsthälde, Gemarkung Neudenau
Der Gemeinderat beschloss, dass der Weg Flst. Nr. 976, Gewann Jagsthälde, Gemarkung Neudenau, nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehung öffentlich bekanntzumachen. Der Weg ist für den Verkehr entbehrlich.
 
5. Einziehung des Weges Flst. Nr. 3391, Gewann Zu Deitingen im Tal, Gemarkung Neudenau
Der Gemeinderat beschloss, dass der Weg Flst. Nr. 3391, Gewann Zu Deitingen im Tal, Gemarkung Neudenau, nach § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg eingezogen werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Einziehungsabsicht öffentlich bekanntzumachen. Der Weg ist für den Verkehr entbehrlich.
 
6. Neuabschluss Stromliefervertrag ab 01.01.2018
Der bisherige Stromliefervertag läuft zum 31.12.2017 aus. Daher wurden bei mehreren Anbietern Angebote eingeholt. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Stromliefervertrags mit der EnBW ODR AG als günstigster Bieterin für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 zu.
 
7. Neuabschluss Gasliefervertrag ab 01.01.2018
Der bisherige Gasliefervertag läuft zum 31.12.2017 aus. Daher wurden bei mehreren Anbietern Angebote eingeholt. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Gasliefervertrags mit den Stadtwerken Bad Friedrichshall als günstigster Bieterin für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 zu.
 
8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über je 1 Bauantrag in Neudenau und Siglingen beraten und beschlossen.
 

Kontakt

Stadtverwaltung Neudenau

Hauptstraße 27
74861 Neudenau

Tel.: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49

E-Mail schreiben

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neudenau sind gerne für Sie und Ihre Fragen da.

Mehr erfahren