Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019

1. Bebauungsplan „Talstraße“, Stadtteil Siglingen
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn M. Sc. Stadt- und Regionalentwicklung Michael Reinhard vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Planinhalte im Detail erläuterte. Das Gremium beschloss die Behandlung und Abwägung der während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Zudem beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan „Talstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung.

2. Vorstellung der Starkregengefahrenkarten für den Verwaltungsraum Neudenau
Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Geograph Joachim Liedl vom Büro Winkler und Partner aus Stuttgart in der Sitzung, der den Damen und Herren des Gemeinderates die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen des kommunalen Starkrisikomanagements der Stadt Neudenau im Detail erläuterte. Der Gemeinderat nahm die Untersuchungsergebnisse der Starkregenkonzeption zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, fünf vorgestellte Projekte im Rahmen der bereits zuvor beschlossenen Ausschreibung Bodenklinge und Fuchswiesenbach zusätzlich mitauszuschreiben. Die Planungsleistungen zur Umsetzung dieser fünf zusätzlichen Maßnahmen werden ebenfalls durch das Büro Winkler und Partner erbracht. Die weiteren vorgestellten Projekte werden in Zusammenarbeit mit dem Büro Winkler und Partner ebenfalls geprüft und vorangetrieben.

3. Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende zu.

4. Erweiterung Kindergarten Siglingen und Grundschule Siglingen - Vergabe der Planungsleistungen
Die Gebäudeplanungsleistungen für die Erweiterung des Kindergartens Siglingen und der Grundschule Siglingen wurden als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung an das Büro Huber aus Billigheim vergeben.

5. Schmutzfrachtberechnung im Einzugsgebiet der Kläranlage Herbolzheim - Vergabe der Planungsleistungen
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Schmutzfrachtberechnung im Einzugsgebiet der Kläranlage Herbolzheim an das Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach zu vergeben.

6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit Änderung der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bürgermeister Hebeiß erläuterte dem Gremium anhand des Nachtragshaushaltsplanes die Änderungen im Detail. Er merkte an, dass sich das Volumen im Ergebnishaushalt um insgesamt 614.300,00 Euro erhöht hat. Neben einigen Ertragsverbesserungen auf Grund von Kostenersätzen und Zuschüssen in Höhe von 110.900,00 Euro liegt die größte Ertragsverbesserung bei der Gewerbesteuer in Höhe von 400.000,00 Euro. Bei der Grundsteuer B sind auf Grund von Nachveranlagungen 90.000,00 Euro mehr zu erwarten. Insgesamt liegt die Verbesserung der Erträge bei 614.300,00 Euro. Auch bei den Aufwendungen haben sich einige Verschiebungen ergeben. Durch die Verbesserung der Gewerbesteuereinnahmen steigt auch die abzuführende Gewerbesteuerumlage um insgesamt 75.500,00 Euro. Des Weiteren steigen die Abschreibungen um insgesamt 208.100,00 Euro an. Auf Grund der Hitze- und Borkenkäferschäden musste im Stadtwald mehr Holz eingeschlagen werden. Der Mehraufwand beträgt hier voraussichtlich 70.000,00 Euro. Für den Kindergarten Herbolzheim erhöht sich die Zuweisung auf Grund der Veränderung der Betreuungszeit um 20.000,00 Euro. In Summe ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 564.300,00 Euro. Mit der Verbesserung der Erträge erhöht sich das veranschlagte Gesamtergebnis um 50.000,00 Euro auf 778.780,00 Euro. Im Finanzhaushalt führen diverse Veränderungen in Einzahlungen und Auszahlungen bei den Investitionstätigkeiten zu einer Verbesserung von 773.200,00 Euro. Durch den raschen Abverkauf der Bauplätze im Baugebiet „Bildäcker-Höchstberger Weg“, 2. Bauabschnitt, sind im Bereich der Grundstücksverkäufe 2.570.000,00 Euro an Mehreinnahmen eingegangen. Den Mehreinnahmen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 2.834.200,00 Euro stehen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 2.061.000,00 Euro gegenüber. Zusammen mit der Verbesserung des Zahlungsmittelüberschusses um 253.100,00 Euro reduziert sich somit der veranschlagte Finanzierungsbedarf um 1.026.300,00 Euro auf 336.350,00 Euro. Anschließend erläuterte Bürgermeister Hebeiß kurz die wesentlichen Inhalte zu den Nachtragsplänen 2019 der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

7. Fortschreibung Winterdienstplan Interimslösung für Umleitungsstrecke
Die auf Grund der Baumaßnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Ortsdurchfahrt Neudenau (L 1096) eingerichtete innerörtliche Umleitung über eine bisher nicht vom Winterdienst erfasste Feldwegstrecke wurde für die Dauer der Sperrung und beschränkt bis zur Verkehrsfreigabe der L 1096 (der momentan gesperrten Strecke zwischen der Jagstbrücke und dem Sportplatzweg) durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorsorglich in den Winterdienstplan mit aufgenommen. Aus den gleichen Gründen und wegen der Zunahme des Umleitungsverkehrs über Siglingen und Reichertshausen wurde auch die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Neudenau und Billigheim bis zur Einmündung in die L 527 (Gemarkung Billigheim) befristet in den Winterdienstplan aufgenommen. Die Räumung der Kreisstraße K 2026 zwischen Reichertshausen und der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Neudenau und Billigheim erfolgt durch die Straßenmeisterei. Die Fahrwege der Räumfahrzeuge werden auf Grund der örtlichen Bedeutsamkeit der Ausweichstrecken in Folge der Sperrung der Ortsdurchfahrt (L 1096) befristet so geändert, dass die beiden Abschnitte „innerörtliche Umleitung über eine bisher nicht vom Winterdienst erfasste Feldwegstrecke“ und die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Neudenau und Billigheim jeweils mit einem Räumfahrzeug als erste Räumstelle angefahren werden. Dies hat zur Folge, dass der bislang „regulär bei gewöhnlichen Winterdienstverhältnissen“ um 05.00 Uhr anlaufende Winterdiensteinsatz bereits um 04.30 Uhr begonnen wird und dennoch die bisherigen Durchfahrtszeiten durch die übrigen im Winterdienstplan mit Priorität 1 festgelegten Bereiche vorrausichtlich nicht mehr ganz vollständig eingehalten werden können. Der Gemeinderat nahm die Fortschreibung des Winterdienstplanes zustimmend zur Kenntnis.

8. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 2 Bauanträge in Herbolzheim, 1 Bauantrag in Neudenau und 1 Bauantrag in Siglingen beraten und beschlossen.

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