Stadt Neudenau

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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30. April 2019

1. Bebauungsplan „Talstraße“ im Stadtteil Siglingen
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes Talstraße mit geändertem Geltungsbereich des Plangebiets gemäß Planentwurf vom 18. April 2019 und die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend des Behandlungsvorschlags des Ingenieurbüros IFK-Ingenieure aus Mosbach. Darüber hinaus billigte der Gemeinderat den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Talstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 18. April 2019 und gab diesen für die erneute Offenlegung und die erneute Behördenbeteiligung frei.

2. Baugebiet „Talstraße“ im Stadtteil Siglingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017 die Baulandumlegung „Talstraße“ angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem Umlegungsausschuss „Talstraße“. Auf Grund von weiteren Optimierungen im Rahmen des Gesamtplanungsprozesses wurde der Bebauungsplanentwurf ergänzt bzw. räumlich geändert. Demzufolge beschloss der Gemeinderat eine geänderte Gebietsabgrenzung für die Umlegung „Talstraße“.

3. Beschaffung eines Anhängers für die Transporte der Klärschlammcontainer auf dem Be-triebsgelände
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Containerabsetzwagen bei der Firma Schaub Nutzfahrzeuge aus Berghaupten für die Transporte der Klärschlammcontainer auf dem Betriebsgelände der Kläranlage Herbolzheim zu beschaffen.

4. 5. Änderung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
Bisher enthält die Wasserversorgungssatzung die Regelung, dass bei einem Wechsel des Gebührenschuldners die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner übergeht. Vom Gemeinderat wurde jetzt beschlossen, dass zukünftig bei einem Wechsel des Gebührenschuldners die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner übergeht.

5. Bekanntgabe Haushaltserlass 2019
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 29. März 2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2019 sowie der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt. Der Haushaltserlass wurde im Wortlaut bekannt gegeben.

6. Bearbeitung von Bauanträgen
Der Gemeinderat hat über 3 Bauanträge in Neudenau und 1 Bauantrag in Herbolzheim beraten und beschlossen.

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