Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2020

1. 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag der Verwaltung die 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese tritt zum 01. Juli 2020 in Kraft. Diese Beträge wurden letztmals zum 01. März 2008 angepasst.

2. Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Auf Grund einer erfolgten Novellierung des Kommunalverfassungsrechtes mit Änderungen in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg war auch die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Neudenau neu zu fassen und an die gesetzlichen Regularien anzupassen. Die Neufassung der Geschäftsordnung tritt im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Sitzungsdienstes mit Bürger- und Ratsinformationssystem zum 01. Juli 2020 in Kraft.

3. Änderung der Richtlinien für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau
Die Richtlinien für die Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau wurden auf Grund einer erfolgten Novellierung des Kommunalverfassungsrechtes mit Änderungen in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geändert.

4. Bezugspreis Mitteilungsblatt
Um die Herstellung des Mitteilungsblattes wegen dem Wegfall der Einnahmen aus Anzeigenschal-tungen während der Corona-Krise sicherzustellen, beantragt der Verlag NUSSBAUM Medien den Bezugspreis für das Mitteilungsblatt der Stadt Neudenau um 1,90 Euro pro Halbjahr auf 21,30 Euro pro Halbjahr (inkl. 7 % MwSt.) ab dem 01. Juli 2020 erhöhen. Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Antrag des Verlages NUSSBAUM Medien zu.

5. Annahme von Spenden
Der Kindergarten Siglingen hat von der Volksbank Möckmühl eG eine Spende in Höhe von 215,00 Euro für ein Hochbeet mit Erde, Sämereien, Aufbauanleitung und Broschüre erhalten. Der Gemein-derat stimmte der Annahme dieser Spende zu.

6. Abschluss des Prüfungsverfahrens der Bauausgaben 2012 bis 2016 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Der Abschluss des Prüfungsverfahrens der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Bauausgaben der Stadt Neudenau im Zeitraum 2012 bis 2016 wurde vom Gemeinderat zur Kennt-nis genommen. Die entsprechende Bestätigung des Landratsamtes Heilbronn wurde im Wortlaut bekannt gegeben.

7. Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“
Das am 22. November 2016 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Kronengasse/Frühmessgasse“ mit der 1. Erweiterung vom 19. September 2017 wurde um die Flurstücke Nr. 160 (Neue Anlage 40) und Nr. 165 (Kronengasse 16) erweitert. Hierfür wurde der Erlass der 2. Änderungssatzung beschlossen.

8. Beteiligung der Stadt Neudenau an der Netze BW GmbH
Der Gemeinderat stimmte einer Beteiligung der Stadt Neudenau an der kommunalen Beteiligungs-gesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG in Höhe von 1.741.100 Euro zu.

9. Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung
Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Teilbefreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung zur Errichtung eines Brunnens unter der Auflage der ausschließlichen Nutzung zur Gartenbewässerung zu.

10. Bekanntgabe Haushaltserlass
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 16. Januar 2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushalts-satzung 2020 sowie der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt. Der Haushaltserlass wurde im Wortlaut bekannt gegeben.

11. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Herbolzheim und 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.


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