Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2014
1. Generalsanierung und Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Neudenau - Billigheim
- Vergabe von Ingenieurleistungen
Die Verwaltung bemüht sich bereits seit sehr vielen Jahren um Landeszuschüsse zur Sanierung der Gemeindeverbindungstraße nach Billigheim. Trotz intensiver Gespräche und Ortstermine mit den fachlich Beteiligten und Vertretern der Landespolitik konnten bislang keine Bereitstellung von Zuweisungen erreicht werden. Auf Grund jahrelanger intensiver Bemühungen und fortdauernder Aufnahme in den Haushaltsplan unter Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel wurde das Projekt dieses Jahr nun erfreulicherweise bei der Förderung berücksichtigt. Bürgermeister Hebeiß begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Kehle und Herrn Khalid Bouchti vom Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau in der Sitzung. Sie erläuterten den Damen und Herren des Gemeinderats die Generalsanierung und den Ausbau sehr ausführlich im Detail. Die Durchführung der Baumaßnahme wird voraussichtlich in 3 Bauabschnitten (1. Ortsende Neudenau bis zur Abzweigung Saatschule, 2. Abzweigung Saatschule bis zur Abzweigung Reichertshausen, 3. Abzweigung Reichertshausen bis zur Gemarkungsgrenze nach Billigheim) erfolgen. Leider war die Gemeinde Billigheim bisher nicht bereit, das letzte Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße auf einer Länge von ca. 100 Metern auf ihrer Gemarkung ebenfalls zu sanieren bzw. auszubauen. Diesbezüglich wird aber nochmals das Gespräch mit den Verantwortlichen der Gemeinde Billigheim gesucht. Eine Vollsperrung des jeweiligen Bauabschnittes ist aus bautechnischen Gründen leider unumgänglich. Nach einer öffentlichen Ausschreibung können die erforderlichen Bauleistungen voraussichtlich frühestens im Juli 2014 vergeben werden. Mit einer Fertigstellung der vollständigen Baumaßnahme kann somit voraussichtlich frühestens im Herbst 2015 gerechnet werden, was jedoch von diversen Faktoren abhängig ist. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig zum Abschluss eines Ingenieurvertrages mit dem Ingenieurbüro Kehle aus Neudenau und zur sofortigen Ausschreibung der Bauleistungen.
2. Bekanntgabe Prüfungsbericht (Allgemeine Finanzprüfung einschließlich Eigenbetriebe für die Jahre 2008 bis 2011) der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg hat die Stadt Neudenau einschließlich Eigenbetriebe im Rahmen einer allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2008 bis 2011 geprüft. Bürgermeister Hebeiß gab in der Sitzung das wesentliche Prüfungsergebnis im Wortlaut bekannt.
3. Katholischer Kindergarten St. Michael Neudenau - Sanierung
Die Verwaltung wurde von der katholischen Kirchengemeinde und der Verrechnungsstelle Obrigheim informiert, dass es im vierten Gruppenraum, der im Jahr 1993 eingebaut wurde, zu einem Wasseraustritt im Wandbereich gekommen ist. Die Stelle wurde freigelegt und eine Undichtigkeit einer Revisionsöffnung der in der Wand verlaufenden Dachentwässerungsleitung festgestellt. Die Undichtigkeit der Klappe wurde beseitigt und die Stelle zur Trocknung und weiteren Beobachtung offen gelassen. Im Rahmen eines sich anschließenden Ortstermins wurde das Gebäude gründlich in Augenschein genommen. Als in naher Zukunft zu weiteren Problemstellen führend wurde insbesondere die Flachdachkonstruktion mit Stehfalzkupferblecheindeckung ausgemacht. Auf Grund der unzureichenden Dämmung der Gebäudehülle sollte auch eine energetische Sanierung erfolgen. Inzwischen wurden von der katholischen Kirchengemeinde, der Kindergartenleitung und der Verwaltung der konkrete Sanierungsbedarf und die geschätzten Baukosten ermittelt. Die Durchführung der Baumaßnahme soll voraussichtlich größtenteils während der Schließtage des Kindergartens in den Sommerferien 2015 erfolgen. Die Arbeiten außerhalb des Gebäudes können weitestgehend unabhängig vom Kindergartenbetrieb ausgeführt werden. Der konkrete Baubeginn ist jedoch auch von der Zuteilung entsprechender Fördermittel des Regierungspräsidiums Stuttgart an die Stadt Neudenau abhängig. Da aktuell keine Umstände vorliegen, die einen akuten Handlungsbedarf erzwingen, kann nach Einschätzung aller Beteiligten entsprechend zugewartet werden. Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der vorgestellten Baumaßnahmen grundsätzlich zu. Ferner stimmte das Gremium dem Abschluss einer Vereinbarung über die Bausonderrechnung mit der katholischen Kirchengemeinde zu. Die Bausonderrechnung wird bei der Stadt Neudenau geführt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die möglichen Förderanträge zu stellen und soweit möglich und erforderlich, eine vorzeitige Baufreigabe einzuholen. Um eine Realisierung der Maßnahmen in den Sommerferien 2015 zu ermöglichen wurde die Verwaltung zur Ausschreibung der Baumaßnahmen im ersten Halbjahr 2015 ermächtigt. Ferner wurde die Verwaltung ermächtigt, nach Abschluss der Vereinbarung über die Bausonderrechnung die Baumaßnahme in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Huber aus Billigheim abzuwickeln und einen hierzu erforderlichen Architektenvertrag abzuschließen.
4. Bekanntgabe Haushaltserlass 2014
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 13. März 2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2014 sowie der Wirtschaftspläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bestätigt. Der Haushaltserlass wurde im Wortlaut bekanntgegeben.
5. Bauanträge
Der Gemeinderat hat über zwei Bauanträge in Neudenau, zwei Bauanträge in Herbolzheim und einen Bauantrag in Siglingen beschlossen.
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