Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2013


1. Erlass einer Veränderungssperre für das Baugebiet „Weiler II“ in Neudenau

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens „Weiler II “ hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre beschlossen.


2. Bebauungsplan „Weiler II“ in Neudenau

Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Glaser vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach in der Sitzung.

Nachdem in den vergangenen Jahren in den Stadtteilen Herbolzheim, Reichertshausen und Siglingen Wohnbaugebiete ausgewiesen wurden, soll in der Kernstadt Neudenau zur Deckung der örtlichen Nachfrage nach Wohnbauland am nordwestlichen Siedlungsrand von Neudenau ein etwa 3,85 ha großes Baugebiet entwickelt, planungsrechtlich gesichert und in Abschnitten erschlossen werden. Der Gemeinderat fasste hierzu am 06.12.2011 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, billigte das vorgelegte Plankonzept und gab dieses für die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung frei. Der ergänzte Planentwurf wurde nach Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat am 16.04.2013 für die Offenlegung freigegeben. Dabei wurde als Anregung aus dem Gemeinderat ein Standort für einen Kinderspielplatz am Nordrand des Plangebietes aufgenommen.

Die Offenlage erfolgte vom 06.05.2013 bis 07.06.2013 im Rathaus der Stadt Neudenau; die erneute Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im gleichen Zeitraum. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen in den Planunterlagen. Des Weiteren wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt zur Trennentwässerung im Bereich des ersten Bauabschnitts größere Flächen für eine Rückhaltung bereitgestellt.

Nachdem Bürgermeister Hebeiß und Herr Glaser vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach verschiedene Fragen aus der Mitte des Gremiums beantworteten, stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Behandlung und Abwägung der während der Offenlage und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros zu und billigte den Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen. Schließlich beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Weiler II“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften für das Plangebiet als Satzung.


3. Bebauungsplan „Leiten – 1. Änderung“ in Siglingen

Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Krause vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach in der Sitzung. Zur Reduzierung der aus heutiger Sicht überdimensioniert geplanten Straßenerschließung soll der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan „Leiten“ geändert werden. Im Sinne einer wirtschaftlichen Erschließung soll der bisherige innergebietliche Ringschluss
aufgegeben und die Verkehrserschließung im Querschnitt deutlich reduziert werden. Der Gemeinderat fasste hierzu am 20.11.2012 einen Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanänderung. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung basiert im Wesentlichen auf der bereits ausgearbeiteten und im Gemeinderat am 18.12.2012 gebilligten Straßenentwurfsplanung des Ingenieurbüros Kehle GmbH. Der Beschluss zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurde am 16.04.2013 im Gemeinderat gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Auslegung vom 06.05.2013 bis 07.06.2013 im Rathaus der Stadt Neudenau; die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte im gleichen Zeitraum. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich eine Verbreiterung des Querschnitts in Teilabschnitten der Straßenverlängerung sowie die Anordnung einer Ausweichstelle von 6,0 m Breite im mittleren Abschnitt der ergänzenden Verkehrserschließung.

Nachdem Bürgermeister Hebeiß und Frau Krause einzelne Fragen aus der Mitte des Gremiums beantworteten, stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Behandlung und Abwägung der während der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Büros IFK zu. Schließlich wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Leiten – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und für die erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.


4. Polizeiliche Kriminalstatistik 2012

Bürgermeister Hebeiß zeigte dem Gremium die Entwicklung der Kriminalität und der Verkehrsunfälle im Stadtgebiet auf. Es liegt ein durchaus erfreuliches Ergebnis vor. So weist Neudenau bei der Anzahl der Straftaten im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Neckarsulm das viertniedrigste Ergebnis von sechzehn Gemeinden auf und liegt somit auf einem vorderen Platz. Sehr erfreulich ist auch, dass bei Verkehrsunfällen im Stadtgebiet in den letzten Jahren  keine Menschen gestorben sind. Zudem nimmt die Zahl der bedeutenden Verkehrsunfälle im Stadtgebiet seit dem Jahr 2008 immer weiter ab.


5. Ergebnisse der Verkehrsschau vom 15.04.2013

Am 15.04.2013 fand in Neudenau eine Verkehrsschau statt. Bürgermeister Hebeiß stellte dem Gremium die Ergebnisse vor.


6. Umschuldung eines Darlehens der Wasserversorgung wegen Auslaufen der Zinsbindungsfrist

Am 31.05.2013 lief die Zinsbindung eines Darlehens der Wasserversorgung in Höhe von noch 225.000,00 € aus. Deswegen hat sich die Verwaltung von den örtlichen Banken verschiedene Konditionen anbieten lassen. Der Kreditvertrag wird bis 30.11.2015 mit der Kreissparkasse Heilbronn abgeschlossen, weil sie das günstigste Angebot vorlegte. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Kreditvertrags in Höhe von 225.000,00 € zu.


7. Bauanträge

Der Gemeinderat hat über drei Bauanträge in Neudenau und drei Bauanträge in Siglingen beschlossen.


 


 

 

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